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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Spendenbescheinigung“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.03.2021
- X R 37/19 -

BFH: Zweckgebunde Spende kann anzuerkennen sein

Konkreten Zweckbindung steht steuerlichen Abzug nicht entgegen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Spendenabzug auch dann möglich ist, wenn die Spende einer konkreten Zweckbindung unterliegt und z.B. in konkreter Weise einem bestimmten Tier zugutekommen soll.

Im Streitfall hatte die Klägerin einen im Tierheim lebenden „Problemhund“ in ihr Herz geschlossen. Dem kaum mehr vermittelbaren Tier wollte sie durch die dauerhafte Unterbringung in einer gewerblichen Tierpension helfen. Zu diesem Zweck übergab sie bei einem Treffen mit einer Vertreterin eines gemeinnützigen Tierschutzvereins und der Tierpension einen Geldbetrag von 5.000 €. Der Tierschutzverein stellte der Klägerin eine Zuwendungsbestätigung („Spendenbescheinigung“) über diesen Betrag aus. Nachfolgend lehnten das Finanzamt und das Finanzgericht (FG) einen Spendenabzug aber ab.Der BFH hat die vorinstanzliche Entscheidung aufgehoben... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Köln, Urteil vom 25.02.2021
- 10 K 1622/18 -

Mitgliedsbeiträge an ausbildende Musikvereine bei Einkommensteuer absetzbar

Musikalische Ausbildung keine reines Freizeitvergnügen

Gemeinnützige Musikvereine, die nicht nur untergeordnet ausbilden, dürfen auch für gezahlte Mitgliedsbeiträge Spenden­bescheinigungen ausstellen. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist ein gemeinnütziger Musikverein. Er unterhält neben seinem Orchesterbetrieb eine Bläserklasse an einer Schule und ein Nachwuchsorchester zur musikalischen Jugendarbeit. Der Verein bildet Musiker im Bereich der Blasmusik und des Dirigats aus. Mitglieder des Vereins sind überwiegend Freizeitmusiker sowie vereinzelt Musikstudenten... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.01.2015
- X R 7/13 -

Spendenabzug bei Zuwendungen an eine im EU-/EWR-Ausland ansässige Stiftung möglich

BFH zu den erforderlichen Nachweisen bei Spenden ins EU-Ausland

Der Bundesfinanzhof hat die Voraussetzungen präzisiert, unter denen Spenden an eine gemeinnützige Stiftung im EU-/EWR-Ausland gemäß § 10 b des Einkommen­steuer­gesetzes (EStG) steuermindernd abziehbar sind.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger einer Fundaciò, einer in Spanien als gemeinnützig anerkannten Stiftung, einen größeren Geldbetrag gespendet, den er als Sonderausgabe gemäß § 10 b EStG geltend machte. Sowohl das Finanzamt als auch das Finanzgericht lehnten den Abzug ab, u.a. weil der Kläger nicht nachgewiesen habe, dass die Voraussetzungen für den Spendenabzug erfüllt seien.... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Köln, Urteil vom 15.01.2014
- 13 K 3735/10 -

Spende an den Papst ist nicht absetzbar

Vatikan als Empfänger der Zuwendung gehört weder der EU noch dem Europäischen Wirtschaftsraum an

Eine Spende an den Papst kann in Deutschland nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Dies entschied das Finanzgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Fall klagte eine Steuerberatungs-GmbH, deren Geschäftsführer im Rahmen einer Generalaudienz Papst Benedikt XVI. persönlich einen Scheck über 50.000 Euro übergeben hatte. Hierfür erhielt die GmbH eine Spendenbescheinigung, die als Aussteller den "Staatssekretär seiner Heiligkeit" und als Ausstellungsort den Vatikan auswies. Die Spende sollte osteuropäischen Jugendlichen... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 18.07.2013
- 13 K 4515/10 F -

Änderung des Steuerbescheides durch nachträgliche Spendenbescheinigung nicht möglich

Kein Verstoß gegen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes über das Effektivitätsgebot

Ein bestandskräftiger Bescheid für 2004 kann nicht aufgrund einer Spendenbescheinigung, die erst nach Erlass des Bescheides ausgestellt worden ist, geändert werden. Dies hat das Finanzgericht Münster nunmehr entschieden.

Im hier zugrunde liegenden Fall hat die Klägerin in der Einkommensteuererklärung für 2004 Spenden angegeben. Da die Höchstbeträge für den Spendenabzug überschritten waren, hat das Finanzamt einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Großspendenvortrags erlassen, der bestandskräftig wurde. Nach mehr als zwei Jahren hat die Klägerin im Jahr 2008 erteilte Spendenbescheinigungen... Lesen Sie mehr



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