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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Streaming“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 26.09.2019
- VG 27 K 365.18 -
Live-Streams der BILD-Zeitung sind zulassungspflichtiger Rundfunk
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die BILD-Zeitung ihre Live-Streams nicht weiter zulassungsfrei betreiben darf.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens veranstaltet und verbreitet seit April 2018 die Internet-Video-Formate "Die richtigen Fragen", "BILD live" und "BILD-Sport - Talk mit Thorsten Kinhöfer". Diese können live gestreamt werden. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg stellte im Juli 2018 fest, dass die Klägerin hierdurch Rundfunk ohne Zulassung veranstalte und beanstandete diesen Verstoß. Die besagten Live-Streams seien als Rundfunk einzustufen, da es sich um lineare, audiovisuelle Informations- und Kommunikationsdienste handle, die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmt seien. Bei mindestens fahrlässiger Begehungsweise... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.07.2019
- 13 B 1734/18 -
Produkt "StreamOn" Telekom Deutschland GmbH darf in bisheriger Form vorläufig nicht weiterbetrieben werden
Anrechnung des Datenverkehrs von Audio- und Videostreaming auf Inklusivdatenvolumen bei Nutzung im europäischen Ausland unzulässig
Die Telekom Deutschland GmbH darf das von ihr angebotene Produkt "StreamOn" in der bisherigen Form vorläufig nicht weiterbetreiben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem durch die Telekom Deutschland GmbH gegen die Bundesnetzagentur angestrengten Eilverfahren und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln.
Bei "StreamOn" handelt es sich um ein kostenloses Zusatzangebot für Mobilfunk-Kunden. Bei Buchung wird der Datenverkehr für Audio- und Videostreaming sogenannte Contentpartner der Antragstellerin nicht auf das mit dem Mobilfunktarif vertraglich vereinbarte Inklusivdatenvolumen angerechnet. Für bestimmte Mobilfunktarife willigt der Kunde allerdings in eine generelle Bandbreitenbegrenzung... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.04.2019
- OVG 11 S 72.18 -
Online-Angebot von www.bild.de darf vorerst weiterhin Live-Streams verbreiten
Abgrenzung zwischen zulassungspflichtigem Rundfunk und zulassungsfreien Medien in digitaler Welt bisher ungeklärt und höchst umstritten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass vorerst weiter Live-Streams im Online-Angebot von www.bild.de verbreitet werden dürfen. Damit wies es die Beschwerde der Medienanstalt Berlin-Brandenburg gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurück.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Medienanstalt Internet-Video-Formate von bild.de, soweit diese als Live-Stream verbreitet werden, als zulassungspflichtigen Rundfunk eingestuft und deren Verbreitung ohne Rundfunkzulassung untersagt. Dabei handelt es sich um die - später über bild.de, Facebook und YouToube abrufbaren - Formate "Die richtigen Fragen", "BILD-Sport - Talk mit... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 20.11.2018
- 1 L 253/18 -
"StreamOn"-Angebot der Telekom rechtswidrig
Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit für Streaming-Dienste und zusätzliche Entgelte für Roaming-Dienste im europäischen Ausland unzulässig
Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag der Telekom Deutschland GmbH gegen eine Anordnung der Bundesnetzagentur in Bezug auf das Produkt "StreamOn" abgelehnt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei dem kostenlos buchbaren Produkt "StreamOn" handelt es sich um ein Zusatzangebot für bestimmte Mobilfunk-Kunden der Antragstellerin, bei dem Datenmengen, die beim Audio- und Videostreaming von so genannten Content-Partnern übertragen werden, nicht auf das nach dem Tarif zur Verfügung stehende Datenvolumen angerechnet werden. Dies gilt... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 18.10.2018
- VG 27 L 364.18 -
Live-Streams der BILD-Zeitung vorerst weiterhin zulässig
Frage einer möglichen Veranstaltung von Rundfunk ohne Zulassung muss im Hauptsachverfahren geklärt werden
