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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „sittenwidriges niedriges Gehalt“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.04.2016
- 15 Sa 2258/15 -

Stundenlohn in Höhe von 3,40 Euro ist sittenwidrig

LAG erklärt Vereinbarung von Hungerlöhnen für sittenwidrig und unwirksam

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hatte über die Klage eines Jobcenters gegen einen Arbeitgeber wegen sittenwidriger Löhne vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes und deshalb erforderlicher Leistungen des Jobcenters entschieden und darauf verwiesen, dass ein Stundenlohn von 3,40 Euro als sittenwidriger und damit unwirksamer Hungerlohn anzusehen ist.

Im zugrunde liegenden Streitfall erbrachte das Jobcenter in den Jahren 2011 bis 2014 Leistungen zur Grundsicherung an eine Arbeitnehmerin des in Anspruch genommenen Arbeitgebers. Der Arbeitgeber betreibt eine Pizzeria im östlichen Brandenburg, die dort seit 2001 als Auslieferungsfahrerin tätige Arbeitnehmerin erhielt durchgängig pauschal 136 Euro bei einer vereinbarten Arbeitszeit von nach Bedarf ca. 35-40 Stunden pro Monat.Das Jobcenter machte geltend, dass die Vergütung dieser Arbeitnehmerin sittenwidrig niedrig sei und bei Zahlung der üblichen Vergütung geringere Leistungen an Grundsicherung angefallen wären, weshalb der Arbeitgeber diese Differenz zu erstatten habe.... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.08.2014
- 8 Sa 764/13 -

3,40 Euro Stundenlohn sind sittenwidrig: Sittenwidrige Vergütung für Schulbusbegleiterin

Lande­sarbeits­gericht spricht Nachschlag für Lohn und Urlaub zu

Ein Stundenlohn von 3,40 Euro brutto für eine Schulbusbegleiterin sind sittenwidrig. Dies geht aus einer Entscheidung des Lande­sarbeits­gerichts Düsseldorf hervor.

Die Klägerin war bei der Beklagten vom 10.02.2012 bis zum 31.10.2012 als Busbegleitung beschäftigt. Ihre Aufgabe bestand darin, während einer morgendlichen Tour gemeinsam mit einer Busfahrerin geistig und körperlich behinderte Schüler an verschiedenen Zustiegspunkten abzuholen und zur Schule zu bringen. Nachmittags waren die Schüler nach Beendigung des Unterrichts wieder abzuholen und... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 13.06.2014
- S 32 AS 620/14 ER -

Stundenlohn von 3,88 Euro ist sittenwidrig

Rumänischer Familienvater hätte bei ordnungsgemäßer Entlohnung Anspruch auf weitere staatliche Leistungen

Ein Stundenlohn von 3,88 Euro ist sittenwidrig, da er deutlich unterhalb des diskutierten Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde liegt. Dies entschied das Sozialgericht Frankfurt am Main und verwies darauf, dass im vorliegenden Fall die Zwangslage und Unerfahrenheit des in Deutschland lebenden rumänischen Arbeitnehmers ausgenutzt worden sei, in dem er für seine Minijob-Tätigkeit lediglich 100 Euro monatlich erhielt. Bei einem vom Mindestlohn ausgehenden Stundenlohn von 8,50 Euro würde sich vielmehr ein monatlicher Lohnanspruch von über 200 Euro und somit ein Anspruch auf weitere Hartz IV-Leistungen ergeben.

Die Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens, Mitglieder einer vierköpfigen rumänischen Familie, leben seit März 2014 in einer Wohnung in Frankfurt. Zuvor hatten sie zeitweise in einer Gartenlaube gehaust. Seit dem Bezug der Wohnung steht der Familienvater in einem Haushalts-Minijob-Verhältnis bei dem Wohnungseigentümer. Nach dessen Angaben beträgt der Verdienst aus dem Minijob... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 09.04.2014
- 13 Ca 10477/13 und 13 Ca 10478/13 -

Nicht sittenwidrig: Anwalt darf Mitarbeitern 1,54 Euro bzw. 1,65 Euro Stundenlohn zahlen

Arbeitsgericht konnte keine verwerfliche Absicht zur Ausnutzung einer Zwangslage der Mitarbeiter erkennen

Es kann in Einzelfällen zulässig sein, wenn ein Rechtsanwalt Bürokräfte mit einen Stundenlohn von unter zwei Euro beschäftigt. Dies entschied das Arbeitsgericht Cottbus.

In dem zugrunde liegenden Fall ging es um sittenwidrige Löhne. Es klagten die Jobcenter Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster gegen einen Rechtsanwalt. Die Jobcenter machten Arbeitsentgelt zweier Arbeitnehmer aus übergegangenem Recht geltend. Die Arbeitnehmer hatten neben ihrem Entgelt als Bürokräfte (14 bzw. 15 Stunden pro Woche bei einem jeweiligen Monatsentgelt von 100 Euro) Leistungen... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Eberswalde, Urteil vom 10.09.2013
- 2 Ca 428/13 -

Lohnwucher: Stundenlöhne von 1,59 € bis 3,46 € für Pizzaboten sittenwidrig

Auffälliges Missverhältnis zwischen Lohn und Arbeitsleistung / Arbeitgeber muss bei Zahlung sittenwidriger Löhne die vom Jobcenter gezahlten Auf­stockungs­beiträge zurückerstatten

Zahlt ein Pizzalieferant seinen Angestellten nur Stundenlöhne von 1,59 € bis 3,46 € brutto, sind diese Löhne wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Denn es liegt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Lohn und Arbeitsleistung vor. Der Arbeitnehmer hat daher Anspruch auf Zahlung der üblichen Vergütung. Müssen die Arbeitnehmer Auf­stockungs­leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch in Anspruch nehmen, weil ihr Arbeitgeber sittenwidrig geringe Löhne zahlt, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Jobcenter die gezahlten Auf­stockungs­beiträge zu erstatten, wenn die Arbeitnehmer bei einem angemessenen Lohn nicht oder nur teilweise hilfebedürftig gewesen wären. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Eberswalde hervor.

