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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Straßenbaum“ veröffentlicht wurden
Landgericht Coburg, Urteil vom 05.10.2021
- 11 O 76/21 -
Zur notwendigen Kausalität einer Verkehrssicherungspflichtverletzung bei einem Schaden durch Sturm
Beweislast für Ursächlichkeit eines Schadens trägt die Geschädigte
Eine Klage auf Schadensersatz blieb vor den Landgericht Coburg erfolglos, weil der Eigentümer eines beschädigten Pkw nicht nachweisen konnte, dass weitere Kontrollen eines Straßenbaumes das Herabfallen eines Astes bei starkem Wind verhindert hätten.
Die Klägerin nahm den beklagten Eigentümer einer Pappel auf Schadensersatz in Anspruch. Sie hatte Ende Juni 2020 ihren Pkw auf einem Parkplatz unter dem Baum abgestellt und behauptete nun, während eines starken Windes sei ein Ast vom Baum des Beklagten abgebrochen und habe das Fahrzeug der Klägerin beschädigt. Der Beklagte hätte sich nicht ausreichend um die besonders pflegebedürftige Pappel gekümmert und schulde deshalb Schadensersatz wegen der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht. Schließlich – so behauptete die Klägerin – hätten vorbeugende Maßnahmen den Schadensfall verhindern können. Der Beklagte verwies demgegenüber darauf, dass eine... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 08.12.2020
- 5 O 77/20 -
Autofahrer müssen bei Fahrten auf Landstraßen mit Hindernissen rechnen
LG Köln weist Schadensersatzansprüche zurück
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass ein Eigentümer keinen Schadensersatz für sein beschädigtes Auto erhält, wenn der Fahrer mit dem Wagen gegen einen umgestürzten Baum fährt, der hinter einer Kurve quer auf der Fahrbahn liegt.
Am 07.01.2020 gegen 2.30 Uhr fuhr der Sohn des Klägers mit dessen Wagen in Wermelskirchen auf der L409. Der Kläger behauptet, dass sein Sohn dort mit einem hinter einer Rechtskurve quer über der Straße liegenden, umgestürzten Baum kollidiert sei. Dadurch sei ein Schaden an dem Fahrzeug verursacht worden. Die Kontrolleure, die sich die Bäume im Auftrag des beklagten Landes regelmäßig... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 09.12.2014
- 9 U 38/14 -
Land Berlin haftet nicht für durch Wurzelwuchs eines Straßenbaums beschädigte Mauer
Grundstückseigentümer muss von Wurzeln ausgehende Störungen dulden
Kommt es durch den Wurzelwuchs eines Straßenbaums zu einer Beschädigung einer Mauer, so kann ein Berliner Grundstückseigentümer dafür nicht das Land Berlin haftbar machen. Es besteht zum einen keine Pflicht des Landes zur regelmäßigen Kontrolle des Wurzelwuchses. Zum anderen muss ein Berliner Grundstückseigentümer die durch Wurzeln ausgehende Störungen gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes (StrG Bln) hinnehmen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wuchsen in Berlin die Wurzeln eines an einer öffentlichen Straße stehenden Ginkgobaums in Richtung eines Privat-Grundstücks und beschädigten schließlich dort eine Mauer. Die Grundstückseigentümer machten dafür das Land Berlin haftbar und erhoben schließlich Klage. Das Landgericht Berlin gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Landes Berlin.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.03.2014
- III ZR 352/13 -
Gemeinde haftet nicht für natürlichen Astbruch gesunder Bäume (hier: Pappeln)
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde verlangt keine Beseitigung von naturbedingt bruchgefährdeteren Baumarten an Straßen oder Parkplätzen
Eine nach den einschlägigen straßenrechtlichen Vorschriften (hier: Straßengesetz des Landes Thüringen) verkehrssicherungspflichtige Körperschaft (hier: Gemeinde) muss bei gesunden Straßenbäumen auch dann keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn bei diesen - wie z. B. bei der Pappel oder auch bei anderen Weichhölzern - ein erhöhtes Risiko besteht, dass im gesunden Zustand Äste abbrechen und Schäden verursacht werden können. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wohnt in Suhl in einem Mietshaus. Vor dem Wohnblock befinden sich auf beiden Seiten der Straße öffentliche Parkplätze, die auch von den Anwohnern genutzt werden. An die Parkplätze grenzt ein der beklagten Stadt gehörender Grünstreifen, auf dem im Jahre 2011 einige etwa 50-60 Jahre alte Pappeln standen. Der Kläger stellte in den Abendstunden... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.06.2007
- 1 U 30/07 -
Beschädigung durch Astabbruch: Fehlender Einsatz eines Hubwagens zur Kontrolle der Schadhaftigkeit eines Straßenbaums begründet nicht zwangsläufig Schadenersatzpflicht der Gemeinde
Notwendigkeit eines Hubwageneinsatzes bei Vorliegen besonderer Umstände, wie Standort, Alter oder Dichte des Buschwerks
Eine Gemeinde ist nicht zwangsläufig dazu verpflichtet, Straßenbäume durch Einsatz eines Hubwagens auf ihre Schadhaftigkeit zu überprüfen. Eine solche Notwendigkeit besteht nur bei Vorliegen besonderer Umstände, wie etwa Standort oder Alter des Baums sowie Dichte des Buschwerks. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein PKW durch einen Astabbruch beschädigt. Der Ast stammte von einer etwa 15 Meter hohen Platane, die am Straßenrand stand. Der Fahrzeughalter meinte, dass der Astabbruch auf eine Pflichtverletzung der verkehrssicherungspflichtigen Gemeinde beruhte und erhob Klage auf Zahlung von Schadenersatz. Das Landgericht Frankfurt a.M. wies die Klage ab. Dagegen... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 07.03.2000
