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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „T-Shirt“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht München, Beschluss vom 14.08.2019
- 6 W 927/19 -
"Früher war mehr Lametta" - Kein Urheberschutz für Loriot-Zitat
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen T-Shirt-Hersteller zurückgewiesen
Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass das durch Loriot bekannt gewordene Zitat "Früher war mehr Lametta" aus dem Sketch "Weihnachten bei Hoppenstedts" keinen Urheberrechtsschutz beanspruchen kann. Das Oberlandesgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts München I.
Die Antragstellerinnen des zugrunde liegenden Streitfalls waren die Alleinerbinnen des unter dem Künstlernamen "Loriot" bekannten und am 22. August 2011 verstorbenen Bernhard-Viktor Christoph-Carl von Bülow.Die Antragsgegnerin vertrieb T-Shirts und andere Produkte mit diversen Aufdrucken, so auch mit dem Aufdruck "Früher war mehr Lametta".In den 70er Jahren schuf der Künstler Loriot den Sketch "Weihnachten bei Hoppenstedts", der am 7. Dezember 1978 in der ARD erstausgestrahlt und auch in das 1981 im Diogenes Verlag erschienene Buch "Loriots dramatische Werke" aufgenommen wurde. In diesem Sketch legte Loriot "Opa Hoppenstedt"... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Beschluss vom 14.07.2006
- 2 Ws 679/06, 2 Ws 684/06 -
Strafverteidiger darf vor Gericht nicht mit weißem T-Shirt erscheinen
Berufstracht des Rechtsanwalts besteht aus schwarzer Robe, Krawatte und Hemd
Erscheint ein Rechtanwalt vor Gericht mit einem weißen T-Shirt unter seiner Robe, so darf dieser als Verteidiger eines Angeklagten zurückgewiesen werden. Die Berufstracht eines Rechtsanwalts umfasst neben einer schwarzen Robe auch das Tragen einer Krawatte und eines Hemdes. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erschien ein Strafverteidiger im Rahmen eines Strafprozesses vor dem Landgericht München an drei aufeinanderfolgenden Sitzungstagen mit weißem T-Shirt unter der offenen Robe. Der Anwalt wurde vom Vorsitzenden Richter jeweils abgemahnt und auf mögliche Folgen einer Weigerung hingewiesen. Der Verteidiger weigerte sich dennoch mit Hemd und Krawatte aufzutreten... Lesen Sie mehr
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