die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Selbstverständlichkeit“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 12.07.2023
- 171 C 3319/23 -
Keine Hinweispflicht des Reisebüros auf Notwendigkeit eines Reisepasses für Auslandsreisen
Keine Schadensersatzpflicht des Reisebüros wegen Verletzung der Informationspflichten
Ein Reiseveranstalter muss Kunden nach einem Urteil des Amtsgerichts München nicht darauf hinweisen, dass für eine Reise ins Ausland ein gültiger Reisepass benötigt wird, da es sich um eine Selbstverständlichkeit handelt.
Der Kläger hatte bei dem beklagten Reiseunternehmen zum Preis von 2.200 EUR eine einwöchige Pauschalreise für sich und eine Mitreisende im November 2022 nach Dubai gebucht. Mangels gültigen Reisepasses konnte der Kläger die Reise nicht antreten und forderte das Reiseunternehmen zur Rückzahlung des Reisepreises auf. Der Kläger begründete dies damit, dass er durch das Reisebüro nicht explizit über Pass- und Visumserfordernisse oder Fristen zur Erlangung entsprechender Dokumente informiert worden sei.Das Amtsgericht München wies die Klage auf Schadensersatz mangels Verletzung von Informationspflichten ab. Die besonderen Gewährleistungsrechte... Lesen Sie mehr
Landgericht Gießen, Urteil vom 14.07.2015
- 6 O 54/14 -
Werbung eines Kanalreinigungsunternehmens wegen Irreführung aufgrund eines nicht existierenden Betriebssitzes untersagt
Werbung mit Angabe "Mitglied der Handwerkskammer" und Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer" ebenfalls wegen Irreführung unzulässig
Das Landgericht Gießen hat auf Klage der Wettbewerbszentrale einem Rohr- und Kanalreinigungsunternehmen mit Sitz in Heuchelheim mehrere Werbeaussagen z. B. über den Betriebssitz und die Zugehörigkeit zu Industrie- und Handelskammern, die nicht bestand, wegen Irreführung untersagt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das beklagte Unternehmen unter der Rubrik "Rohrreinigung" in Gelben Seiten für verschiedene Orte mit ortsnetzbezogenen Telefonnummern geworben. Die Beklagte verfügte jedoch in diesen Orten nicht über einen Betriebssitz. Eingehende Kundenanrufe wurden an den Firmensitz nach Heuchelheim weitergeleitet. Ein entsprechender Hinweis auf die Weiterleitung der... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.08.2014
- 327 O 118/14 -
Unzulässige Werbung eines Rechtsanwalts mit Städtenamen
Bei Werbung mit Städtenamen muss der Rechtsanwalt dort eine Niederlassung haben
Wenn ein Rechtsanwalt auf seiner Internetseite mit Städtenamen wirbt, so muss er dort auch eine Niederlassung haben oder zumindest mit einer dort ansässigen Kanzlei zusammenarbeiten. Ist dies nicht der Fall, so liegt eine unzulässige Werbung vor. Ein konkurrierender Rechtsanwalt kann dann einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Rechtsanwältin warb auf ihrer Internetseite mit:"Hamburg, Berlin, München, Karlsruhe, Leipzig … Rechtsanwälte vertreten Ihren Fall … Rechtsanwälte vertreten Mandanten, egal mit welchem Wohnsitz bundesweit. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und klagen an jedem Land- oder Oberlandesgericht, ganz egal, ob Sie in Köln, München,... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.11.2013
- 6 U 154/13 -
Werbung mit gesetzlich vorgeschriebener Reisepreisabsicherung unzulässig
Werben mit Selbstverständlichkeiten ist für Verbraucher irreführend und damit wettbewerbswidrig
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einem Reiseveranstalter untersagt, für eine Pauschalreise damit zu werben, dass ein Vorteil dieser Reise in der Übergabe eines Reisepreis-Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k BGB liegt. Das Gericht verwies darauf, dass diese Werbung eine irreführende und damit wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstelle.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Reiseveranstalter in seinem Internetauftritt unter der Überschrift "Die trendtours Vorteile" mit der Aussage geworben:"Mehr Sicherheit. Denn sofort mit der Reisebestätigung erhalten Sie Ihren Reisepreissicherungsschein."Später warb das Unternehmen ebenfalls unter der Überschrift "Die trendtours Vorteile" mit der Aussage:... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 14.06.2013
