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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Strafhöhe“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 07.09.2023
- 1 Ws 248/23 -
Hohe Straferwartung begründet allein keine Fluchtgefahr
Je höher Straferwartung ist, umso gewichtiger müssen Fluchtanreiz mindernde Gesichtspunkte sein
Eine hohe Straferwartung kann allein keine Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO begründen. Je höher aber die Straferwartung ist, umso gewichtiger müssen die den Fluchtanreiz mindernden Gesichtspunkte sein. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2023 wurde ein 32-jähriger Familienvater in Niedersachsen vorläufig festgenommen und schließlich in Untersuchungshaft gebracht, weil er im April 2020 an vier Tagen mit Drogen gehandelt haben soll. Aufgrund der zu erwartenden hohen Strafe wurde eine Fluchtgefahr angenommen. Gegen die Haftentscheidung legte der Verteidiger des Beschuldigten Beschwerde ein. Das Landgericht Stade wies diese zurück. Nunmehr musste das Oberlandesgericht Celle eine Entscheidung treffen.Das Oberlandesgericht Celle sah keine Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO und hob somit den Haftbefehl... Lesen Sie mehr
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 24.02.2020
- 12 KLs 17/19 -
Langjährige Haftstrafen wegen "Fake-Anrufen"
Hohen kriminelle Energie und oft schwerwiegende Folgen für betroffenen Seniorinnen und Senioren rechtfertigen Strafmaß
Das Landgericht Osnabrück hat einen 29 Jahre alten Mann aus der Türkei wegen sogenannter "Fake-Anrufe" zulasten älterer Menschen verurteilt. Der Angeklagte muss wegen (versuchten) banden- und gewerbsmäßigen Betruges in fünf Fällen, unter Einbeziehung der Strafe aus einer früheren Verurteilung, für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
Das Landgericht Osnabrück sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte mindestens von Oktober 2018 bis Februar 2019 Mitglied einer Tätergruppierung war, die in großem Stil von Izmir (Türkei) aus im gesamten Bundesgebiet gewerbsmäßigen Betrug durch sogenannte "Fake-Anrufe" zum Nachteil älterer Menschen beging. Der Angeklagte und weitere Mitglieder der Bande gaben sich dabei nach Überzeugung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 06.10.2016
- 3 - 2 StE 8/15 -
Verurteilung wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung "Ahrar al-Sham"
Geständnis und Unwissenheit eines Angeklagten strafmildernd
In einem Staatsschutzverfahren gegen vier Unterstützer der syrischen Vereinigung "Ahrar al-Sham" ("die freien Männer Groß-Syriens") wurden die Angeklagten wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
In den vorliegenden Fällen hat das Gericht seit Dezember 2015 im Rahmen der Beweisaufnahme 25 Zeugen und 7 Sachverständige vernommen sowie zahlreiche Dokumente, abgehörte Telefongespräche und eine Vielzahl von Chat-Protokollen in die Verhandlung eingeführt.Der Angeklagte Kassem El R. wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 03.04.2012
- 517) 222 Js 3531/11 (4/12) -
Berliner Autobrandstifter zu hoher Freiheitsstrafe verurteilt
Brandstifter gesteht Taten aus Frust über unbefriedigende Lebenssituation und aus Geltungsdrang heraus begangen zu haben
Das Landgericht Berlin hat einen 28jährigen Mann wegen einer Serie von Autobrandstiftungen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Der Angeklagte wurde der schweren Brandstiftung in Tateinheit mit Brandstiftung, der Brandstiftung in 79 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung sowie der versuchten Brandstiftung in sechs Fällen schuldig gesprochen.