Im zugrunde liegenden Fall beschäftigte ein Pizza Lieferservice in der Uckermark Angestellte für 1,59 € bis 3,46 brutto die Stunde. Die zu diesem Lohn arbeitenden Angestellten erhielten Aufstockungsleistungen des JobCenters. Nachdem die Versuche gescheitert sind, den Arbeitgeber zur Erhöhung der Löhne zu bewegen, erhob das JobCenter Klage auf Zahlung der üblichen Vergütung. Denn seiner... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 01.12.2010
- 2 Ss 141/10 -

OLG Naumburg: Nichtzahlung von Mindestlohn ist Straftat

Arbeitgeber zahlt Reinigungskräften sittenwidrige Löhne von unter einem Euro

Die Zahlung von Stundenlöhnen von unter 1 Euro ist unangemessen und sittenwidrig und kann nicht nur als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat angesehen werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Naumburg und bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Magdeburg, das den Angeklagten wegen Verstößen gegen § 266 a StGB (Beitragsvorenthaltung) in 18 Fällen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilte.

In Deutschland wurde zum ersten Mal ein Unternehmer, der keinen vorgeschriebenen Mindestlohn gezahlt hat, wegen einer Straftat und nicht nur wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt.Im zugrunde liegenden Fall hatte der im Juni 1953 geborenen Oleg S. mit seiner in Magdeburg ansässigen Firma im Zeitraum August 2004 bis Januar 2006 Frauen aus dem Gebiet der ehemaligen... Lesen Sie mehr

Landgericht Magdeburg, Urteil vom 22.04.2010
- 21 Ns 17/09 -

Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt – Unterschreiten des Mindestlohns ist Straftat

Stundenlöhne unter 1,- € unangemessen und sittenwidrig

Ein Arbeitgeber eines Dienstleistungsunternehmens, der seinen Angestellten ein sittenwidriges Gehalt zahlt, das unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt und die Beiträge an die Sozialkassen nicht auf den Mindestlohn sondern auf den tatsächlich gezahlten Lohn abführt, macht sich strafbar. Dies entschied das Landgericht Magdeburg.

Im zugrunde liegenden Fall beschäftigte der im Juni 1953 geborenen Oleg S. mit seiner in Magdeburg ansässigen Firma im Zeitraum August 2004 bis Januar 2006 Frauen aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjet-Union als Reinigungskräfte in westlichen Bundesländern für Toiletten und Waschräume an Autobahnraststätten, Autohöfen und einem Schnellrestaurant. Die Mitarbeiterinnen stellte der Angeklagte... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Leipzig, Urteil vom 11.03.2010
- 2 Ca 2788/09 -

Sechs-Euro-Stundenlohn für Fachverkäuferin ist sittenwidrig

Lohn steht im deutlichen Missverhältnis zu geleisteter Arbeit

Ein Stundenlohn von sechs Euro für eine Fachverkäuferin ist vor allem dann sittenwidrig, wenn die Verkäuferin ein Geschäft quasi alleine führt. Dies entschied das Arbeitsgericht Leipzig.

Im zugrunde liegenden Fall klagte eine gelernte Fachverkäuferin, die in einem Wäschemarkt als alleinige Verkäuferin angestellt war. Ihre Arbeitsaufgaben umfassten dabei alle Tätigkeiten von der Warenannahme, Warenpräsentation, Kundenberatung, Reklamation bis hin zur Abrechnung. Vereinbart wurde mit der Verkäuferin eine Arbeitszeit von 30 Wochenstunden bei einem Bruttolohn von 780,-... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.04.2009
- 5 AZR 436/08 -

Lohnwucher: Weniger als 2/3 des üblichen Tariflohns

Bundes­arbeitsgericht spricht von "Ausbeutung"

Lohnwucher liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal 2/3 des üblichen Tariflohns der betreffenden Branche erreicht. Dies hat das Bundes­arbeitsgericht entschieden.

Nach § 138 Abs. 2 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, durch das sich jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit oder des Mangels an Urteilsvermögen eines Anderen für eine Leistung Vermögensvorteile gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. Diese Regelung gilt auch für Arbeitsverhältnisse.Das Bundesarbeitsgericht... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 18.03.2009
- 6 Sa 1284/08 und 6 Sa 1372/08 -

LAG: Vergütung in Höhe von 5,20 € im Einzelhandel ist sittenwidrig

Eine Unterschreitung des Tarifniveaus um 2/3 ist sittenwidrig - Urteil gegen Textildiscounter Kik

Wenn ein Einzelhandelsunternehmen seinen Angestellten einen Lohn zahlt, der um mehr als 2/3 unter dem Tarifniveau liegt, ist dies sittenwidrig. Dies hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden. Geklagt hatten zwei Verkäuferinnen, die beim Textildiscounter Kik beschäftigt sind.

In den Verfahren haben die Klägerinnen das beklagte Einzelhandelsunternehmen auf eine höhere Vergütung ab 2004 in Anspruch genommen, weil sie die Auffassung vertraten, die vertragliche Vereinbarung eines Stundenlohns von 5,20 € sei sittenwidrig.Beide Klägerinnen stehen seit Ende 2001 bei der Beklagten in einem Arbeitsverhältnis als "geringfügig Beschäftigte/Packerin".... Lesen Sie mehr



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