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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Seitenabstand“ veröffentlicht wurden
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 10.11.2023
- 13 S 8/23 -
An geöffneter Fahrzeugtür Vorbeifahrender muss mindestens einen Meter Seitenabstand einhalten
Fehlende Einhaltung des Seitenabstands kann Alleinhaftung für Kollision begründen
Ist für einen Fahrzeugführer eine geöffnete Fahrzeugtür erkennbar, so muss er mindestens einen Seitenabstand von einem Meter einhalten. Tut er das nicht und kommt es zu einer Kollision, so kann dies seine Alleinhaftung begründen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2021 kam es im Saarland zu einem Zusammenstoß zwischen einem fahrenden Pkw und der geöffneten Fahrzeugtür eines am Straßenrand parkenden Fahrzeugs. Dessen Halter hatte gerade das Fahrzeug durch die hintere Tür auf der Fahrerseite beladen. Er klagte schließlich gegen den Halter des vorbeifahrenden Fahrzeugs auf Zahlung von Schadensersatz.Das Amtsgericht Völklingen nahm eine hälftige Haftungsverteilung vor. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.Das Landgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf Zahlung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 15.02.2023
- 14 U 111/22 -
Vorbeifahren an Müllfahrzug setzt nicht stets Schrittgeschwindigkeit und Seitenabstand von 2 m voraus
Im Einzelfall kann Geschwindigkeit von 13 km/h sowie Seitenabstand von 50 cm ausreichen
Wer an ein im Einsatz befindliches Müllfahrzeug vorbeifahren will, muss nicht stets mit Schrittgeschwindigkeit fahren und einen Seitenabstand von mindestens 2 m einhalten. Im Einzelfall kann auch eine Geschwindigkeit von 13 km/h und ein Seitenabstand von 50 cm ausreichen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2021 kam es auf einer Straße in Hannover zu einem Verkehrsunfall als ein Pflegedienstfahrzeug an einem im Einsatz befindlichen Müllfahrzeug vorbeifuhr und dabei mit einer Mülltonne kollidierte. Zu der Kollision kam es, weil ein Müllmann den Container hinter dem Müllfahrzeug quer über die Straße schob. Die Pflegedienstfirma erhob schließlich... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 06.11.2018
- 14 U 61/18 -
Radfahrer muss zu geparkten Pkw mindestens 50 cm Abstand halten
Seitenabstand kann je nach der Straßenbreite variieren
Ein Radfahrer muss zu geparkten Pkw grundsätzlich einen Abstand von mindestens 50 cm einhalten. Der Seitenabstand kann aber je nach der Straßenbereite variieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Radfahrer fuhr an einem Nachmittag im Oktober 2014 mit seinem Rad eine breite Straße entlang. Auf seiner rechten Seite standen Fahrzeuge geparkt am Straßenrand. Bei einem dieser geparkten Pkw öffnete sich die Fahrertür und es kam zu einem Zusammenstoß mit dem Radfahrer. Der Radfahrer erlitt aufgrund des Unfall Verletzungen und klagte... Lesen Sie mehr
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Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 12.09.2017
- 13 S 69/17 -
Kollision mit öffnender Fahrzeugtür: Seitenabstand von 80 cm bei Fahrbahnbreite von 3,50 m ausreichend
Aussteigende Fahrzeugführerin haftet allein für Unfallfolgen
Ein Seitenabstand von 80 cm für das Vorbeifahren an einem parkenden Fahrzeug ist jedenfalls bei einer Fahrbahnbreite von 3,50 m ausreichend. Kommt es daher zu einer Kollision mit einer öffnenden Fahrzeugtür, haftet die aussteigende Fahrzeugführerin allein. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es zwischen zwei Fahrzeugen zu einem Verkehrsunfall als die Halterin eines am rechten Straßenrand geparkten Fahrzeugs ihre Fahrzeugtür öffnete und dadurch mit gerade ein an dem parkenden Fahrzeug vorbeifahrendes Fahrzeug kollidierte. Ein Sachverständiger stellte später fest, dass die Fahrzeugtür um 85-90 cm geöffnet wurde und der Seitenabstand zwischen... Lesen Sie mehr
Landgericht Arnsberg, Urteil vom 02.08.2017
- 3 S 198/16 -
Vorbeifahren an geöffneter Fahrzeugtür mit zu geringem Sicherheitsabstand begründet überwiegende Haftung an Verkehrsunfall
Seitenabstand beim Passieren eines parkenden Pkw beträgt regelmäßig einen Meter
