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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Spielgerät“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Bremen, Urteil vom 23.10.2014
- 9 C 5/14 -

Haftung des Schwimm­bad­betreibers für Verletzungen aufgrund unkontrollierter Benutzung eines Spielgeräts

Mitverschulden bei erkennbarer Gefährlichkeit eines Spielgeräts

Kommt es zu Verletzungen von Badegästen aufgrund der unkontrollierten Benutzung eines Spielgeräts, so haftet der Schwimmbadbetreiber dafür, wenn das Gefährdungsrisiko offensichtlich ist. Den verletzten Badegästen ist jedoch ein Mitverschulden anzulasten, wenn für sie die Gefährlichkeit des Spielgeräts erkennbar war. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2010 schlug sich ein 17-jähriger Gast eines Freibades seinen mittleren Schneidezahn im linken Oberkiefer heraus, als mehrere Freibadbesucher eine Schwimmkrake anhoben und dadurch die auf der Krake befindlichen Gäste in das Wasser und somit auch auf den 17-jährigen fielen. Der 17-jährige klagte daraufhin gegen den Schwimmbadbetreiber unter anderen auf Zahlung von Schmerzensgeld von mindestens 1.500 EUR.Das Amtsgericht Bremen entschied zu Gunsten des 17-Jährigen. Diesem habe ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 EUR zugestanden. Denn der Schwimmbadbetreiber habe... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.10.2014
- OVG 1 S 30.13 -

Spielhallengesetz Berlin: Festlegung der Höchstgrenze von acht Geräten je Spielhalle nicht verfassungswidrig

OVG verneint fehlender Gesetz­gebungs­kompetenz des Landes

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Regelung im Spielhallengesetz Berlin, wonach Betreiber von Berliner Spielhallen verpflichtet sind, die Anzahl ihrer Spielgeräte auf höchstens acht Geräte je Spielhalle zu reduzieren (§§ 4 Abs. 2, 8 Abs. 3 des Gesetzes), nach seiner vorläufigen Einschätzung nicht wegen fehlender Gesetz­gebungs­kompetenz des Landes verfassungswidrig ist.

Nach der bisherigen Regelung (§ 3 Abs. 2 Spielverordnung) durften in Spielhallen bis zu 12 Geräte aufgestellt werden. Gegen die strengere Regelung in §§ 4 Abs. 2, 8 Abs. 3 des Berliner Spielhallengesetzes haben eine Vielzahl von Spielhallenbetreibern Klagen und vorläufige Rechtsschutzanträge erhoben und u.a. geltend gemacht, dass es dem Berliner Landesgesetzgeber für eine solche Regelung... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 27.08.2014
- 2 K 257/13 -

Spiel­vergnügungs­steuer für Geldspielgeräte ist rechtmäßig

Spiel­vergnügungs­steuer darf parallel zur Umsatzsteuer erhoben werden

Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass für Geldspielgeräte parallel zur Umsatzsteuer auch eine Spiel­vergnügungs­steuer erhoben werden darf.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens hatte im streitgegenständlichen Zeitraum von Oktober 2007 bis Juli 2012 in den von ihr in Hamburg betriebenen Spielhallen überwiegend "Spielgeräte mit Geldgewinnmöglichkeiten" aufgestellt. Mit ihrer Klage machte sie geltend, die Hamburgische Spielvergnügungsteuer dürfe aus unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Gründen nicht zusätzlich... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 15.07.2014
- 3 K 207/13 -

Umsatzsteuer für Geldspielgeräte ist rechtmäßig

Finanzgericht Hamburg weist Klage einer Spiel­hallen­betreiberin ab

Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass die Erhebung von Umsatzsteuer auf den Betrieb von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit unionsrechtskonform und verfassungsgemäß ist.

Die Klägerin des Verfahrens betrieb im Streitjahr 2010 in sieben Spielhallen in Norddeutschland "Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit". Neben der Spielvergnügungsteuer wurde die Klägerin auch zur Zahlung von Umsatzsteuer herangezogen, berechnet auf der Grundlage des monatlich erfassten Bestandes der Gerätekassen.Die Klägerin wandte sich an das Finanzgericht Hamburg,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 03.12.2012
- 5 U 1054/12 -

Beweispflicht bei Sturz auf Kinderhüpfburg im Freizeitpark aufgrund geringer Luftfüllung

Ausreichende Luftfüllung der Spielgeräte muss regelmäßig überwacht werden

Eine Kinderhüpfburg in einem Freizeitpark muss von dem Betreiber regelmäßig auf ihre hinreichende Luftfüllung überwacht werden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Luftfüllung ausreicht, um beim Hüpfen, Besteigen und Verlassen nicht auf dem Boden unter dem Spielgerät aufzuschlagen. Auch das Gewicht eines Erwachsenen muss die Hüpfburg sicher tragen. Wer nach einem Sturz aber Schadensersatz verlangt und behauptet, dass zu wenig Luft in der Hüpfburg war, muss diese Behauptung beweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist Erzieherin im Landkreis Neuwied. Mit weiteren Erzieherinnen und 37 Kindern besuchte sie im April 2010 einen von der Beklagten betriebenen Freizeitpark. Dort betrat die Klägerin ein prall mit Luft gefülltes Spielgerät aus Kunststofffolie (Luftschiff) über ein davor angebrachtes, 1,5m x 1m großes Luftkissen.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 06.02.2013
- 8 K 1993/12 -

Keine Vergnügungssteuer auf PCs im Internet-Café, die nicht zum Spielen bereitgehalten werden

Fehlende Ermächtigungs­grundlage zur Heranziehung eines Internetcafé-Betreibers zur Vergnügungssteuer

Der Betreiber eines Internet-Cafés, in dem PCs ausschließlich zum Zwecke der Kommunikation und nicht zum Spielen bereitgehalten werden, darf nicht zur Vergnügungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger betreibt in Stuttgart ein Internet-Café mit Callshop, in dem er im Februar 2012 acht PCs aufgestellt hatte. Für die Nutzung eines PCs zahlen seine Kunden pro Stunde zwei Euro. Die Landeshauptstadt Stuttgart setzte mit Bescheid vom 29.02.2012 für Februar 2012 Vergnügungssteuern in Höhe von insgesamt 472 Euro fest... Lesen Sie mehr



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