die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Striptease-Tänzerin“ veröffentlicht wurden
Arbeitsgericht Wilhelmshaven, Urteil vom 06.06.1968
- Ca 166/68 -
Fristlose Kündigung einer Striptease-Tänzerin wegen Übergewichts
Erscheinungsbild einer Striptease-Tänzerin ist wesentlicher Vertragsbestandteil
Striptease-Tänzerinnen müssen auf ihr Gewicht achten. Tun sie dies nicht, so kann ihnen fristlos gekündigt werden. Dies hat das Arbeitsgericht Wilhelmshaven entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt eine Striptease-Tänzerin ein Engagement für den Juli. Im April des Jahres erfüllte sie jedoch nicht die gewünschten Anforderungen des Auftraggebers an dem äußeren Erscheinungsbild und wurde fristlos gekündigt. Die Tänzerin war damit nicht einverstanden und zog vor das Gericht.Das Arbeitsgericht Wilhelmshaven führte zunächst aus, dass zwar in einer Bar im ländlichen Raum auch noch "abgerundete Formen" einer Striptease-Tänzerin ankommen. In einer mittelgroßen Stadt müsse sie jedoch nach Ansicht des Gerichts auf die Maße und das Gewicht achten. Denn das Erscheinungsbild einer solchen Tänzerin... Lesen Sie mehr