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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sommerhitze“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2019
- I-24 U 197/18 -

Mietminderung wegen Hitze setzt genaue Angaben zur Innen- und Außentemperatur voraus

Verhältnis von Innen- und Außentemperatur entscheidend für Vorliegen eines Mangels

Macht ein Mieter wegen zu hoher Raumtemperaturen eine Mietminderung geltend, so muss er genaue Angaben zur Innen- und Außentemperatur machen. Denn das Verhältnis von Innen- und Außentemperatur entscheidet über das Vorliegen eines Mangels. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall machten die Mieter von Gewerberäumen im Sommer 2016 eine Mietminderung wegen zu hoher Raumtemperaturen geltend. Sie gaben an, dass die Innentemperatur zwischen Mai und September 2016 bei 30 bis über 40 °C lag. Der Vermieter hielt die Mietminderung für unberechtigt und kündigte schließlich das Mietverhältnis ordentlich wegen Zahlungsverzugs. Er erhob schließlich Klage auf Räumung und Herausgabe der Gewerberäume. Das Landgericht Wuppertal gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieter.Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Anspruch... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 24.09.2002
- 9 U 44/02 -

Fristlose Kündigung eines Gewerbemietvertrags im Winter wegen Gesundheitsgefahr aufgrund drohender Überhitzung im Sommer ohne vorherigen Versuch der Abhilfe unzulässig

Unzulässigkeit der Kündigung wegen Abwendbarkeit der Gesundheitsgefahr

Die fristlose Kündigung eines Gewerbemietvertrags wegen einer angeblichen Gesundheitsgefahr im Sommer aufgrund der Überhitzung der Büroräume ist unzulässig, wenn die Kündigung im Winter ausgesprochen wird und damit genügend Zeit bleibt die drohende Gesundheitsgefahr abzuwenden. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kündigte die Mieterin von Büroräumen im November 1998 ihr Mietverhältnis fristlos. Zur Begründung gab sie an, dass es aufgrund einer Überhitzung in den Sommermonaten zu einer Gesundheitsgefahr ihrer Mitarbeiter komme. Die Vermieterin erkannte die Kündigung jedoch nicht an, so dass der Fall vor Gericht kam.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 12.09.2012
- 3 U 100/09 -

Bei fehlender dauerhafter Erkrankung begründet die sommerliche Aufheizung der Gewerbemieträume kein Sonder­kündigungs­recht

Keine Gesundheitsgefahr bei vorübergehendem Unbehagen durch Hitzebelastung

Geht von einer Hitzebelastung in Gewerbemieträumen eine Gesundheitsgefahr aus, so kann dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen (§§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 1 BGB). Eine Gesundheitsgefahr liegt aber nicht bereits bei einem vorübergehenden Unbehagen vor. Vielmehr muss aufgrund der Hitzebelastung eine konkrete, dauerhafte Erkrankung drohen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2006 kündigte der Mieter von Gewerberaum das Mietverhältnis fristlos. Zur Begründung führte er an, dass die Temperaturen in den Büroräumen seit Mai 2006 durchschnittlich 30°C und mehr betrugen. Aufgrund dieser Hitzebelastung sei eine Gesundheitsgefährdung zu befürchten gewesen. Da die Vermieterin die Kündigung nicht akzeptierte,... Lesen Sie mehr

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Kammergericht Berlin, Urteil vom 05.03.2012
- 8 U 48/11 -

Pauschale Behauptung zur Aufheizung von Büroräumen durch Sonneneinstrahlung genügt nicht zur Annahme eines Mangels

Bejahung eines Mangels aufgrund ArbeitsstättenVO, Arbeitsstätten-Richtlinie und DIN 1946 unzulässig

Zur Darlegung eines Mietmangels genügt es nicht, dass der Mieter pauschal behauptet, dass es aufgrund der Sonneneinstrahlung zu einer Aufheizung der Räume kommt. Es sind vielmehr Angaben über die Außentemperaturen und die Raumtemperaturen erforderlich. Zudem genügt zur Annahme eines Mangels nicht, auf die ArbeitsstättenVO, Arbeitsstätten-Richtlinie und DIN 1946 anzustellen. Dies hat das Kammergericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin von Gewerberäumen ihre Miete. Sie behauptete, dass es zu einer "beständigen Aufheizung der Räumlichkeiten während der Sommermonate auf Temperaturen von deutlich oberhalb von 30°C tagsüber" kam. Die Büroräume lagen größtenteils in Südwestlage. Zudem bestand die Fassade aus Glas. Die Mieterin meinte darüber hinaus, dass die Vermieterin... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 28.10.1991
- 2 U 185/90 -

Starke Sonneneinstrahlung in Büroräumen begründet Gebrauchs­beeinträchtigung der Mietsache

Vermieter zu Maßnahmen gegen Hitzentwicklung verpflichtet

Kommt es aufgrund starker Sonneneinstrahlung zu einer unerträglichen Hitze in Büroräumen, so stellt dies eine Gebrauchs­beeinträchtigung und somit einen Mangel der Mietsache dar. Der Vermieter muss daher geeignete Maßnahmen gegen die Hitzentwicklung ergreifen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieterin von Büroräumen in einem Gewerbekomplex verlangte kurz nach Einzug von ihrer Vermieterin Schutzvorrichtungen gegen die Sonneneinstrahlung anzubringen. Hintergrund dessen war, dass 50 % der angemieteten Räume zur Südseite lagen und es nach Behauptungen der Mieterin aufgrund der Sonneneinstrahlung zu Temperaturen bis zu 35 °C... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.01.2007
- 2 U 106/06 -

