die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sollbeschaffenheit“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.07.2021
- V ZR 119/20 -
BGH: Computersimulation der Bebauungsmöglichkeit als Sollbeschaffenheit im Rahmen eines Grundstückskaufs
Bildliche Darstellung der Bebauungsmöglichkeit stellt öffentliche Äußerung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB dar
Die Computersimulation der Bebauungsmöglichkeit kann gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB zur Sollbeschaffenheit gehören. Denn die bildliche Darstellung der Bebauungsmöglichkeit stellt eine öffentliche Äußerung im Sinne der Vorschrift dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien eines Grundstückskaufvertrags stritten sich seit dem Jahr 2017 gerichtlich über Schadensersatzansprüche. Hintergrund dessen war, dass das Grundstück nicht so umgebaut werden konnte, wie dies im Rahmen einer Computersimulation zur Bebauungsmöglichkeit dargestellt worden war. Der Bundesgerichtshof hatte nun unter anderem darüber zu entscheiden, ob die Computersimulation zur Sollbeschaffenheit gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB gehört.Der Bundesgerichtshof führte dazu aus, dass nach § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB zur Sollbeschaffenheit auch die Eigenschaften gehören, die der Käufer... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 21.10.2020
- 5 U 1257/20 -
Mietminderung wegen Flächenabweichung: Angabe der Mietfläche im Mietvertrag muss der Festlegung der Sollbeschaffenheit dienen
Kein Mietmangel bei lediglich das Mietobjekt beschreibender Flächenangabe
Ein Recht zur Mietminderung nach § 536 Abs. 1 BGB wegen einer Flächenabweichung von mehr als 10 % besteht nur dann, wenn die im Mietvertrag angegebene Fläche der Festlegung der Sollbeschaffenheit dient. Handelt es sich dagegen lediglich um eine das Mietobjekt beschreibende Flächenangabe, liegt kein Mietmangel vor. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2017 wurde über ein Ladengeschäft in einer Stadt in Sachsen ein Mietvertrag geschlossen. Der Mietvertrag enthielt keine Angabe der Größe des Geschäfts. Auf Wunsch der Krankenkassen und des Finanzamts begehrte die Mieterin nachfolgend die Aufnahme der Mietfläche in den Vertrag. Der Vermieter kam dem Verlangen nach, so dass im November... Lesen Sie mehr