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Amtsgericht Herne, Urteil vom 24.06.2020
- 5 C 145/19 -
Beweislast des Vermieters zum Einbringen von Einbauten durch den Wohnungsmieter
Bei fehlendem Nachweis keine Rückbaupflicht des Mieters
Verlangt der Vermieter nach Mietvertragende den Rückbau von Einbauten durch den Wohnungsmieter, so muss der Vermieter nachweisen können, dass die Einbauten vom Mieter eingebracht wurden. Kann er dies nicht beweisen, besteht auch keine Rückbaupflicht des Mieters. Dies hat das Amtsgericht Herne entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall endete das Mietverhältnis über eine Wohnung im Jahr 2019 nach 55 Jahren. Bei Auszug der Mieter befanden sich an den ursprünglich weiß gestrichenen Decken Holz bzw. Styroporplatten. Die Vermieterin verlangte deren Entfernung. Dies verweigerten die Mieter mit der Begründung, nicht sie, sondern der ursprüngliche Eigentümer des Mietshauses habe die Styropor- bzw. Holzdecken eingebaut. Während der Mietzeit kam es zu mehreren Wechseln der Hauseigentümer und damit Vermieter. Die nunmehrige Vermieterin ließ die Styroporplatten und die Holzdecken selbst entfernen und klagte gegen die Mieter auf Erstattung der dadurch entstandenen Kosten in Höhe von etwa 1.500 EUR.... Lesen Sie mehr
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