die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sicht- und Rufweite“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 24.08.2011
- 5 U 433/11 -
Elterliche Aufsichtspflicht: Mutter von Fünfjährigem haftet nicht nach Zusammenstoß mit 76-jährigem Passanten wegen zu großem Abstand zum Kind
Eltern sind in Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht allenfalls dazu gehalten, ihrem Kind auf allgemeine Sicht- und Rufweite zu folgen
Bei einem Unfall mit einem minderjährigen Kind kann von einer grundsätzlichen Haftung der Eltern nicht ausgegangen werden. Die Aufsichtspflicht wird nicht bereits deshalb verletzt, weil der Abstand zwischen Kind und Begleiter so groß ist, dass ein Unfall durch den Beaufsichtigenden nicht verhindert werden konnte. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Im vorliegenden Fall verklagte ein 76-jähriger Mann die Mutter eines Jungen, nachdem er mit diesem auf einem Fußweg zusammengestoßen war und sich folgenschwere Verletzungen zugezogen hatte. Der Fünfjährige, der auf einem Fahrrad fuhr, war in Begleitung eines Bekannten unterwegs und kam gerade von einem Spielplatz, als sich der Unfall ereignete. Nach Aussage des Klägers sei der Junge so schnell unterwegs gewesen, dass er ihn vor dem Zusammenstoß nicht habe sehen können. Da der Mann seitdem unfallbedingt an einem offenen Bein leide und deshalb seinen Haushalt nicht mehr führen könne, verklagte er die Mutter des Kindes auf 10.000 Euro Schmerzensgeld... Lesen Sie mehr