Übermäßige Erhitzung von Büroräumen aufgrund Sonneneinstrahlung stellt keinen Mangel dar

Sommerliche Hitze gehört zum allgemeinen Lebensrisiko

Hitzen sich die Büroräume im Sommer aufgrund der Sonneneinstrahlung übermäßig auf, so ist darin kein Mangel der Mietsache zusehen. Denn die sommerliche Hitze gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Mieterin von Büroräumen von ihrer Vermieterin zu gewährleisten, dass in den angemieteten Büroräumlichkeiten bei einer Außentemperatur von 32°C die Innentemperatur 26°C nicht überschreitet wird bzw. bei höheren Temperaturen mindestens 6 °C unter der jeweiligen Außentemperatur liegt. Hintergrund dessen war es, dass in den Sommermonaten teilweise... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Norden, Urteil vom 30.05.1986
- 5 C 1126/85 -

Abstellen eines Fahrzeugs mit spaltweit geöffnetem Seitenfenster auf einem stark besuchten Parkplatz zur Mittagszeit ist nicht grob fahrlässig

Versicherung daher nicht von Leistung befreit

Stellt ein Autofahrer sein Fahrzeug auf einem stark besuchten öffentlichen Parkplatz zur Mittagszeit ab und lässt er aufgrund der sommerlichen Hitze das Seitenfenster einen spaltweit offen, so ist darin kein grob fahrlässiges Verhalten zu sehen. Dies hat das Amtsgericht Norden entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall stellte ein Autofahrer sein Fahrzeug im August 1985 für etwa zwei Stunden auf dem öffentlichen Parkplatz eines Krankenhauses ab. Dabei ließ er das vordere Seitenfenster wegen der herrschenden Hitze einen spaltweit offen. Nachdem der Autofahrer zurück zu seinem Fahrzeug kam, stellte er fest, dass sein Autoradio mit dem Kassettenrecorder gestohlen wurde. Die... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 12.10.1999
- 1 U 361/97 -

Keine Amtshaftung: An heißem Sommertag im aufgeweichtem Straßenbelag (Bitumen) stecken bleibender Radfahrer haftet bei Sturz selbst

Jeder Verkehrsteilnehmer muss ein Mindestmaß an Selbstschutz zur Vermeidung von Unfällen vornehmen

Ist eine Straße ausgebessert worden und hat sich der aufgetragene Teer aufgrund starker Sonneneinstrahlung aufgeweicht, so ist darin kein Indiz für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die verantwortliche Straßenbaufirma zu sehen. Erfolgte ein ausreichender Hinweis auf eine mögliche Gefahr durch eine entsprechende Beschilderung, so wird der Pflicht der Verkehrssicherung ausreichend nachgekommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Im vorliegenden Fall klagte ein Mann gegen das Land Rheinland-Pfalz und eine Straßenbaufirma, nachdem er auf einer kurz zuvor ausgebesserten Straße gestürzt war. Der Mann gab an, er sei im Teer stecken geblieben, der an diesem Tag aufgrund der starken Sonneneinstrahlung aufgeweicht war, und habe sich dabei eine Trümmerfraktur des rechten Ellbogens zugezogen. Er sei in dem mangelhaft... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.06.1998
- 24 U 194/96 -

Sommerhitze: Gewerberaum-Mietvertrag kann bei Innentemperaturen von über 35 Grad Celsius gekündigt werden

Mieter eines Ladenlokals brauchen gesundheitgefährdende Hitze im Sommer nicht hinzunehmen

Muss der Mieter eines Ladenlokals in einem "gewöhnlichen" Sommer für mehrere Monate mit Innenraum­temperaturen von teilweise weit mehr als 35 Grad Celsius rechnen, berechtigt ihn dies zur fristlosen Mietvertrags­kündigung wegen Gesundheits­gefährdung. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf unter Berufung auf das Arbeitsschutzrecht.

Danach sollen Raumtemperaturen in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten (vgl. DIN 1946 Teil 2). Grund für diese arbeitsschutzrechtliche Regel ist, dass eine konzentrierte Tätigkeit lediglich in einem gewissen behaglichen Temperaturbereich möglich ist. Auch sollen Innen- und Außentemperatur nicht so weit voneinander abweichen, dass bei Betreten bzw. Verlassen des Ladenlokals... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Oberkirch, Urteil vom 27.05.1999
- 1 C 281/98 -

Sommerhitze: Umkippen eines Motorrads auf weich gewordenem Asphalt

Sorgfaltspflichtverletzung

Das Amtsgericht Oberkirch hatte sich mit der Frage der Haftung zu befassen, wenn ein Krad auf weich gewordenem Asphalt umkippt.

Im zugrunde liegenden Fall wurde ein Krad auf Asphalt geparkt. Die Sommerhitze sorgte dafür, dass der Asphalt weich wurde und die Schrägstütze des Krads in den Asphalt einsackte. Das Krad fiel in der Folge um und beschädigte ein daneben geparktes Kraftfahrzeug.Das Amtsgericht Oberkirch verurteilte den Halter des Krads zu Schadensersatz. Es sah die Voraussetzungen von § 7... Lesen Sie mehr



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