die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „spürbare Beeinträchtigung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 04.02.2016
- 52 O 394/15 -
Kein Wettbewerbsverstoß bei fehlender Aufklärung über Speicherung der E-Mail-Adresse und des Namens bei Verwendung eines Kontaktformulars
Aufklärungspflichtverletzung beeinträchtigt Mitbewerber nicht spürbar
Wird der Nutzer eines Kontaktformulars auf einer Internetseite entgegen § 13 des Telemediengesetzes (TMG) nicht darüber aufgeklärt, dass seine E-Mail-Adresse und sein Name gespeichert werden, so liegt darin kein Wettbewerbsverstoß im Sinne von § 3 a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Denn Mitbewerber werden durch die fehlende Aufklärung nicht spürbar beeinträchtigt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Immobilienmaklerin erhielt im Oktober 2015 eine Abmahnung von einem anderen Immobilienmakler. Hintergrund dessen war, dass die Immobilienmaklerin auf ihrer Internetseite ein Kontaktformular verwendete, in welches die Nutzer im Fall einer Kommunikationsaufnahme ihren Namen und ihre E-Mail-Adresse eintragen mussten. Da sie die Nutzer nicht über Art, Umfang und Zweck der Datenspeicherung aufklärte, sah der abmahnende Immobilienmakler einen Wettbewerbsverstoß. Nachdem sich die Immobilienmaklerin weigerte die strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, beantragte der Mitbewerber eine einstweilige Verfügung.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 14.12.2012
- 6 U 108/12 -
Augenarzt darf nicht mit Pauschal- und Rabattpreisen für eine Augen-Laserbehandlung werben
Nichtbeachtung der Gebührenordnung für Ärzte begründet Wettbewerbsverstoß
Nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) muss ein Arzt den Preis seiner Leistung anhand der Schwierigkeit und des Zeitaufwands im jeden Einzelfall bestimmen. Wirbt ein Augenarzt für eine Augen-Laserbehandlung mit Pauschal- und Rabattpreisen, so verstößt er gegen die Gebührenordnung und damit gegen den Wettbewerb. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall bewarb ein Augenarzt über eine Internetseite Augen-Laserbehandlungen für "999 Euro statt 3.500 Euro" bzw. "999 Euro statt 4.200 Euro". Ein Wettbewerbsverband sah darin einen Wettbewerbsverstoß, da die Rabattaktionen nicht mit der GOÄ in Einklang stehen und klagte auf Unterlassung. Das Landgericht Köln gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Augenarztes.... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 06.12.2011
- 5 U 144/10 -
Impressumspflicht: Fehlende Angabe des Handelsregisters, der Registernummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer stellt keinen Bagatellverstoß dar
Spürbare Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen liegt vor
Fehlen im Impressum eines Internethändlers Angaben zum Handelsregister, zur Handelsregisternummer und zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so stellt dies kein Bagatellverstoß vor. Eine spürbare Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen liegt vor. Ein Recht zur Abmahnung besteht daher. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall mahnte ein Mitbewerber einen Autohändler ab, weil dieser es unterließ auf seiner Internetpräsenz Angaben zum Handelsregister, zur Handelsregisternummer und zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu machen. Der Mitbewerber hielt dies für einen Wettbewerbsverstoß. Nachdem der Autohändler zwar die geforderte Unterlassungserklärung abgeben hatte, sich aber... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2010
- 103 O 34/10 -
Impressumspflicht: Kein Wettbewerbsverstoß bei fehlender Angabe des Handelsregisters, der Registernummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Recht zur Abmahnung besteht wegen mangelnder spürbarer Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen nicht
Wird im Impressum weder das Handelsregister noch die Registernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben, so ist darin kein Wettbewerbsverstoß zu sehen. Die Verbraucherinteressen werden nicht spürbar beeinträchtigt. Ein Recht zur Abmahnung besteht für einen Mitbewerber daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall machte ein über das Internet tätiger Autohändler keine Angaben zum Handelsregister, zur Handelsregisternummer und zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum. Ein Mitbewerber sah darin ein Wettbewerbsverstoß und mahnte den Autohändler ab. Dieser gab eine Unterlassungserklärung ab. Er weigerte sich jedoch die Abmahnkosten in Höhe von 651,80 € zu... Lesen Sie mehr