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die BILD-Zeitung vorerst weiter sogenannte Live-Streams verbreiten darf.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens veranstaltet und verbreitet seit April 2018 die Internet-Video-Formate "Die richtigen Fragen", "BILD live" und "BILD-Sport - Talk mit Thorsten Kinhöfer". Diese Formate können live gestreamt werden. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg stellte im Juli 2018 fest, dass die Antragstellerin hierdurch Rundfunk ohne Zulassung veranstalte... Lesen Sie mehr
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Landgericht Hamburg, Urteil vom 23.02.2017
- 310 O 221/14 -
Urheberrechtsverletzung durch Weiterleitung von Pay-TV-Sendungen mittels Live-Streamings
Pay-TV-Anbieterin steht Schadensersatzanspruch in Höhe des Gewinns des Rechtsverletzers zu
Werden Pay-TV-Sendungen mittels Live-Streamings auf einer Internetseite weitergeleitet, so liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Der Betreiber der Internetseite haftet der Pay-TV-Anbieterin in Höhe seines Reingewinns auf Schadensersatz. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Internetseite waren Sendungen einer Pay-TV-Anbieterin als Live-Stream verfügbar. Dabei handelte es sich insbesondere um Fußball-Bundesligaspiele und Spielfilme. Das Sendesignal der Pay-TV-Anbieterin wurde im Weg des Live-Streamings auf die Internetseite weiterübertragen. Da der Streaming-Empfang für die Nutzer kostenpflichtig war,... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 26.04.2017
- C-527/15 -
Verkauf multimedialer Geräte zum Streamen rechtswidrig zugänglicher Filme ist urheberrechtswidrig
Vertrieb eines Medienabspielers mit vorinstallierten Add-ons zum Zugriff auf geschützte Werke stellt öffentliche Wiedergabe dar
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass der Verkauf eines multimedialen Medienabspielers, mit dem kostenlos und einfach auf einem Fernsehbildschirm Filme angesehen werden können, die rechtswidrig im Internet zugänglich sind, eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Die vorübergehende Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks auf diesem Medienabspieler durch Streaming ist nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen.
Im zugrunde liegenden Fall verkaufte Herr Wullems verkauft über das Internet verschiedene Modelle eines multimedialen Medienabspielers unter dem Namen "filmspeler". Es handelte sich dabei um ein Gerät, das als Verbindung zwischen einem Bild- oder Tonsignal und einem Fernsehbildschirm fungiert. Auf diesem Medienabspieler hat Herr Wullems eine Open-Source- Software installiert, mit der... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Beschluss vom 19.12.2013
- 310 O 460/13 -
Redtube wehrt sich erfolgreich gegen Abmahnwelle: Streamingdienst kann Unterlassung des Versendens von Abmahnungen verlangen
Abmahnungen erfolgten zu Unrecht
Der Streamingdienst Redtube kann erfolgreich von The Archive verlangen, dass keine Abmahnungen mehr aufgrund der Nutzung des Portals verschickt werden. Denn die Abmahnungen erfolgten zu Unrecht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Nutzer des Streamingportals Redtube von dem schweizerischen Unternehmen The Archive wegen des Streamings von Filmen abgemahnt. Das Internetportal Redtube sah dies als unzulässig an und erhob daher Klage auf Unterlassung der Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Streaming von Filmen.Das Landgericht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 21.12.2011
- 200 Ls 390 Js 184/11 -
AG Leipzig: Streaming von urheberrechtswidrigem bzw. illegalem Content (Filmen) verstößt gegen § 16 UrhG und ist strafbar
Zeitweiliges Herunterladen beim Streaming stellt eine unzulässige Vervielfältigungshandlung dar
Wer illegale Streams im Internet nutzt, macht sich strafbar, da eine rechtsverletzende Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Leipzig hervor. Das Amtsgericht hat einen Mitwirkenden an der illegalen Link-Hosting-Website KINO.TO wegen "gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger, unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich Geschützten Werken" verurteilt.
Der Angeklagte hatte sich mit anderen zusammengeschlossen, um die Internetseite KINO.TO verdeckt zu betreiben. Das System KINO.TO war ein arbeitsteiliges Modell. Es kam allen Beteiligten vorrangig darauf an, sich durch die systematische Verletzung der Urheberrechte von Filmwerken dauerhaft persönlich zu bereichern.Die individuelle Bezeichnung der persönlichen Zieladresse... Lesen Sie mehr
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