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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Steuerschaden“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.04.2022
- 29 U 185/20 -
Unvollständige Grundlagenermittlung eines Architekten führt nicht zur Schadensersatzpflicht für entgangene steuerliche Vergünstigungen
Kein Zurechnungszusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Steuerschaden
Ein mit der Grundlagenermittlung und Entwurfsplanung beauftragter Architekt hat seinen Auftraggeber über ein denkmalschutzrechtliches Genehmigungserfordernis aufzuklären. Zweck dieser Verpflichtung ist es, den Bauherrn in die Lage zu versetzen, die Realisierungschancen des Vorhabens einschätzen zu können. Nicht zum Schutzzweck der Verpflichtung gehört es dagegen, den Bauherrn vor etwaigen Steuerschäden im Zusammenhang mit bestehenden Genehmigungserfordernissen zu bewahren. Der Bauherr kann deshalb bei unvollständiger Grundlagenermittlung nicht Ersatz entgangener steuerlicher Vergünstigungen beanspruchen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Berufung der Bauherren zurückgewiesen.
Die Bauherren beabsichtigten die Sanierung einer Dachgeschosswohnung im Frankfurter Westend und beauftragten einen Architekten mit Architektenleistungen. Dieser klagte vor dem Landgericht ausstehendes Honorar ein. Die Bauherren beriefen sich dagegen u.a. auf Schadensersatzansprüche gegen den Architekten, da fälschlich erklärt worden sei, dass denkmalschutzrechtliche Gesichtspunkte beim Innenausbau unbeachtlich seien. Tatsächlich hätten sie bei richtiger Aufklärung das gesamte Bauvorhaben im Wege einer Sonderabschreibung (§ 7 h EStG) fördern lassen können. Ihnen sei wegen der unrichtigen Ausklärung damit ein Steuerschaden in Höhe von gut 5.000,00 € entstanden.... Lesen Sie mehr
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