Der Angeklagte des zugrunde liegenden Falls hatte nach den Feststellungen der 17. Strafkammer des Landgerichts Berlin von Juni bis August 2011 in Berlin insgesamt 80 hochwertige Fahrzeuge mittels Grillanzünder in Brand gesetzt und dies bei weiteren sechs Fahrzeugen versucht. Bezüglich weiterer 16 Taten ist das Verfahren eingestellt worden. In zwei Fällen seien durch die Brandstiftungen... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 21.03.2012
- 608 KLs 8/11 -
„Abofallen-Verfahren“: Landgericht Hamburg verhängt Freiheits- und Geldstrafen
Mehr als zwei jähriger Betrieb von „Abofallen“ im Internet verursacht Schaden von mindestens 4,5 Millionen Euro
Das Landgericht Hamburg hat im Verfahren gegen sieben Angeklagte wegen des Betreibens von Kostenfallen im Internet Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und 3 ¾ Jahren sowie Geldstrafen verhängt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Beweisaufnahme ergeben, dass die Angeklagten - teilweise als Täter, teilweise als Gehilfen - über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren im Internet „Abofallen“ betrieben hatten. Auf diese Weise haben sie bei ca. 65.000 Internetnutzern einen Schaden von insgesamt mindestens 4,5 Millionen Euro verursacht.Die Angeklagten haben mit... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.02.2012
- 1 StR 525/11 -
Bewährungsstrafe bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe nur in Ausnahmefällen
Bundesgerichtshof zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe
Eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe (von im Höchstmaß zwei Jahren) kommt bei der Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe in Betracht. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Fall war der Angeklagte im Jahr 2001 Mitgesellschafter und Geschäftsführer der P. GmbH. Diese und eine weitere Gesellschaft verkaufte er an die T. AG für 80 Mio. (damals noch) DM. Zusätzlich zum gezahlten Kaufpreis erhielt er Aktien der T. AG im Wert von 7,2 Mio. DM als Gegenleistung dafür, dass er der T. AG den Kauf auch der anderen Gesellschaftsanteile ermöglicht... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 15.09.2011
- C-483/09, C-1/10 -
EuGH zur Frage, ob ein Nährungsverbot auch gegen den Willen des Opfers verhängt werden kann
Maßnahmen des strafrechtlichen Schutzes gegen häusliche Gewalt sollen Interessen des Opfer und allgemeine Interessen der Gesellschaft schützen
Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte sich mit der Frage zu befassen, ob in Fällen häuslicher Gewalt auch dann ein Näherungsverbot angeordnet werden kann, wenn sich das Opfer gegen die Verhängung dieser Strafe ausspricht und mit seinem Agressor das Zusammenleben wieder aufnehmen möchte.
In Fällen von Misshandlungen im familiären Bereich müssen die spanischen Gerichte strafrechtliche Sanktionen verhängen und in allen Fällen zwingend gegen den Täter als Nebenstrafe ein Verbot aussprechen, sich seinem Opfer zu nähern. Dieses Näherungsverbot von einer bestimmten Mindestdauer dient dem Schutz des Opfers. Ein Verstoß dagegen ist als solcher eine strafbare Handlung.... Lesen Sie mehr
Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Beschluss vom 24.01.2011
- 3 Ws 8/11 -
Hanseatisches Oberlandesgericht hält nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung in so genannten Altfällen für zulässig
Gericht legt Verfahren wegen abweichender Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg ist der Auffassung, dass trotz der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Sicherungsverwahrung in Altfällen nachträglich über zehn Jahre hinaus verlängert werden kann. Aufgrund abweichender Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte hat das Gericht das Verfahren dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
In dem zugrunde liegenden Verfahren wendet sich der wegen Totschlags und anderer Gewaltverbrechen vorbestrafte 60jährige Beschwerdeführer gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hamburg vom 20. Dezember 2010, mit der die Fortdauer seiner bereits 1993 angeordneten Sicherungsverwahrung bestimmt wurde. 1993 durfte die Sicherungsverwahrung für die erste Unterbringung... Lesen Sie mehr
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 13.01.2011
- 17792/07, 20008/07, 27360/04 und 42225/07 -
EGMR bekräftigt Rechtsprechung zu Unzulässigkeit der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung
Deutschland zur finanziellen Entschädigung verpflichtet
Die nachträglich verlängerte Unterbringung in der Sicherungsverwahrung über die zur Tatzeit zulässige Höchstdauer hinaus stellt eine Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit und eine Verletzung des Grundsatzes "keine Strafe ohne Gesetz" gemäß Artikel 5 § 1und Artikel 7 § 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und sprach drei in Deutschland verurteilten ehemaligen Strafgefangenen finanziell Entschädigung zu.
Die drei Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls sind deutsche Staatsbürger. Zwei von Ihnen sind derzeit in der JVA Aachen in Haft; ein Beschwerdeführer lebt in Freiburg.Alle drei sind mehrfach vorbestraft und wurden zuletzt zu Haftstrafen wegen schwerer Straftaten verurteilt: K. wurde im Mai 1993 vom Landgericht Bochum wegen sexueller Nötigung in Tateinheit... Lesen Sie mehr
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 13.01.2011
- 6587/04 -
EGMR: Nachträgliche Anordnung zur Unterbringung eines Strafgefangenen im Gefängnis zu Präventionszwecken unzulässig
Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit gemäß Artikels5 § 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention
Die Unterbringung eines Strafgefangenen im Gefängnis zu Präventionszwecken auf unbestimmte Dauer nach vollständiger Verbüßung seiner Freiheitsstrafe, stellt eine Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit gemäß Artikel 5 § 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention dar und ist daher unzulässig. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls, Albert Haidn, ist deutscher Staatsbürger, 1934 geboren, und derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus in Bayreuth untergebracht. Albert Haidn wurde im März 1999 vom Landgericht Passau wegen Vergewaltigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Drei Tage vor der vollständigen Verbüßung... Lesen Sie mehr
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