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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Täterschaft“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 02.03.2022
- 3 L 68/22.MZ -
Fahrtenbuchauflage trotz zugegebenen Verkehrsverstoßes
Führen eines Fahrtenbuchs bei nicht möglicher Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften zulässig
Das Führen eines Fahrtenbuchs kann auch dann angeordnet werden, wenn der Halter eines Kraftfahrzeugs angegeben hat, den Verkehrsverstoß selbst begangen zu haben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Mit dem Fahrzeug des Antragstellers wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb einer Ortschaft um (bereinigt) 28 km/h überschritten. Der Antragsteller sandte den ihm dazu von der Bußgeldbehörde zugeleiteten Anhörungsbogen mit der Angabe zurück "Ich gebe die Zuwiderhandlung zu". Der nachfolgende Abgleich des Fahrerfotos mit dem bei der Meldebehörde betreffend den Antragsteller hinterlegten Ausweisfoto ließ die Bußgeldbehörde jedoch mit Blick auf das abweichende äußere Erscheinungsbild der beiden abgebildeten Personen zu der Überzeugung gelangen, dass der Antragsteller bei der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht der Fahrer des Kraftfahrzeugs gewesen sein könne. ... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.07.2017
- I ZR 68/16 -
BGH: Urheberrechtsverletzung der Ehefrau durch Filesharing auch bei zum Download angebotenem Ego-Shooter-Spiel möglich
Ego-Shooter werden auch von Frauen gespielt
Eine Ehefrau kommt selbst dann als Täterin einer Urheberrechtsverletzung in Betracht, wenn das über eine Filesharing-Software zum Download angebotene Spiel ein Ego-Shooter ist. Denn auch Frauen spielen Ego-Shooter. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Über ein Internetanschluss wurde im Mai 2011 in einer Tauschbörse im Internet ein Computerspiel zum Herunterladen angeboten. Die Rechteinhaberin mahnte daraufhin den Anschlussinhaber ab und forderte ihn zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro sowie der Abmahnkosten in Höhe von 368 Euro auf. Der Anschlussinhaber bestritt seine... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 25.10.2017
- 32 C 3784/17 -
Abmahnung wegen Filesharing bei Familien-Internetzugang: Hardware der Kinder muss kontrolliert werden
Täterschaftsvermutung eines Anschlussinhabers bei Urheberrechtsverletzungen kann widerlegt werden
Wird ein Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt, so ist dieser verpflichtet nach einer Abmahnung im Rahmen seiner Aufsichtspflicht die von minderjährigen Kindern genutzte Hardware darauf zu kontrollieren, ob dort die von der Abmahnung betroffenen Programme oder Dateien vorhanden sind. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden.
Im hier zu entscheidenden Fall produziert und vermarktet die Klägerin digitale Entertainmentprodukte, wie etwa Spiele oder DVD-Filme. Im Sommer 2013 wurde vom Internetanschluss des Beklagten ein Computerspiel der Klägerin mittels einer sogenannten Tauschbörse Dritten illegal zum Download angeboten. Den Internetanschluss des Beklagten nutzten auch seine Ehefrau sowie der damals 18-jährige... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht München, Urteil vom 29.09.2016
- 29 U 745/16 -
Keine Haftung von Amazon für Markenrechtsverletzung Dritter durch Verkauf von markenrechtlich geschützten Waren über Amazon-Marketplace
Keine Haftung als Täterin oder Teilnehmerin oder als Störerin
Verkaufen Dritte über den Amazon-Marketplace markenrechtlich geschützte Waren, haftet für die Markenrechtsverletzung Amazon weder als Täterin oder Teilnehmerin noch als Störerin. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde Amazon unter anderem auf Unterlassung und Erstattung von Anwaltskosten in Anspruch genommen, da Dritte über den Amazon-Marketplace Parfum verkauften, welches markenrechtlich geschützt war. Das Landgericht München I wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.Das Oberlandesgericht München bestätigte... Lesen Sie mehr
