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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sommer“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Urteil vom 06.04.2021
- 67 S 358/20 -

Schimmelbefall aufgrund von Vermieter vorgegebenen Lüftungsverhaltens rechtfertigt Mietminderung

Vermieterseitiges Informationsblatt wies nicht auf an Jahreszeit und Außentemperatur ausgerichtetes Lüftungsverhalten hin

Kommt es in einer Mietwohnung zu einem Schimmelbefall, weil sich die Mieter an das vom Vermieter in einem Informationsblatt vorgegebene Lüftungsverhalten halten und dieses nicht auf ein bedarfsgerecht an die Jahreszeit und die Außentemperatur angepasstes Ablüften hinweist, begründet dies ein Recht zur Mietminderung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Berliner Wohnung kam es im Sommer 2018 zu einem Schimmelbefall. Nachfolgend bestand vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte Streit zwischen der Mieterin und dem Vermieter, ob dies ein Recht zur Mietminderung begründet oder nicht. Die Mieterin führte an, dass sie sich an die vom Vermieter in einem Informationsblatt "zum richtigen Lüftungsverhalten zur Vermeidung von Schimmelbildung" vorgegebenen Lüftungsverhalten gehalten habe.Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger kam zum Schluss, dass die Vorgaben im Informationsblatt unzureichend seien. Er verwies darauf, dass in den Sommermonaten... Lesen Sie mehr

Landgericht Fulda, Beschluss vom 05.01.2018
- 5 T 200/17 -

Ausfall der Warm­wasser­versorgung in einer Mietwohnung rechtfertigt auch im Hochsommer Eilantrag auf Wiederherstellung der Versorgung

Keine Pflicht des Mieters auf Nutzung alternativer Wasser­erwärmungs­möglich­keiten

Fällt die Warm­wasser­versorgung aus, so kann der Wohnungsmieter im Wege eines Eilantrags die Wiederherstellung der Versorgung verlangen. Dies gilt auch im Hochsommer. Es besteht keine Pflicht des Mieters alternative Wasser­erwärmungs­möglich­keiten zu nutzen. Dies hat das Landgericht Fulda entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stellte die Mieterin einer Wohnung im Juni 2017 fest, dass ihr kein warmes Wasser mehr zur Verfügung stand. Sie versuchte daraufhin vergeblich, die Vermieterin zur Wiederherstellung der Warmwasserversorgung zu bewegen. Die Mieterin, die zudem Mutter eines 2- und 8-jährigen Kindes war, sah sich schließlich gezwungen einen Eilantrag beim Amtsgericht auf... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 25.01.1996
- 62 S 321/95 -

Druckfunktion der Mietminderung rechtfertigt Erhöhung der Minderungsquote

Recht zur Mietminderung bei Unbenutzbarkeit einer Terrasse

Zweck einer Mietminderung ist nicht nur der Ausgleich der Gebrauchsminderung, sondern auch das Erzeugen eines Drucks auf den Vermieter. Diese Druckfunktion rechtfertigt die Erhöhung einer Minderungsquote. Zudem besteht ein Recht zur Mietminderung, wenn eine mitgemietete Terrasse aufgrund von Bauarbeiten nicht nutzbar ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall kam es von März 1993 bis Juli 1993 zu Sanierungsarbeiten an einer zu einer Mietwohnung gehörenden Terrasse. Im Rahmen der Bauarbeiten wurde der Untergrund aufgestemmt und Baumaterialen auf der Terrasse gelagert. Die Mieter der zur Terrasse gehörenden Wohnung beanspruchten daher eine Mietminderung. Die Vermieter wiesen ein solches Ansinnen zurück. Denn in den... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Waldbröl, Urteil vom 16.01.1981
- 3 C 788/80 -

Mangelnde Beheizbarkeit im Sommer kann zur Mietminderung berechtigen

Bei Außentemperaturen von um die 15° C Minderungsquote von 50 % angemessen

Die mangelnde Beheizbarkeit einer Mietwohnung kann im Sommer bei kalten Außentemperaturen zur einer Mietminderung berechtigen. Dies hat das Amtsgericht Waldbröl entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Aufgrund der mangelnden Heizkraft der Heizungsanlage hat der Mieter einer Mietwohnung im Sommer seine Miete gemindert. Es herrschten Außentemperaturen von 13 bis 17,5° C.Das Amtsgericht Waldbröl entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe das Recht gehabt seine Miete zu mindern. Die Beheizbarkeit einer Mietwohnung... Lesen Sie mehr

Landgericht Wiesbaden, Beschluss vom 29.09.1989
- 8 S 135/89 -

Keine Mietminderung bei defekter Heizung in den Sommermonaten

Nichtverbundene Heizungsanlage / Warmwasserversorgung nicht betroffen

Fällt die Heizungsanlage in den Sommermonaten aus, berechtigt dieser Umstand einen Mieter nicht zu einer Mietminderung. Dies hat das Landgericht Wiesbaden entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter die Miete gemindert, weil die Heizungsanlage ausgefallen war.Das Landgericht Wiesbaden führte in seiner Entscheidung aus, dass in den Sommermonaten die Mietsache durch einen Ausfall der Heizung nicht beeinträchtigt sei. Im Sommer sei eine Heizung ohnehin nicht in Betrieb. Daher läge auch kein Mietmangel vor.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.06.1998
- 24 U 194/96 -

