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Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.12.2012
- XI R 3/10 -
BFH zur Energieerzeugung durch Blockheizwerk im selbstgenutzten Einfamilienhaus
Verwendung erzeugter Energie für eigenen Bedarf als Entnahme der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen
Der Betreiber eines Blockheizkraftwerks im selbstgenutzten Einfamilienhaus ist umsatzsteuerrechtlich Unternehmer, wenn er den Strom teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz einspeist. Damit bestätigte der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisherige Rechtsprechung.
Der BFH hat zudem entschieden, dass die Verwendung der erzeugten Energie (Strom und Wärme) für den eigenen Bedarf dann als sog. Entnahme der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen ist, wenn - wie im Streitfall - der Unternehmer die auf den Anschaffungskosten des Blockheizkraftwerks ruhende Umsatzsteuerbelastung als Vorsteuerabzug steuerlich geltend gemacht hat. Diese Entnahmebesteuerung gilt nach der BFH-Entscheidung indes nicht für die aus technischen Gründen nicht zur Heizung nutzbare Abwärme.Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für die Entnahmebesteuerung hat der BFH entschieden, dass die für die Strom-... Lesen Sie mehr
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