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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Spritverbrauch“ veröffentlicht wurden
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 17.12.2021
- 13 O 230/21 -
LG Osnabrück gibt Klage des Deutschen Umwelthilfe e.V. wegen unlauterer Werbung statt
Einzelklagen gegen Händler nicht rechtsmissbräuchlich
Der Deutsche Umwelthilfe e.V. hat ein Autohaus aus dem Gerichtsbezirk des Landgerichts Osnabrück auf Unterlassung unlauterer Werbung erfolgreich in Anspruch genommen. Die erste Kammer für Handelssachen ist Die erste Kammer für Handelssachen ist dem Antrag des Klägers gefolgt..
Der Deutsche Umwelthilfe e.V. beanstandete einen durch das Autohaus auf seiner Facebookseite geteilten Post des Automobilherstellers: "Automobilherstellers X, Glänzende Nachrichten für alle Fahrzeugmodell Y Fans! Unser praktischer Fahrzeugmodell Y 1.2 Benziner konnte beim ADAC Autokosten-Check für Kleinwagen ein ... Mehr ansehen". Die Werte über den offiziellen Kraftstoffverbrauch sowie die CO2-Emissionen erschienen erst durch einen gesondert zu tätigenden Klick in einem weiteren Textfeld. Ferner erschien beim erstmaligen Aufrufen der Internetseite ein 25 Sekunden langes Video, bei dem nach 17 Sekunden ebenfalls die Angaben zum Kraftstoffverbrauch sowie den CO2-Emissionen... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 27.05.2021
- 17 HK O 11810/20 -
Keine Werbung bei "Auto-ABO" ohne Angaben über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen
Werbung ohne Angaben zur CO2-Emission verstößt gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Personenkraftwagen
Das Landgericht München I hat einer Anbieterin von sog. „Auto-Abos“ verboten, Werbematerial im Internet für neue Modelle von Personenkraftwagen zu verbreiten, ohne dabei Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen dieser Fahrzeugmodelle zu machen.
Die Werbung ohne Angaben zur CO2-Emission verstößt gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV). Nach Überzeugung der Kammer hat das beklagte Unternehmen den Bestimmungen des § 5 Pkw-EnVKV zuwidergehandelt, weil es Werbematerial im Internet für neue Modelle von Pkw verbreitet, ohne dabei rechtzeitig Angaben über den Kraftstoffverbrauch zu machen.... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2016
- 15 O 425/13 -
Kaufpreisrückerstattung aufgrund überhöhten Kraftstoffverbrauchs eines Neuwagens
Käufer kann Reproduzierbarkeit der im Prospekt angegebenen Verbrauchswerte unter Testbedingungen erwarten
Können die in einem Verkaufsprospekt angegebenen Verbrauchswerte eines Neuwagens unter Testbedingungen nicht reproduziert werden, so liegt ein Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB vor. Dem Käufer steht in diesem Fall etwa ein Kaufpreisrückzahlungsanspruch und Schadensersatzanspruch wegen des Benzinmehrverbrauchs zu. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Kauf eines Neuwagen zum Preis von fast 16.000 Euro bei einem gewerblichen Autohändler im April 2013 bemängelte die Käuferin einen überhöhten Kraftstoffverbrauch. Sie führte an, dass die im Verkaufsprospekt angegebenen Werte unzutreffend seien. Sie klagte daher nach erfolgloser Aufforderung zur Nachbesserung auf Rückzahlung des Kaufpreises... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 08.06.2015
- 2 U 163/14 -
Überhöhter Kraftstoffverbrauch muss nicht immer Mangel darstellen
Kfz-Käufer muss nach Tabellenwerten ermittelten Spritverbrauch hinnehmen
Verweist ein Verkaufsprospekt auf nach "Richtlinie 80/1268/EWG ermittelte Kraftstoffverbrauchswerte", liegt bei einem überhöhten Kraftstoffverbrauch schon dann kein erheblicher Fahrzeugmangel vor, wenn auch nur eine der beiden Prüfungsmethoden der Richtlinie einen die Prospektangabe um weniger als 10 % übersteigenden Spritverbrauch ergibt. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund ab.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahre 2009 leaste der Kläger aus Gevelsberg einen beim beklagten Autohaus aus Dortmund für 30.290 Euro gekauften Neuwagen Dodge Nitro SXT mit 2,8 l Dieselmotor. Der dem Kauf zugrunde liegende Prospekt wies Verbrauchswerte von innerorts 11,7 l/100 km, außerorts 7,5 l/100 km und kombiniert 9,0 l/100 km aus, ermittelt nach "dem vorgeschriebenen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.06.2015
- 28 U 165/13 -
Kleineres Tankvolumen als im Ausstellungskatalog angegeben stellt keinen Mangel dar
Nicht erreichbare Kraftstoff-Restmenge dient dem Schutz des Motors