Sommerhitze: Gewerberaum-Mietvertrag kann bei Innentemperaturen von über 35 Grad Celsius gekündigt werden

Mieter eines Ladenlokals brauchen gesundheitgefährdende Hitze im Sommer nicht hinzunehmen

Muss der Mieter eines Ladenlokals in einem "gewöhnlichen" Sommer für mehrere Monate mit Innenraum­temperaturen von teilweise weit mehr als 35 Grad Celsius rechnen, berechtigt ihn dies zur fristlosen Mietvertrags­kündigung wegen Gesundheits­gefährdung. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf unter Berufung auf das Arbeitsschutzrecht.

Danach sollen Raumtemperaturen in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten (vgl. DIN 1946 Teil 2). Grund für diese arbeitsschutzrechtliche Regel ist, dass eine konzentrierte Tätigkeit lediglich in einem gewissen behaglichen Temperaturbereich möglich ist. Auch sollen Innen- und Außentemperatur nicht so weit voneinander abweichen, dass bei Betreten bzw. Verlassen des Ladenlokals... Lesen Sie mehr

Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 14.08.1996
- 10 T 359/96 -

Wohnungseigentümer darf grundsätzlich auf seiner Terrasse grillen

Dreimal Grillen im Jahr muss der Nachbar tolerieren

Wenn ein Wohnungseigentümer auf seiner Terrasse dreimal im Jahr für jeweils zwei Stunden grillt, muss der Nachbar dies hinnehmen und kann nicht die Unterlassung des Grillens verlangen. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall stritten sich zwei Wohnungseigentümer. Der eine besaß eine Wohnung mit Terrasse (Beklagter), der andere (Kläger) bewohnte die obere Wohnung. Der Eigentümer der unteren Wohnung grillte gelegentlich - im Jahre 1995 insgesamt dreimal. Dies dauerte jeweils ca. zwei Stunden. Die hierdurch verursachten Rauch-, Ruß- und Grillgerüche störten aber den Eigentümer der... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 27.01.2006
- 63 S 287/05 -

Vermieter kann Regeln für die Nutzung von Grünflächen aufstellen

Garten-Gesetze?

Vermieter können berechtigt sein, konkrete Verhaltensregeln für die Gartennutzung zu erlassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Vermieter eine Benutzungsordnung für den Gemeinschaftsgarten eines Mietshauses einfallen lassen. Seine Benutzungsordnung sah unter anderem vor, dass Liegestühle, Blumenkübel und anderes bewegliches Mobiliar nicht dauerhaft auf der Grünfläche abgestellt werden durfte, sondern immer wieder weggeräumt werden musste.Damit wollte... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 10.05.2006
- 46 C 108/04 -

Mietminderung bei zu heißer Wohnung

Höchstens 25-26 Grad darf es warm werden

Wer eine qualitativ gut ausgestatte Neubauwohnung gemietet hat, in der es im Sommer tagsüber über 30 Grad und nachts über 25 Grad heiß wird, kann die Miete mindern. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

Im Fall hatte ein Mieter eine im Jahr 1998 gebaute Neubauwohnung im 4. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses gemietet. Die Wohnung bestand aus zwei Zimmern, einer Einbauküche mit Essbar, Duschbad mit WC, Flur, einer Dachterrasse und einem Abstellraum. Die Wohnung war nach Süden ausgerichtet, so dass von vornherein zu erkennen war, dass hier mit Erwärmungen in den Sommermonaten in dieser... Lesen Sie mehr

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 15.06.1994
-  11 S 1241/94 -

Folge sommerlicher Hitze: Blumenschmuck beschädigt Hochzeitsauto

Um seinem Chef zu dessen Hochzeit eine kleine Freude zu bereiten, schmückte ein Nürnberger das Brautauto mit einem kunstvollen Blumengebinde. Diese gutgemeinte Geste kommt ihn womöglich teuer zu stehen. Denn zur Befestigung des Blumenschmucks verwendete er ein für solche Zwecke ungeeignetes Teppich-Klebeband. Damit ruinierte er stellenweise den empfindlichen Lack des Hochzeitsautos. Das Prachtstück, ein 50 Jahre alter Oldtimer, gehörte einem Bekannten des Bräutigams. Für die teilweise Neulackierung muß nun der freundliche Mitarbeiter fast 8.000 DM berappen. Zu dieser Schadensersatzsumme verurteilte ihn das Landgericht Nürnberg-Fürth.

Der Eigentümer der wertvollen Nobelkarosse hatte der Blumendekoration zwar zugestimmt, aber nur unter der Bedingung, daß hierdurch keinerlei Schäden am Fahrzeug auftreten dürften. Der Beklagte beruhigte ihn mit dem Hinweis, er werde zur Befestigung Saugnäpfe* verwenden, eine auch von Blumengeschäften praktizierte Methode. Eine Verwandte, die früher als Floristin gearbeitet habe, werde... Lesen Sie mehr



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