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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Störung von Telekommunikationsanlagen“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.2013
- III ZR 98/12 -

Schadensersatz bei Internetausfall: Mehrwöchiger Ausfall des Internetanschlusses begründet Anspruch auf Schadensersatz

Ständige Nutzbarkeit des Internets auch im privaten Bereich für eigenwirt­schaftliche Lebenshaltung von zentraler Bedeutung

Der Bundesgerichtshof hat dem Kunden eines Telekommunikations­unternehmens Schadensersatz für den mehrwöchigen Ausfall seines DSL-Anschlusses zuerkannt.

Infolge eines Fehlers des beklagten Telekommunikationsunternehmens bei einer Tarifumstellung konnte der Kläger seinen DSL-Internetanschluss in der Zeit vom 15. Dezember 2008 bis zum 16. Februar 2009 nicht nutzen. Über diesen Anschluss wickelte er auch seinen Telefon- und Telefaxverkehr ab (Voice und Fax over IP, VoIP). Neben Mehrkosten, die infolge des Wechsels zu einem anderen Anbieter und für die Nutzung eines Mobiltelefons anfielen, verlangt der Kläger Schadensersatz für den Fortfall der Möglichkeit, seinen DSL-Anschluss während des genannten Zeitraums für die Festnetztelefonie sowie für den Telefax- und Internetverkehr zu nutzen, in Höhe von... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Freiburg, Urteil vom 02.11.2010
- 35 Ds 450 Js 35339/09   AK 339/10 -

Mobilfunkmast außer Betrieb setzen ist auch bei angeblicher "gefährlicher Strahlung" strafbar

Zur Strafbarkeit wegen Störung von Telekommunikationsanlagen

Wer den Mobilfunk stört, indem er einen Mobilfunkmast mit einer Rettungsdecke abdeckt, macht sich wegen Störung von Telekommunikationsanlagen strafbar. Dies gilt auch dann wenn die Aktion das Ziel hat auf eventuelle gefährliche Strahlung aufmerksam zu machen und jemandem zu helfen, der unter dieser Strahlung leidet, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts Freiburg hervorgeht.

Im zugrunde liegenden Fall wollte eine Gruppe auf schädliche Strahlung durch den Mobilfunk aufmerksam machen und einem Bekannten helfen, der unter dieser Strahlung leidet.Einer der Teilnehmer (der spätere Angeklagte U.W.) ist in besonderer Weise "elektrosensibel". Er sucht Funklöcher auf, um dort ungestört leben zu können. Er hatte festgestellt, dass es ihm fernab... Lesen Sie mehr



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