die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „straßenrechtliche Sondernutzungsgebühr“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.10.2022
- 1 S 56/22 -
Carsharing im Land Berlin vorerst keine straßenrechtliche Sondernutzung
Carsharing als erlaubnisfreien straßenrechtlichen Gemeingebrauch einzuordnen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde des Landes Berlin gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen. Danach stellt stationsungebundenes Carsharing vorläufig keine straßenrechtliche Sondernutzung dar.
Der Berliner Landesgesetzgeber hatte das Berliner Straßengesetz mit Wirkung zum 1. September 2022 dahingehend geändert, dass u.a. auf das gewerbliche Anbieten von Carsharingfahrzeugen, die selbstständig reserviert und genutzt werden können, die Vorschriften über die öffentlicher Straßen anwendbar sein sollen. Dem Eilantrag zweier Carsharing-Unternehmen, die vorläufig feststellen lassen wollten, dass ihr Angebot nicht von dieser Regelung erfasst sei, hat das Verwaltungsgericht stattgegeben.Zur Begründung führte das VG aus, das ohne feste Abhol- oder Rückgabestationen unterfalle dem erlaubnisfreien straßenrechtlichen Gemeingebrauch.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.05.2019
- 5 S 2592/18 -
Tarotkartenlegen auf öffentlicher Straße bedarf Sondernutzungserlaubnis
Tätigkeit kann nicht als Straßenkunst eingestuft werden
Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass das Tarotkartenlegen auf einer öffentlichen Straße keine Straßenkunst ist und einer Sondernutzungserlaubnis bedarf.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls möchte im öffentlichen Straßenraum der Stadt Freiburg für Passanten Tarotkarten legen, sei es unter Verwendung eines kleinen Klapptischs und zweier Klappstühle, sei es schlicht mit einem Pappschild auf der Straße sitzend. Er meinte, diese Tätigkeit sei nach dem "Merkblatt für Musiker/innen und darstellende Künstler/innen" der Stadt Freiburg... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 04.11.2016
- 7 K 3601/16 -
Werbefahrrad in Fußgängerzone bedarf straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnis
Fahrrad dient eindeutig zu Werbezwecken und nicht zur Fortbewegung
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein in der Heidelberger Innenstadt aufgestelltes Fahrrad, das in seiner Gestaltung eindeutig als "Werbefläche" eines Gastronomiebetriebs einzustufen ist, mangels straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnis zu entfernen ist.
Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um ein Lastenfahrrad des Typs Postrad, das mit einem etwa lenkerbreiten, zwei sogenannte Postkisten fassenden Vorderrad-Lastenträger und einem kleineren, eine Postkiste fassenden Hinterrad-Lastenträger ausgestattet war. Beide Lastenträger waren jeweils mit einer Holzkiste versehen, an der schwarze, beschreibbare Tafeln angebracht waren. Die Tafeln... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.07.2014
- 6 K 1807/13.F -
Verweigerte Sondernutzungserlaubnis für Straßenmusiker auf der Frankfurter Zeil rechtmäßig
Magistratsbeschluss aus dem Jahr 2007 schließt Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Flächen im Innenstadtbereich generell aus
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Ablehnung der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für straßenmusikalische Darbietungen mit einem elektronischen Piano auf der Zeil in Frankfurt am Main rechtmäßig ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist ein Musiker, der auf öffentlichen Straßen und Flächen musikalische Darbietungen anbietet. Hierzu benutzt er einen elektronisch verstärkten Flügel, der auf einem mit Rollen ausgestatteten Anhänger befestigt ist. Auf diese Weise kann er mit einem gewissen Aufwand den Flügel zu dem vorgesehenen Ort der Darbietungen transportieren. Der Kläger... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 25.07.2013
- 2 K 1582/12, 2 K 1581/12 und 2 K 410/13 -
Aufstellen von Altkleidercontainer bedarf einer kostenpflichtigen Sondernutzungserlaubnis
Illegal aufgestellte Container müssen beseitigt werden
Das Aufstellen von Container zur Altkleidersammlung bedarf der Sondernutzungserlaubnis. Auch, wenn Container auf einem Privatgrundstück aufgestellt sind, entbindet dies die Unternehmen nicht von den Gebühren, da die Benutzer der Container die Altkleider nur von der öffentlichen Straße aus einwerfen können. Bereits das stellt eine gebührenpflichtige Sondernutzung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Marburger Unternehmen illegal Altkleidercontainer in Kassel im Bereich Heinrich Heine Straße/Schopenhauer Straße, Kronenackerstraße und Fichtnerstraße aufgestellt. Erforderlich wäre jedoch eine so genannte Sondernutzungserlaubnis der Stadt Kassel gewesen. Eine Sondernutzung ist gebührenpflichtig. Darum wurde der Firma von der Stadt eine Gebühr in... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 18.06.2013
- 4 L 582/13.KO -
Gastwirt muss "Lounge-Möbel" vorerst nicht aus dem Straßenraum entfernen