- 5 W 119/13 -
Angabe zur OLG-Zulassung eines Anwalts im Impressum der Homepage keine irreführende Werbung
Fehlen einer hervorgehobenen Werbeaussage
Gibt ein Anwalt auf seiner Homepage an, dass er über eine Oberlandesgerichts-Zulassung verfügt, so liegt darin keine irreführende Werbung, wenn der Hinweis nicht hervorgehoben ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der im Impressum der Homepage eines Anwalts befindliche Hinweis "zugelassen an allen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten - sowie am Kammergericht Berlin" wettbewerbsrechtlich zulässig ist oder nicht. Nachdem das Landgericht Berlin die Angabe für zulässig erachtete, musste sich das Kammergericht mit dem Fall beschäftigen.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.02.2013
- I ZR 146/12 -
BGH sieht im Zusatz "Rechtsanwalt auch zugelassen am OLG Frankfurt" kein wettbewerbswidriges Verhalten
Irreführung potentieller Mandanten besteht nicht
Wirbt ein Rechtsanwalt auf seinem Briefkopf mit dem Zusatz "Rechtsanwalt auch zugelassen am OLG Frankfurt", stellt dies keine Irreführung potentieller Mandanten dar. Denn insofern wirbt er nicht mit Selbstverständlichkeiten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wies der Briefkopf eines Rechtsanwalts den Zusatz "Rechtsanwalt auch zugelassen am OLG Frankfurt" auf. Der Rechtsanwalt wurde vor dem 01. Juni 2007 beim Oberlandesgericht Frankfurt a.M. zugelassen. Zu dieser Zeit durften nur Rechtsanwälte, die an einem Oberlandesgericht zugelassen waren, vor den Oberlandesgerichten auftreten. Eine konkurrierende Anwaltskanzlei... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 20.02.2013
- 2 U 5/13 -
Internet-Impressum eines Anwalts: Zusatz "Zulassung OLG, LG, AG Bremen" stellt irreführende Werbung dar
Werbung mit Selbstverständlichkeiten begründet Wettbewerbsverstoß
Weist das Impressum auf einer Anwaltshomepage den Zusatz "Zulassung OLG, LG, AG Bremen" auf, so stellt dies eine irreführende Werbung dar und ist daher unzulässig. Denn wer mit Selbstverständlichkeiten wirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verwendete ein Rechtsanwalt im Impressum auf seiner Homepage den Zusatz "Zulassung OLG, LG, AG Bremen". Eine konkurrierende Rechtsanwältin sah darin einen Wettbewerbsverstoß und erwirkte vor dem Landgericht Bremen eine einstweilige Verfügung. Diese untersagte dem Rechtsanwalt unter Androhung eines Ordnungsgelds mit dem Zusatz zu werben. Das Landgericht begründete... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.11.2012
- 2-03 O 205/12 -
eBay-Verkauf: Werbung mit "Echtheit der Ware" und "Versicherter Versand" ist unzulässig
Mit Selbstverständlichkeiten darf nicht geworben werden
Wirbt ein Verkäufer mit der "Echtheit der Ware" und einem versicherten Versand, so stellt dies eine irreführende Werbung im Sinne des § 5 UWG dar. Denn der Verkauf von Originalware und der "versicherte Versand" ist eine Selbstverständlichkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall bot ein Verkäufer von Münzen über eBay seine Waren an. Er bewarb seine Waren mit "Ich garantiere für die Echtheit der Ware!". Zudem war in den AGB eine "Echtheitsgarantie" enthalten. Darüber hinaus bot er sowohl einen unversicherten als auch, gegen Aufpreis, einen versicherten Versand an. Ein Mitbewerber sah darin eine unzulässige Werbung und klagte auf Unterlassung.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 22.06.2012
- 6 U 4/12 -
Hinweis auf OLG-Zulassung eines Rechtsanwaltes unzulässig
Irreführende Werbung liegt vor
Verwendet ein Rechtsanwalt in seinem Briefkopf den Zusatz "Rechtsanwalt auch zugelassen am OLG", so ist dies wettbewerbswidrig und begründet ein Unterlassungsanspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln hervor.
In dem zugrunde liegende Fall verwendete der Beklagte in seinem Briefpapier oben rechts unter der Angabe seines Namens den Zusatz "Rechtsanwalt auch zugel. am OLG Frankfurt". Die Klägerin - eine Partnergesellschaft aus Rechtsanwälten - sah dies als wettbewerbswidrig an und begehrte Unterlassung. Das Landgericht Köln wies den Antrag jedoch ab. Dagegen wendete sich die Klägerin mit der Berufung.... Lesen Sie mehr