die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Spielzeugrichtlinie“ veröffentlicht wurden
Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 16.05.2013
- T-198/12 R -
Deutschland darf seine bisherigen Grenzwerte für bestimmte Schwermetalle in Spielzeug vorerst weiterhin anwenden
In Deutschland geltende Grenzwerte bieten höheren Schutz für die Gesundheit der Kinder
Bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts über die Klage Deutschlands gegen den Beschluss der Kommission vom 1. März 2012, die bisher in Deutschland geltenden Grenzwerte für Blei und Barium nur bis zum 21. Juli 2013 und für Antimon, Arsen und Quecksilber nicht mehr zu billigen, darf Deutschland diese seiner Ansicht nach über dem neuen EU-Standard liegenden Grenzwerte weiterhin anwenden. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union hervor.
Im Jahr 2009 erließ die EU eine neue Spielzeugrichtlinie, mit der für bestimmte chemische Stoffe in Spielzeug, insbesondere für Schwermetalle, neue Grenzwerte festgelegt wurden. Deutschland, das im Rat gegen diese Richtlinie gestimmt hatte, ist der Ansicht, dass die in Deutschland geltenden Grenzwerte für Blei, Barium, Antimon, Arsen und Quecksilber, die im Übrigen der alten Richtlinie von 1988 entsprechen, einen höheren Schutz boten, und hat bei der Kommission beantragt, diese Grenzwerte beibehalten zu dürfen. Mit Beschluss vom 1. Marz 2012 billigte die Kommission. entsprechend einer Übergangsregelung der neuen Spielzeugrichtlinie . die Beibehaltung... Lesen Sie mehr