die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sperrzeitverkürzung“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 21.07.2023
- 4 K 560/22 -
Sperrzeitvorverlegung für Restaurant auch bei Vorliegen einer Beschwerde nur eines Nachbarn
Ausnahme bei missbräuchlicher oder mit Schädigungsabsicht erhobener Beschwerde
Eine Sperrzeitvorverlegung für ein Restaurant wegen Lärmbelästigung kann auch dann ausgesprochen werden, wenn sich nur eine Person in ihrer Nachtruhe gestört fühlt. Eine Ausnahme kann dann bestehen, wenn die Beschwerde missbräuchlich ist oder in bloßer Schädigungsabsicht erhoben wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang 2022 eröffnete in Berlin ein Restaurant. Unmittelbar danach kam es zu Beschwerden durch einen Nachbarn wegen Lärmbelästigungen. Der Nachbar fühlte sich durch den Betrieb des Schankvorgartens zur Nachtzeit gestört. Da die maßgeblichen Immissionswerte tatsächlich überschritten wurden, ordnete die zuständige Behörde die Vorverlegung der Sperrzeit für den Außenbereich auf 22 Uhr an. Dagegen erhob die Betreiberin des Restaurants Klage. Sie bemängelte unter anderem, dass sich nur ein Nachbar beschweren würde und dies für die Sperrzeitvorverlegung nicht ausreiche.Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 11.07.2019
- 1 AL 670/18 -
Verkürzung der Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe bei Vorliegen besonderer Härte möglich
Regelsperrzeit von 12 Wochen nach Aufhebungsvertrag und tatsächlicher Schließung der Abteilung kann als besonder Härte angesehen werden
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass bei Vorliegen einer besonderen Härte die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe verkürzt werden kann.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls begehrt die Aufhebung einer Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe. Nachdem er bei seinem Arbeitgeber fast 20 Jahre beschäftigt war, schloss er mit diesem im April 2016 einen Aufhebungsvertrag zum 31. Januar 2018. Bei der Beklagten gab er an, dass das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung der Firma aus betriebsbedingten Gründen und der Vermeidung von... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.09.2019
- BVerwG 8 C 7.18 -
Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen in Rheinland-Pfalz bestätigt
BVerwG verneint verfassungsrechtlichen Bedenken gegen landesrechtliche Regelung einer ausnahmslos sechsstündigen Sperrzeit für Spielhallen
Unter Widerrufsvorbehalt erteilte Ausnahmegenehmigungen zur Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit für Spielhallen dürfen wegen einer Gesetzesänderung, die keine Ausnahmen mehr zulässt, widerrufen werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht für sechs Spielhallen in Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Streitfall war auf Antrag der klagenden Spielhallenbetreiberinnen die kraft Landesgaststättenverordnung allgemein geltende sechsstündige nächtliche Sperrzeit jeweils durch Ausnahmegenehmigungen auf eine Stunde verkürzt worden. Dabei hatte die Behörde sich den jederzeitigen Widerruf dieser Genehmigungen vorbehalten. Nach dem Inkrafttreten des Landesglücksspielgesetzes... Lesen Sie mehr
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.11.2011
- 22 CE 11.2353 -
Bayerischer VGH verneint Sperrzeitverkürzung für Diskothek
Ausreichender Lärmschutz für Allgemeinheit und Nachbarschaft für Ausnahmeregelung nicht gewährleistet
Ein Tanzlokal muss die von der Stadt festgelegten nächtlichen Sperrzeiten gemäß der Sperrzeitverordnung einhalten. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls betreibt eine Diskothek in der Bamberger Innenstadt und begehrt eine Ausnahme gemäß der Verordnung der Stadt Bamberg aus dem Jahr 2011, nach der an Werktagen eine Sperrzeit von 2 bis 6 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 4 bis 6 Uhr gilt. Für ihren Betrieb hatte sie beantragt, dass mittwochs, freitags sowie samstags und sonntags... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 19.05.2011
- 4 K 225/11.NW -
VG: Keine weiteren Sperrzeitverkürzungen für Spielhallen in Kaiserslautern
Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz liegt nicht vor
Besteht kein öffentliches Bedürfnis oder liegen keine besonderen örtlichen Verhältnisse vor, ist eine Stadt - in diesem Fall Kaiserslautern - nicht verpflichtet, eine Sperrzeitverkürzung zu gewähren. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Im vorliegenden Fall betreibt die Klägerin in der Innenstadt von Kaiserslautern vier Spielhallen. Nach der rheinland-pfälzischen Gaststättenverordnung beginnt die Sperrzeit für Spielhallen um 0.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr. Im Ausnahmefall können von dieser allgemein festgesetzten Sperrzeit für einzelne Betriebe Sperrzeitverkürzungen ausgesprochen werden, wenn ein öffentliches Bedürfnis... Lesen Sie mehr