Der Seitenabstand beim Vorbeifahren an einem parkenden Pkw beträgt regelmäßig einen Meter. Wird der Sicherheitsabstand unterschritten und kommt es dadurch zu einer Kollision mit einer bereits geöffneten Fahrzeugtür, so haftet der Fahrzeugführer weit überwiegend für den Schaden. Dies hat das Landgericht Arnsberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es am Morgen eines Tages im Juni 2014 zu einer Kollision zwischen einem fahrenden Pkw und einer geöffneten Tür eines parkenden Fahrzeugs. Die Halter des parkenden Fahrzeugs hatte die Fahrzeugtür in einem Winkel von etwa 40-45° geöffnet, so dass sie etwa 50-60 cm in den Straßenraum reinragte. Die Fahrzeughalterin beugte sich in das Fahrzeug und wollte... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 30.05.2016
- 9 U 115/15 -
Radfahrer muss beim Überholen eines anderen Radfahrers mit Schwankungen in der Fahrlinie rechnen
Seitenabstand beim Überholen von 32 cm in der Regel zu gering
Ein Radfahrer muss beim Überholen eines anderen Radfahrers mit Schwankungen in der Fahrlinie rechnen. Daher ist ein Seitenabstand von 32 cm in der Regel zu gering. Dies gilt insbesondere bei einem Sand-Schotter-Radweg. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Mai 2014 auf einem etwa zwei Meter breiten Sand-Schotter-Radweg zu einem Unfall zwischen zwei Radfahrern. Ein Radfahrer hatte eine andere Radfahrerin beim Überholen an ihrer linken Schulter berührt, wodurch sie gestürzt war und sich Verletzungen zuzog. Die Radfahrerin warf dem Radfahrer einen zu geringen Seitenabstand vor. Die Beweisaufnahme... Lesen Sie mehr
Landgericht Hagen, Urteil vom 20.12.2017
- 3 S 46/17 -
Seitenabstand von mehr als 50 cm zum Vorbeifahren an einem am rechten Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug regelmäßig ausreichend
Öffnen der Fahrertür um 60 cm bis 80 cm während des fließenden Verkehrs stellt groben Verkehrsverstoß dar
Zum Vorbeifahren an einem am rechten Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug genügt regelmäßig ein Seitenabstand von mehr als 50 cm. Öffnet der Fahrer des geparkten Fahrzeugs seine Tür um 60 cm bis 80 cm während des fließenden Verkehrs, so liegt darin ein grober Verkehrsverstoß. Dies begründet grundsätzlich dessen Alleinhaftung an einem Zusammenstoß. Dies hat das Landgericht Hagen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2014 stieß eine Pkw-Fahrerin mit ihrem Fahrzeug gegen die sich unvermittelt öffnende Fahrertür eines am rechten Fahrbahnrand parkenden Fahrzeugs. Der Ehemann der Pkw-Fahrerin, der Halter des Fahrzeugs war, klagte aufgrund dessen gegen den Halter des parkenden Fahrzeugs und dessen Haftpflichtversicherung auf Zahlung von Schadensersatz... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Ansbach, Urteil vom 16.02.2018
- 4 C 707/17 -
Parkplatzunfall: Bei Unachtsamkeit beider Unfallbeteiligter haftet jeder Fahrzeugbesitzer zu 50 %
Nicht eingehaltener Seitenabstand einerseits und nicht ausgeführter Schulterblick beim Aussteigen andererseits führt zur hälftigen Teilung des Schadens
Kommt es auf einem Parkplatz zu einem Unfall zweiter Fahrzeuge beim Einparken, haften beide Unfallbeteiligten zu jeweils 50 %, wenn beiden Parteien ein unachtsames Verhalten vorgeworfen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Ansbach hervor.
Im zugrunde liegenden Fall ereignete sich am Vormittag des 24. Oktober 2016 auf einem Parkplatzgelände in Ansbach ein Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw. Die Fahrer beider Fahrzeuge waren dort auf der vergeblichen Suche nach einem Parkplatz. Das Fahrzeug des Klägers stand dabei mit ausgeschaltetem Motor am rechten Fahrbahnrand, weil die Fahrerin aussteigen wollte. Während sie die Tür... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 10.04.2018
- 14 U 147/17 -
Lkw-Fahrer muss beim Passieren von Reitern gegebenenfalls unter Ausnutzung des Randstreifens Seitenabstand von 1,50 m bis 2,00 m einhalten
Mithaftung des Reiters aufgrund bloßen Anhaltens des Pferds trotz erkennbarer Gefahrenlage
Will ein Lkw-Fahrer einen Reiter passieren, so muss er gegebenenfalls unter Ausnutzung des Randstreifens einen Seitenabstand von wenigstens 1,50 m bis 2,00 m einhalten. Tut er dies nicht und scheut das Pferd daraufhin, haftet er für etwaige Verletzungen des Pferds und dadurch bedingter Folgen. Den Reiter kann aber ein Mitverschulden treffen, wenn er trotz Erkennbarkeit der Gefahrenlage lediglich das Pferd anhält und sitzenbleibt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2011 kam es gegen Mittag auf einer einspurigen Fahrbahn zu einer Begegnung zwischen einer Reiterin und dem Fahrer einer Sattelzugmaschine mit Auflieger. Nachdem die Reiterin den entgegenkommenden Lkw bemerkte, hielt sie das Pferd auf dem rechten etwa 2,9 Meter breiten Sandstreifen an und stellte es leicht schräg mit dem Gesicht zur... Lesen Sie mehr
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