die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „SMS-to-Fax-Service“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2012
- 1 Ws 218/12 -
Einlegung einer Berufung durch "SMS-to-Fax-Service" ist zulässig
Schriftliche Einlegung der Berufung liegt in einem solchen Fall vor (§ 314 StPO)
Wird die Berufung mittels eines "SMS-to-Fax-Service" eingelegt, so ist dies zulässig. Denn in einem solchen Fall liegt eine schriftliche Einlegung der Berufung vor (§ 314 StPO). Dies hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wurde ein Jugendlicher vom Amtsgericht wegen Sachbeschädigung zu einem Jugenddauerarrest von zwei Wochen verurteilt. Gegen das Urteil legte die Mutter des Jugendlichen mittels des "SMS-to-Fax-Service" Berufung ein. Das Landgericht verwarf die Berufung als unzulässig, da der Text des Telefax nicht zweifelsfrei habe erkennen lassen, von wem die Erklärung herrührte. Die Mutter legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein.Das Brandenburgische Oberlandesgericht gab der Mutter recht. Das Landgericht habe die Berufung nicht als unzulässig verwerfen dürfen. Denn die mit Hilfe eines "SMS-to-Fax-Service" per... Lesen Sie mehr