die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sonderbetriebsausgabe“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.01.2020
- VIII R 11/17 -
BFH: Häuslicher Behandlungsraum einer Ärztin stellt kein Arbeitszimmer dar
Einrichtung des Raumes als Notfallpraxis schließt private Nutzung aus
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 29. Januar 2020 (Az. VIII R 11/17) entschieden, dass Kosten für einen für Notfälle eingerichteten Behandlungsraum im privaten Wohnhaus einer Ärztin nicht dem Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer unterliegen. Er hat damit das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14. Juli 2017 (Az. 6 K 2606/15 F) aufgehoben.
Im hier vorliegenden Fall ist die Klägerin als Augenärztin an einer Gemeinschaftspraxis beteiligt. Zur Behandlung von Notfällen hat sie im Keller ihres privaten Wohnhauses einen Raum mit Klappliege, Sehtafel, Medizinschrank, mehreren Stühlen und medizinischen Hilfsmitteln eingerichtet. Einen gesonderten Zugang hat dieser Raum nicht; er ist nur vom Flur des Wohnhauses aus erreichbar. Die Klägerin machte die Aufwendungen für den Behandlungsraum als Sonderbetriebsausgaben im Rahmen der Feststellungserklärung der Gemeinschaftspraxis geltend.Das Finanzamt erkannte diese Aufwendungen nicht an. Die hiergegen erhobene Klage wies das... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 14.07.2017
- 6 K 2606/15 F -
Kosten für häuslichen Behandlungsraum einer Ärztin nicht abzugsfähig
Räumen der ärztlichen Notfallpraxis fehlt es für Abzugsfähigkeit an separatem Eingang
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Kosten für einen für Notfälle eingerichteten Behandlungsraum im privaten Wohnhaus einer Ärztin dem Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer unterliegen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist als Augenärztin an einer Gemeinschaftspraxis beteiligt. Zur Behandlung von Notfällen hat sie im Keller ihres privaten Wohnhauses einen Raum mit Klappliege, Sehtafel, Medizinschrank, mehreren Stühlen und medizinischen Hilfsmitteln eingerichtet. Einen gesonderten Zugang hat dieser Raum nicht; er ist nur vom Flur des Wohnhauses aus erreichbar.... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2012
- 15 K 682/12 F -
Steuerberater kann häusliches Arbeitszimmer nicht als Sonderbetriebsausgabe geltend machen
Schwerpunkt der Tätigkeit eines Steuerberaters liegt in der Kanzlei
Verfügt eine Person über einen als Büro eingerichteten Raum in seiner Privatwohnung, so dürfen diese Aufwendungen für das Arbeitszimmer dann nicht als Sonderbetriebsausgabe geltend gemacht werden, wenn sich der Mittelpunkt der Tätigkeit nicht in dem häuslichen Arbeitszimmer befindet. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.
In dem zugrunde liegenden Fall verfügte der Kläger - Gesellschafter einer Partnerschaftsgesellschaft - über einen Büroraum in der Kanzlei. Daneben nutzte er einen als Büro eingerichteten Raum in seiner Privatwohnung, der mit Fachliteratur und Zugriff auf das EDV-System der Praxis ausgestattet war.In der Erklärung über die gesonderte und einheitliche Feststellung... Lesen Sie mehr