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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sonnenschutz“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 13.03.2023
- 64 S 322/20 -
Anspruch des Wohnungsmieters auf Anbringung einer Markise auf Balkon zwecks Sonnenschutzes
Vermieter kann fachgerechte Montage, Abschluss einer Haftpflichtversicherung und zusätzliche Kaution verlangen
Ein Wohnungsmieter hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, auf seinem Balkon eine Markise zum Sonnenschutz anzubringen. Jedoch kann der Vermieter eine fachgerechte Montage, den Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie eine zusätzliche Kaution verlangen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg im Oktober 2020 entschieden, dass die Mieterin einer Wohnung einen Anspruch auf Erlaubnis der Anbringung einer Markise auf dem Balkon zwecks Sonnenschutzes zustehe. Der gerichtlich bestellte Sachverständige hatte ausgeführt, dass durch das Anbringen der Markise keine Schäden am Außenputz, dem Wärmeverbundsystem und dem Mauerwerk verursacht werden. Gegen diese Entscheidung legte die Vermieterin Berufung ein.Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Das Interesse der Klägerin an der Herstellung eines ausreichenden Sonnenschutzes... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 07.06.2013
- 411 C 4836/13 -
Mieter hat zum Schutz vor der Sonne Anspruch auf das Anbringen einer Markise
Sonnenschutz auf dem Balkon gehört zum berechtigten Wohngebrauch des Mieters
Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon gehört als sozial übliches Verhalten zum berechtigten Wohngebrauch des Mieters. Ein solcher Schutz kann durch das Aufstellen eines Sonnenschirms nicht ausreichend erreicht werden, so dass ein Anspruch auf Anbringen einer Markise besteht. Dies entschied das Amtsgericht München.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Münchner Mieter, dessen Wohnung im dritten Obergeschoss liegt, wollte 2012 auf seinem in Richtung Süden weisenden Balkon eine Markise anbringen und bat seine Vermieterin um Zustimmung hierzu.Die Vermieterin lehnte dies jedoch ab. Der Balkon sei komplett überdacht. Eine zusätzliche Beschattung sei durch einen Sonnenschirm... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 28.10.1991
- 2 U 185/90 -
Starke Sonneneinstrahlung in Büroräumen begründet Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietsache
Vermieter zu Maßnahmen gegen Hitzentwicklung verpflichtet
Kommt es aufgrund starker Sonneneinstrahlung zu einer unerträglichen Hitze in Büroräumen, so stellt dies eine Gebrauchsbeeinträchtigung und somit einen Mangel der Mietsache dar. Der Vermieter muss daher geeignete Maßnahmen gegen die Hitzentwicklung ergreifen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieterin von Büroräumen in einem Gewerbekomplex verlangte kurz nach Einzug von ihrer Vermieterin Schutzvorrichtungen gegen die Sonneneinstrahlung anzubringen. Hintergrund dessen war, dass 50 % der angemieteten Räume zur Südseite lagen und es nach Behauptungen der Mieterin aufgrund der Sonneneinstrahlung zu Temperaturen bis zu 35 °C... Lesen Sie mehr
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