Private und wirtschaftliche Interesse des Unternehmens haben Vorrang vor öffentlichen Belangen
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Gastwirt die von ihm im öffentlichen Straßenraum aufgestellten "Lounge-Möbel" bestehend aus zwei Sofas und vier Sesseln vorerst nicht entfernen muss - gleichwohl die Sondernutzungserlaubnis nur ein Aufstellen von Tischen und Stühlen vor der Gaststätte vorsieht. Das Gericht entschied, dass angesichts der Tatsache, dass andere Betriebe in der Umgebung ebenfalls massive Möbel im Straßenraum platziert haben, das Mobiliar des betroffenen Gastwirts nicht derart aufdringlich sei, dass es nicht für die Dauer des Hauptsacheverfahrens an Ort und Stelle belassen werden könne.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls, eine Gesellschaft, betreibt in Koblenz in der Firmungsstraße eine Gaststätte. Im März 2013 erteilte ihr die Stadt Koblenz eine Sondernutzungserlaubnis. Danach dürfen vor der Gaststätte im öffentlichen Straßenraum Tische und Stühle aufgestellt werden. Da aber dort tatsächlich "Lounge-Möbel" (zwei Sofas und vier Sessel) stehen, verfügte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 28.05.2013
- 8 L 229/13 -
Auch Gruppen-Tandems benötigen Sondernutzungserlaubnis
Nutzung des öffentlichen Straßenraums zu Verkehrszwecken steht bei Gruppen-Tandems ähnlich wie bei Bier-Bikes nicht im Vordergrund
Die Benutzung von Tandems mit 12, 14, 15, 22 Sitzen auf den öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Münsters bedarf einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis. Dies entschied das Verwaltungsgericht Münster.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls vermietet mehrere so genannte Gruppenfahrräder mit 2 bis 22 Sitzplätzen unter anderem für Betriebsfeiern und Familienausflüge. Die Fahrzeuge sind überdacht und mit Beleuchtung, Stauraum für Proviant und einem Getränkehalter an jedem Sitzplatz versehen.Das Verwaltungsgericht Münster verneinte eine Nutzung der Gruppen-Tandems... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 18.12.2008
- VG 1 A 209.07 -
Straßenrechtliche Sondernutzungsgebühr bei Erhöhung um das Neunfache binnen eines Jahres unverhältnismäßig
Verordnung nicht mit höherrangigem Recht vereinbar - Erhöhung verletzt die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes
Die Erhöhung einer straßenrechtlichen Sondernutzungsgebühr um das Neunfache binnen eines Jahres ist nicht verhältnismäßig. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin der gegen einen Gebührenbescheid gerichteten Klage der Inhaberin eines auf öffentlichem Straßenland errichteten Kiosks stattgegeben.
Die Klägerin hatte seit 1993 für den auf einer Grünfläche am Straßenrand befindlichen ortsfesten Verkaufspavillon entgeltpflichtige Sondernutzungserlaubnisse erhalten. Zuletzt hatte das Bezirksamt Köpenick von Berlin das Jahresentgelt für das Jahr 2006 auf 521,52 Euro festgesetzt. Grundlage für die Berechnung war nach der seinerzeit gültigen Entgeltregelung der erwirtschaftete Jahresumsatz.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 16.01.2008
- 5 S 393/06 -
Scientology muss für Informationsveranstaltungen Sondernutzungsgebühren zahlen
Für Informationsveranstaltungen der Church of Scientology International, Los Angeles, (Klägerin) in der Innenstadt von Stuttgart dürfen Sondernutzungsgebühren erhoben werden, weil sie als Werbeveranstaltung gelten und weder gemeinnützigen Zwecken noch öffentlichen Interessen dienten. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschieden und damit die Berufung der Klägerin gegen ein gleichlautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurückgewiesen.
Die Stadt Stuttgart erteilte der Klägerin im Herbst 2002 eine Genehmigung für Veranstaltungen ihrer „ehrenamtlichen Geistlichen“, die im Rahmen einer Rundreise durch Europa in drei Zelten auf einer Fläche von insgesamt 180 m2 ihre uneigennützige Arbeit vorstellen und zur „Harmonisierung von Seele und Körper“ anleiten sollten. Die Stadt setzte hierfür eine Sondernutzungsgebühr von 18.568... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 07.11.2005
- 11 K 5593/03 und 11 K 5594/03 -
Church of Scientology International muss Sondernutzungsgebühren bezahlen
Für Informationsveranstaltungen der Church of Scientology International (CSI) dürfen Sondernutzungsgebühren erhoben werden, weil sie damit auch kommerzielle, gewerbliche Zwecke verfolgt. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden und die Klagen der CSI gegen die Heranziehung zu Sondernutzungsgebühren im September 2002 und Juli 2003 durch die beklagte Landeshauptstadt Stuttgart abgewiesen.
Die Stadt Stuttgart erteilte der Church of Scientology International (Klägerin), Los Angeles, Sondernutzungserlaubnisse für Veranstaltungen in Stuttgart, die in drei Zelten als Teil einer Rundreise der „Ehrenamtlichen Geistlichen“ durch Europa deren uneigennützige Arbeit vorstellen und zur Harmonisierung von Seele und Körper anleiten sollten, wobei keinerlei Verkauf oder sonstige gewerbliche... Lesen Sie mehr