die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Stickstoffdioxidbelastung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.06.2020
- 5 KN 1/19 -
Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge möglich: Luftreinhalteplan für Kiel unzureichend
Einbau von Luftfilteranlagen keine ausreichenden Maßnahmen zur zeitnahen Reduzierung der Schadstoffbelastung
Auf die Klage der Deutschen Umwelthilfe hat das OVG Schleswig das Umweltministerium des Landes Schleswig-Holstein verurteilt, den geltenden Luftreinhalteplan Kiel zu ändern. Das Ministerium dürfe nicht davon ausgehen, dass der im Plan vorgesehene Einsatz von Luftfilteranlagen zur Einhaltung der für Stickstoffdioxide geltenden Grenzwerte führe. Konsequenz wäre, dass noch in diesem Jahr ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge vorzusehen sei, sobald sich abzeichne, dass die Grenzwerte für das Jahr 2020 anders nicht eingehalten werden können.
Der zuletzt im Januar 2020 fortgeschriebenen Luftreinhalteplan sieht für den Theodor-Heuss-Ring auf einer in westliche Richtung verlaufenden Strecke von ca. 350 m (zwischen Lübscher Baum und Waldwiesenkreisel) zwar ein Fahrverbot für Euro 1- bis Euro 5- Diesel vor, dies allerdings nur für den Fall, dass der vorrangig geplante Einsatz von mehreren Luftfilteranlagen auf dem Radweg im Bereich der Messstelle nicht erfolgt oder sich als unzureichend erweist.Das OVG weist darauf hin, dass die über ein Kalenderjahr zu mittelnden Grenzwerte laut Gesetz schnellstmöglich einzuhalten sind. Dies gewährleiste der vorrangig geplante Einsatz... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.02.2020
- BVerwG 7 C 3.19 -
Diesel-Verkehrsverbot kann bei absehbarer Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid unverhältnismäßig sein
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist sowohl bei der Anordnung von Maßnahmen zur Einhaltung von Grenzwerten als auch bei der Ausgestaltung zu beachten
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unverhältnismäßig sein kann, wenn nach einer Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Kürze eingehalten wird.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein deutschlandweit tätiger Umweltverband. Er beansprucht die weitere Fortschreibung des zuletzt 2018 überarbeiteten Luftreinhalteplans für die beigeladene Stadt Reutlingen. Er machte geltend, dass bis in das Jahr 2020 hinein der Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten werde.Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 24.10.2018
- 3 K 988/16.MZ -
Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge möglich: Luftreinhalteplanung der Stadt Mainz muss nachgebessert werden
Bisheriger Plan enthält keine ausreichenden Maßnahmen zur zeitnahen Einhaltung des Kalenderjahresgrenzwerts für Stickstoffdioxid
Die Stadt Mainz ist verpflichtet, ihren Luftreinhalteplan bis zum 1. April 2019 so fortzuschreiben, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 µg/m³ im Stadtgebiet - insbesondere im Bereich Parcusstraße - enthält. Dabei hat sie auch die Erforderlichkeit von Verkehrsverboten für Dieselfahrzeuge einzubeziehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe.
Der derzeit geltende Luftreinhalteplan 2016 - 2020 und der bisherige Maßnahmenkatalog der beklagten Stadt zu seiner Fortschreibung enthalten nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Mainz keine ausreichenden Maßnahmen zur zeitnahen Einhaltung des Kalenderjahresgrenzwerts für Stickstoffdioxid. Die Beklagte muss deshalb in ihrem neuen Luftreinhalteplan zusätzlich ein Konzept für Verkehrsverbote... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 08.06.2018
- 6 K 2211/15 -
Stadt Aachen muss ab Januar 2019 mit Dieselfahrverbote rechnen
Maßnahmen des derzeitigen Luftreinhalteplans nicht ausreichend
Das Verwaltungsgericht Aachen hat das Land Nordrhein-Westfalen verurteilt, den Luftreinhalteplan für Aachen so fortzuschreiben, dass dieser zum 1. Januar 2019 die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Jahresmittelwerts für Stickstoffdioxid (NO²) im Stadtgebiet (40 µg/m³) enthält. Dabei hat das Land die Rechtsauffassung des Gerichts zur Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Dieselfahrverboten zu beachten. Damit hatte eine Klage der Deutschen Umwelthilfe Erfolg.
Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Verwaltungsgericht Aachen aus, dass die Deutsche Umwelthilfe gegen das Land Nordrhein-Westfalen einen Anspruch auf Änderung des Luftreinhalteplans für die Stadt Aachen habe.Der Grenzwert für Stickstoffdioxid (im Jahresmittel 40 µg/m³), der seit dem 1. Januar 2010 zwingend einzuhalten sei, sei an drei Messstellen des Landesamtes... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 28.07.2017
- 13 K 5412/15 -
VG Stuttgart: Baden-Württemberg muss mehr gegen die Luftverpestung in Stuttgart tun - Fahrverbot für Dieselautos in Stuttgart möglich
Deutsche Umwelthilfe hat Anspruch auf Fortschreibung des Luftreinhalteplanes der Stadt Stuttgart
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Land Baden-Württemberg stattgegeben. Die Deutsche Umwelthilfe hat einen Anspruch auf Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Stuttgart um Maßnahmen, die zu einer schnellstmöglichen Einhaltung der überschrittenen Immissionsgrenzwerte für NO2 in der Umweltzone Stuttgart führen.
Die wesentlichen Gründe der Entscheidung hat Richter am Verwaltungsgericht Wolfgang Kern in der heutigen Urteilsverkündung am 28. Juli 2017 wie folgt dargelegt: Die Klage ist zulässig und begründet.Der Kläger hat einen Anspruch auf Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Stuttgart um Maßnahmen, die zu einer schnellstmöglichen Einhaltung der seit mindestens 2010 überschrittenen... Lesen Sie mehr