- 2 U 58/99 -
Anspruch auf Schadenersatz bei Beschädigung des Autos durch herabfallenden Ast eines Straßenbaums
Unterlassene Kontrollpflicht begründet Verkehrssicherungspflichtverletzung
Das Land ist verpflichtet, im Rahmen seiner Amtspflicht Straßenbäume auf Schäden zu überprüfen. Unterlässt es diese Prüfung und wird ein Auto wegen eines herabfallenden Astes beschädigt, ist es schadenersatzpflichtig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Fahrzeug wegen eines herabfallenden Astes beschädigt. Der Fahrzeughalter klagte daraufhin gegen das Land auf Zahlung von Schadenersatz. Er meinte, das Land habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, da es den Straßenbaum nicht hinreichend auf Schäden untersucht habe.Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied zu... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2013
- OVG 11 S 26.13 -
Bauplanungsrechtlich genehmigtes privates Bauvorhaben begründet kein Recht zur Beseitigung von Straßenbäumen während der Vegetationsperiode
OVG Berlin-Brandenburg stoppt vorerst Fällung von Straßenbäumen in der Crellestraße
Das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat dem Land Berlin im Wege einstweiliger Anordnung untersagt, während der Vegetationsperiode in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ohne vorherige Mitwirkung eines Naturschutzverbandes Arbeiten zur Beseitigung von drei Straßenbäumen zur Realisierung eines Bauprojektes durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Bezirksamt für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in der Crellestraße in Berlin-Schöneberg eine Fällgenehmigung für drei im Weg stehende Linden erteilt. Mit den Arbeiten sollte Anfang Juli 2013 begonnen werden. Den dagegen eingereichten Eilantrag hatte das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 10. Juli 2013 mangels Antragsbefugnis... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 10.07.2009
- 5 U 334/08 -
Gemeinde haftet für ihre Baumkontrolleure, wenn ein Baum umfällt und einen Unfall verursacht
Gemeinde muss Straßenbäume sorgfältig kontrollieren und dabei fachlich vorgebildete Kontrolleure einsetzen
Das Oberlandesgericht Rostock hat die Berufung einer Gemeinde zurückgewiesen, die vom Landgericht Rostock dem Grunde nach verpflichtet worden war, einem Autofahrer Schmerzensgeld und Schadensersatz zu leisten. Der Autofahrer war im September 2006 auf einer Bundesstraße unterwegs, als eine Pappel, die als erste an einem einmündenden Feldweg stand, stürzte und den PKW des Klägers unter sich begrub. Die Pappel war zu 70 % innerlich verfault und brach 30 cm über dem Boden ab. Bei dem Unfall wurde der PKW des Klägers beschädigt und er selbst schwer verletzt.
Die beklagte Gemeinde (hier: Stadt Güstrow) hatte die später umgestürzte Pappel im August 2005 und im Februar 2006 kontrollieren lassen. Das Straßenbauamt schätzte die Pappel als abbruchgefährdet ein und sah sie zum Fällen vor. Der Landkreis als Genehmigungsbehörde für Baumfällungen erkannte dies nicht als dringlich an. Ein bei der beklagten Gemeinde beschäftigter Bediensteter führte... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 16.01.2008
- 12 O 471/06 -
Straßenbäume muss der Eigentümer besonders im Auge behalten
Zum Umfang der Kontrollpflichten des Eigentümers von Bäumen an Straßen
Schwere Gewitterstürme mit umgestürzten Bäumen und abgerissenen Ästen sind inzwischen auch in unseren Breitengraden keine Seltenheit mehr. Das gefährdet aber nicht nur den Baumbestand zunehmend. Auch das Haftungsrisiko für Eigentümer von Bäumen steigt stetig. Denn gerade bei Straßenbäumen haben sie sehr weit gehende Kontroll- und Pflegepflichten.
Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Coburg, wonach auch bei einem gesunden Straßenbaum Wachstumsauffälligkeiten Anlass für weitere Untersuchungen und Sicherungsmaßnahmen sein können. Weil ein Waldeigentümer solche unterlassen hatte, wurde er zur Zahlung von rund 6.600 € Schadensersatz an einen Autofahrer wegen eines auf eine Straße gestürzten Astes verurteilt.Der... Lesen Sie mehr
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 09.11.2006
- 5 O 1112/06 -
Umgestürzter Baum: Stadt muss keinen Schadensersatz für beschädigtes Kirchengebäude zahlen
Stadt hat Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt
Die klagende Kirchengemeinde ist Eigentümerin einer Kirche in Osnabrück. Am 25.11.2005 stürzte aufgrund der an diesem Tag herrschenden katastrophen-ähnlichen Wetterbedingungen mit heftigen und langanhaltenden Schneefällen und starkem Sturm ein Straßenbaum auf die Kirche und richtete erhebliche Beschädigungen an.
Mit ihrer Klage hat die Kirchengemeinde von der beklagten Stadt Ersatz des von der Versicherung nicht übernommenen Sachschadens in Höhe von ca. 15.600,- € verlangt. Sie hat behauptet, zu dem Unfall sei es nur gekommen, weil die Stadt die Baumkontrolle nicht sachgerecht ausgeübt habe. Bei richtiger Einschätzung habe die Kastanie bereits vor dem Unfall entfernt werden müssen, weil sie... Lesen Sie mehr
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