LG Coburg, Hinweisverfügung vom 16.07.2008
- 33 S 54/08 -Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Montagegrube in einer Gemeinschaftsgarage
Wer in eines anderen Grube fällt ...
Wer weiß, dass sich in einer Gemeinschaftsgarage eine nicht gesicherte Montagegrube befindet, aber trotzdem hinein fällt, ist in der Regel selbst schuld. Er kann daher nicht den Mieter des „Gruben-Stellplatzes“ haftbar machen. Lesen Sie mehr
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