Ein Porsche mit einem laut Ausstellungskatalog 67 l Kraftstoff fassenden Tankvolumen ist nicht mangelhaft, wenn der Bordcomputer nach einem Kraftstoffverbrauch von 59 l und dann im Tank noch vorhandenen 6,4 l Kraftstoff keine Restreichweite mehr anzeigt und wenn die letzten 3,3 l im Tank für die Kraftstoffversorgung des Motors nicht zur Verfügung stehen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger aus Dortmund erwarb im Mai 2011 beim beklagten Autohaus in Holzwickede einen Porsche 911 Turbo S Cabriolet zum Preis von ca. 176.500 Euro mit einem laut Ausstattungskatalog 67 l Kraftstoff fassenden Tank. Kurze Zeit nach der Fahrzeugübergabe bemängelte der Kläger, dass der Bordcomputer nach einem Verbrauch von 59 l Kraftstoff eine... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 27.03.2014
- 5 U 70/12 -
Kraftstoffmehrverbrauch eines Neuwagens kann bei Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit einen Sachmangel darstellen
Voraussetzung ist Beschaffenheitsvereinbarung über tatsächlichen Kraftstoffverbrauch oder Unrichtigkeit der Messwerte
Ein Kraftstoffmehrverbrauch kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Sachmangel darstellen. Dies erfordert aber eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. Eine solche kann darin liegen, dass der vereinbarte tatsächliche Kraftstoffverbrauch nicht den Tatsachen entspricht oder die angegebenen Messwerte unrichtig sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2009 kaufte eine Frau einen Neuwagen. Dies tat sie nach ihrer Behauptung unter anderem wegen der günstigen vom Hersteller angegebenen Verbrauchsdaten des Fahrzeugs und dem entsprechenden Hinweis des Verkäufers, dass das Fahrzeug mit dem angegebenen Verbrauch genau das Richtige für sie wäre. Da der tatsächliche Verbrauch aber höher... Lesen Sie mehr
Landgericht Bochum, Urteil vom 12.04.2012
- 4 O 250/10 -
Neuwagenkauf: Gericht erkennt zu hohen Kraftstoffverbrauch als Mangel an
Zu hoher Spritverbrauch berechtigt zum Vertragsrücktritt / Autohaus muss Wagen zurücknehmen
Ein Autokäufer kann vom Kauf zurücktreten, wenn sein Neuwagen unter Testbedingungen über zehn Prozent mehr Sprit verbraucht als im Verkaufsprospekt angegeben. Dies hat das Landgericht Bochum entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der spätere Kläger Ende 2009 einen Neuwagen gekauft. Schon bald stellte er fest, dass sein Wagen erheblich mehr Super auf 100 km schluckte, als ihm im Verkaufsprospekt versprochen worden war. Wesentlich für die Kaufentscheidung des Klägers war ein Prospekt, welcher eine Produktbeschreibung des Kraftfahrzeugs enthielt. In diesem war unter der Überschrift... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 07.02.2013
- I-28 U 94/12 -
Autokäufer bei zu hohem Kraftstoffverbrauch zum Rücktritt berechtigt
Höherer Verbrauchswert muss aber erheblich sein (10 %)
Stellt sich nach dem Autokauf heraus, dass das Fahrzeug tatsächlich einen höheren Verbrauchswert als angegeben hat, so kann der Autokäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Der höhere Verbrauchswert muss aber erheblich (mind. 10 %) sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger aus Herne Ende 2009 beim beklagten Autohaus in Bochum einen neuen Pkw Renault Scénic 2.0 16 V zum Preis von ca. 20.300 Euro erworben. Das Verkaufsprospekt bewarb das Fahrzeug (ohne Zusatzausstattung) mit nach dem Messverfahren gem. EU-Richtlinie RL 80/1268/EWG ermittelten Kraftstoffverbrauchswerten. Nachdem der Beklagten keine Nachbesserung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.12.2011
- I ZR 190/10 -
Verkaufsangebot für einen Vorführwagen muss auch Angaben zum Kraftstoffverbrauch enthalten
Bundesgerichtshof zur "Neuwagen"-Eigenschaft eines Vorführwagens
Die Verpflichtung, in der Werbung für Neuwagen Angaben zum Kraftstoffverbrauch des angebotenen Fahrzeugs zu machen, kann auch für Vorführwagen gelten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Beklagte bot am 20. April 2009 auf einer Internet-Verkaufsplattform ein Fahrzeug an, das u.a. wie folgt beschrieben war: "Vorführfahrzeug …, EZ 3/2009, 500 km". Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen, wie sie § 1 der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) für die Werbung für "neue Personenkraftwagen" vorsieht, enthielt die Anzeige nicht.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 13.10.2010
- 9 U 518/10 -
Oberlandesgericht Koblenz: Händler darf Vorführwagen ohne Angaben zu Verbrauch und Kohlendioxidausstoß anbieten
Vorführwagen ist kein Neuwagen
Es stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar, wenn ein Autohändler in die Verkaufsanzeige für einen „Vorführwagen“ nicht die für Neufahrzeuge vorgeschriebenen Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die Kohlendioxid-Emissionen aufnimmt. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bot die Beklagte, eine Autohändlerin aus dem Raum Mainz, am 20. April 2009 auf einer Internet-Verkaufsplattform einen Pkw Peugeot 207 zum Verkauf an. Die Anzeige enthielt unter anderem die Angaben „Vorführfahrzeug, Erstzulassung 3/2009, 500 km“. Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zum Kohlendioxidausstoß des Fahrzeugs enthielt die Anzeige nicht.... Lesen Sie mehr
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