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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sträucher“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Greifswald, Urteil vom 24.02.2021
- 3 A 1417/20 HGW -
Grundstückseigentümer muss wegen Verdeckung eines Verkehrsschildes wild wachsende Sträucher und Büsche stutzen
Einstandspflicht wegen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch Grundstück
Kommt es wegen wild wachsender Sträucher und Büsche auf einem Privatgrundstück zu einer Verdeckung eines Verkehrsschildes und damit zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, so muss der Grundstückseigentümer die Pflanzen zurück stutzen. Dies hat das Verwaltungsgericht Greifswald entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während der Vegetationsperiode war ein Verkehrsschild an einer öffentlichen Straße in Mecklenburg-Vorpommern durch hohe Sträucher und Büsche, die von dem benachbarten Grundstück aus in den Straßenraum hineinwuchsen, verdeckt. Die zuständige Behörde verlangte daher von der Grundstückseigentümerin im Oktober 2019 den Wildwuchs zu beseitigen. Diese hielt sich für nicht verantwortlich und erhob daher gegen den Bescheid Klage.Das Verwaltungsgericht Greifswald entschied gegen die Klägern. Sie müsse den Wildwuchs beseitigen. Zwar könne der Bescheid nicht auf die Straßenreinigungssatzung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Rheine, Urteil vom 27.06.2006
- 4 C 118/06 -
Kosten für Entfernung von Sträuchern und Bäumen aufgrund Alter oder Witterungseinflüssen sowie Instandhaltungskosten für Gartengeräte als Betriebskosten umlagefähig
Mieter muss für Gartenpflegekosten aufkommen
Der Vermieter kann die Kosten für das Entfernen von Sträuchern und Bäumen aufgrund Alter, Witterungs- und Umwelteinflüssen sowie die Instandhaltungskosten für die Gartengeräte als Gartenpflegekosten auf die Mieter umlegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rheine hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall legte die Vermieterin Gartenpflegekosten in Höhe von 24 EUR auf die Mieter um. Darunter fielen die Kosten für das Entfernen durch Alter, Witterungs- und Umwelteinflüssen abgängiger Sträucher und Bäume sowie die Kosten für die Instandhaltung der Gartengeräte. Da sich die Mieter weigerten die Nebenkosten in dieser Höhe zu bezahlen, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.04.1998
- 22 U 161/97 -
Von Mietern eingepflanzte Sträucher oder Bäume im Mietergarten können in das Eigentum des Grundstücksbesitzers übergehen
Mieter haben daher keinen Anspruch auf Schadenersatz bei Beschädigung der Pflanzen
Pflanzen Mieter in den Mietergärten Bäume oder Sträucher ein, so erlangt der Grundstücksbesitzer Eigentum an den Pflanzen. Werden die Pflanzen beschädigt, so haben die Mieter daher keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Eigentumsbeeinträchtigung. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieter einer Parterrewohnung pflanzten im Jahr 1964 im Mietergarten zwei Rhododendronsträucher ein. Der Eigentümer einer Souterrainwohnung im selben Haus, beschnitt diese Sträucher im Jahr 1996. Er behauptete, die Sträucher haben seiner Wohnung das Licht genommen. Die Mieter verlangten aufgrund der Beschädigung der 30 Jahre alten Rhododenronsträucher... Lesen Sie mehr
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