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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sonnabend“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2017
- 10 AZR 859/16 -
Für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen gilt Pfändungsschutz
Pfändungsschutz gilt dagegen nicht für Zulagen für Schicht-, Samstags- oder Vorfestarbeit
Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen im Sinne von § 850 a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sogenannte Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen. Hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang und welcher Höhe Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als "üblich" und damit unpfändbar im Sinne von § 850 a Nr. 3 ZPO anzusehen sind, kann an die Regelung in § 3 b EStG angeknüpft werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls arbeitet bei der Beklagten, die Sozialstationen betreibt, als Hauspflegerin. Nach einem zwischenzeitlich aufgehobenen Insolvenzverfahren befand sich die Klägerin in der sogenannten Wohlverhaltensphase, in der sie ihre pfändbare Vergütung an einen Treuhänder abgetreten hatte. Im Zeitraum Mai 2015 bis März 2016 führte die Beklagte von der jeweiligen Nettovergütung der Klägerin den sich aus ihrer Sicht ergebenden pfändbaren Teil der Vergütung an den Treuhänder ab. Dabei berücksichtigte sie auch die an die Klägerin gezahlten tarifvertraglichen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-,... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 22.02.2017
- 65 S 395/16 -
Fällt letzter Tag der Kündigungsfrist auf einen Samstag tritt an Stelle dieses Tages nächster Werktag
Anwendung des § 193 BGB
Fällt der letzte Tag der Kündigungsfrist nach § 573 c Abs. 1 BGB auf einen Samstag, tritt in Anwendung des § 193 BGB an Stelle dieses Tages der nächste Werktag. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Mietvertragsparteien über die Wirksamkeit einer mieterseitigen Kündigung. Die Kündigung der Mieter ging beim Vermieter am 7. April 2015 ein. Das war der Dienstag nach Ostern. Der Vermieter hielt dies für zu spät, da die Kündigungsfrist am dritten Werktag eines Monats ende und dieser Tag der Samstag, der 5. April 2015, war. Der Vermieter... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.01.2015
- 1 BvR 931/12 -
Thüringisches Ladenöffnungsgesetz: Zwei arbeitsfreie Samstage im Monat für Verkäufer verfassungsgemäß
Eingriff in Berufsausübungsfreiheit der Ladeninhaber verhältnismäßig
Die Regelung des thüringischen Ladenöffnungsgesetzes, nach der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkaufsstellen im Regelfall an mindestens zwei Samstagen im Monat nicht beschäftigt werden dürfen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Eine Gesetzgebungskompetenz des Landes ergibt sich aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG, denn der Bund hat von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz nicht abschließend Gebrauch gemacht. Die Vorschrift ist auch materiell mit der Verfassung vereinbar; insbesondere ist der Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Beschwerdeführerin verhältnismäßig.
Die Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt eine Verkaufsstelle der Möbelbranche. Sie wendet sich gegen § 12 Abs. 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG). Nach Satz 1 dieser Vorschrift sind für im Verkauf Beschäftigte zwingend zwei Samstage im Monat arbeitsfrei, wovon nach Satz 2 im Verordnungswege Ausnahmen zugelassen werden können. Nach Satz 3 müssen... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.03.2001
- 2 Ss OWi 127/01 -
Zusatzschild "werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr": Geschwindigkeitsbeschränkung gilt auch für Samstag
Samstag gilt als Werktag
Weist ein die Geschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen das Zusatzschild "werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr" auf, so gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung auch für den Samstag. Denn dieser gilt als Werktag. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer im Dezember 2000 vom Amtsgericht Herne-Wanne wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 200 DM verurteilt. Zudem wurde gegen ihn ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Der Autofahrer hielt das Urteil für nicht richtig. Er machte geltend, dass zwar die zulässige Höchstgeschwindigkeit begrenzt gewesen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.07.2010
- VIII ZR 129/09 und VIII ZR 291/09 -
BGH: Sonnabende sind bei der Frist zur Zahlung der Miete nicht als Werktage anzusehen
Mietern muss Karenzzeit von drei Werktagen ungehindert zur Verfügung stehen
Bei der Frist zur Zahlung der Miete bis zum dritten Werktag eines jeden Monats ist der Sonnabend nicht mitzuzählen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
In den zugrunde liegenden Streitfällen wurde vertraglich vereinbart, dass die Miete – ebenso wie seit dem 1. September 2001 in § 556 b Abs. 1 BGB* geregelt – im Voraus spätestens am dritten Werktag eines jeden Monats zu zahlen ist. In dem einen Fall (VIII ZR 291/09) wurde der Mietvertrag mit der entsprechenden Klausel bereits im Jahre 1978 abgeschlossen. In dem anderen Fall (VIII ZR... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.06.2009
- 24 U 242/08 -
Besichtigungsrecht: Vermieter darf Wohnung auch am Samstag besichtigen
Samstag ist ein Werktag
Vermieter dürfen auch samstags die Wohnung eines Mieters besichtigen, wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass eine Besichtigung "während der üblichen Tageszeit" und "werktags bis 19 Uhr" möglich ist. Denn ein Samstag ist ein Werktag. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Der Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhauses beabsichtigte dieses zu verkaufen. Bei den Besichtigungsterminen der Interessenten wollte der Eigentümer gern persönlich anwesend sein. Da er berufstätig war, bat der den Mieter die Besichtigungen samstags zwischen 11.00 und 12.00 Uhr durchführen zu dürfen.§ 20 des Mietvertrags sah vor, dass die Besichtigung "während... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.04.2005
- VIII ZR 206/04 -
Sonnabend ist bei der Berechnung der Karenzzeit zur Wahrung der Kündigungsfrist mitzuzählen
Samstag ist Werktag
Bei der Frage, bis wann die Kündigungserklärung beim Vermieter eingegangen sein muss, damit der laufende Monat noch mitzählt, ist der Samstag als Werktag mitzurechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. In der Regel muss die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingehen.
Die Klägerin war Mieterin einer Wohnung der Beklagten in Rendsburg. Der Mietvertrag vom 22. Juni 2000 enthielt die Regelung, daß sich das zunächst bis zum 31. August 2001 befristete Mietverhältnis jeweils um ein Jahr verlängert, wenn es nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten spätestens am dritten Werktag des ersten Monats der Frist schriftlich gekündigt wird.... Lesen Sie mehr
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