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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Seelotse“ veröffentlicht wurden
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 15.01.2015
- 11 U 23/14 -
Untersagung der Lotsentätigkeit wegen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit unzulässig
Seelotse erhält Schadensersatz wegen Verdienstausfalls in Höhe von 40.000 Euro
Hält ein Seelotse auf der Elbe sich nicht an die empfohlenen Richtgeschwindigkeiten, ohne dass es zu einer konkreten Gefährdung der Schifffahrt auf der Elbe kommt, so darf die Wasser- und Schifffahrtsdirektion ihm nicht vorläufig die Seelotsentätigkeit untersagen. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und sprach damit einem Seelotsen Schadenersatz wegen Verdienstausfalls in Höhe von mehr als 40.000 Euro zu, weil die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ihm rechtswidrig die Tätigkeit als Seelotse untersagt hatte.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Seelotse auf der Elbe. Im Februar 2011 lotste er einen Frachter durch das Gebiet der Elbmündung. Dabei fuhr das Schiff schneller als die empfohlene Geschwindigkeit, unter anderem mehr als 18 Knoten statt empfohlener 12 Knoten. Die Geschwindigkeitsempfehlungen ergaben sich aus einem Flyer, den die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Hamburg unter dem Titel "Gefährdung durch Sog und Wellenschlag" herausgegeben hatte. Der Inhalt des Flyers war mit der Seelotsenbrüderschaft Elbe, deren Mitglied der Kläger war, abgestimmt. Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord in Kiel untersagte im März 2011 dem Kläger... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 25.11.2011
- 7 A 241/11 -
Widerruf der Bestallung zum Seelotsen wegen Alkoholproblemen zulässig
Lotsung von Schiffen unter erheblichem Alkoholeinfluss stellt grobe Pflichtverletzung dar
Der Widerruf der Bestallung eines Seelotsen ist zulässig, wenn dieser seinen Dienst unter Alkoholeinfluss durchführt und hierdurch gröblich seine Pflichten verletzt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Oldenburg.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls führte als beratender Seelotse im Juni 2009 im Emsrevier eine Lotsung durch. Er gab fehlerhafte Anweisungen, die dazu führten, dass das Motorschiff "Beluga Majesty" auf Grund lief. Blutproben vom frühen Nachmittag des Unfalltages ergaben bei dem Seelotsen eine Alkoholkonzentration von 1,61 ‰ bzw. 1,5 ‰. Daraufhin untersagte die Wasser- und Schifffahrtsdirektion... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 04.04.2012
- 8 ME 49/12 -
Lotsenbericht: Pflicht eines Seelotsen zum Bericht über einen Schiffsunfall trotz Gefahr der strafrechtlichen Selbstbelastung
Lotsenbericht nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Seelotsgesetz kann nicht unter Berufung auf den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit verweigert werden
Ein Seelotse hat die gesetzliche Berichts- und Auskunftspflicht nach einem Schiffsunfall auch dann zu erfüllen, wenn er Informationen preisgeben muss, die Anhaltspunkte für von ihm begangene Straftaten bieten. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden.
Im April 2011 ereignete sich auf der Weser im Bereich der Vegesacker Kurve ein Schiffsunfall. In Folge eines Überholvorgangs kollidierte ein Schiff mit einem Schwimmdock. Das Dock wurde von seinem Liegeplatz gerissen und trieb zeitweise auf der Weser. Das Fahrwasser war bis zur Bergung gesperrt. Am Dock und an dem kollidierenden Schiff entstanden erhebliche Sachschäden. Gegen die Kapitäne... Lesen Sie mehr
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