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 22.03.2016
- 7 S 12/15 -
Anschlussinhaber muss bei Rechtsverletzung aufgrund illegalen Filesharings durch einen Nutzer des Anschlusses Namen sämtlicher Nutzer angeben
Anschlussinhaber treffen Nachforschungspflichten
Wird ein Anschlussinhaber wegen illegalen Filesharings über seinen Anschluss in Anspruch genommen, genügt es nicht, dass er seine Täterschaft abstreitet und anführt, die Urheberrechtsverletzung könne von einem anderen Nutzer des Anschlusses verübt worden sein. Ihn trifft vielmehr eine Nachforschungspflicht. Er muss mindestens die Namen der Nutzer angeben. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde dem Inhaber eines Internetanschlusses vorgeworfen im Mai 2010 einen urheberrechtlich geschützten Film heruntergeladen zu haben. Diesen Vorwurf wies der Anschlussinhaber zurück und verwies darauf, dass noch andere Personen im Haushalt den Anschluss nutzten. Der Rechteinhaberin war dies offenbar egal und erhob Klage auf Zahlung von Schadensersatz.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 19.12.2013
- 210 C 194/13 -
Filesharing: Keine Haftung des Anschlussinhabers bei möglicher Urheberrechtsverletzung durch Haushaltsangehörige
Störerhaftung bei möglicher Urheberrechtsverletzung durch Haushaltsangehörige ausgeschlossen
Besteht die ernsthafte Möglichkeit, dass ein Haushaltsangehöriger über den Internetanschluss illegal ein Film zum Download bereitstellte, so haftet dafür nicht der Anschlussinhaber. Aus dem gleichen Grund ist eine Störerhaftung des Anschlussinhabers ausgeschlossen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Inhaber eines Internetanschlusses erhielt im März 2010 eine Abmahnung, in der zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von Schadenersatz und Abmahnkosten aufgefordert wurde. Hintergrund der Abmahnung war, dass über den Internetanschluss angeblich der pornografische Film "Der Stecher Nr. 15" zum Download... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2012
- 23 S 296/11 -
GEMA: Keine Vermieterhaftung für Urheberrechtsverletzungen in Veranstaltungsräumen
Nichtanmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie unterlassene Abführung von Gebühren begründet Urheberrechtsverletzung
Meldet der Veranstalter einer Party diese nicht bei der GEMA an und führt er keine Gebühren an die GEMA ab, so liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Für diese Rechtsverletzung haftet nicht der Vermieter der Veranstaltungsräume. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall vermietete ein Diskothekbetreiber seine Räumlichkeiten an einen Dritten. Dieser wollte in der Diskothek eine eigene Party veranstalten. Der Dritte unterließ es jedoch die Party bei der GEMA anzumelden. Des Weiteren führte er auch keine Gebühren wegen der Musikwiedergabe an die GEMA ab. Diese nahm daraufhin den Diskothekbetreiber als Vermieter der Räumlichkeiten... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 14.03.2013
- 14 O 320/12 -
Filesharing: Keine Haftung des Hauptmieters für Urheberrechtsverletzungen der Untermieter
Ebenfalls bestehen keine Prüf- und Kontrollpflichten gegenüber Untermietern
Hat ein Untermieter mittels eines Filesharingprogramms Musiktitel zum Download bereitgestellt, so haftet der nicht mehr in der Wohnung wohnende Hauptmieter für die Urheberrechtsverletzung nicht. Insbesondere treffen ihn keine Prüf- und Kontrollpflichten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Rechteinhaber mehrerer Musiktitel mahnten den Inhaber eines Internetanschlusses wegen über seinen Anschluss begangener Urheberrechtsverletzungen ab. Über seinen Anschluss wurden im November 2007 über ein Filesharingprogramm 522 Musiktitel zum Download zur Verfügung gestellt. Der Anschlussinhaber wehrte sich gegen die Inanspruchnahme... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 05.06.2013
- 28 O 346/12 -
Rechtsverletzungen über einen Internetanschluss begründen Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhabers
Widersprüchlicher Vortrag und pauschale Behauptungen genügen nicht zur Widerlegung der vermuteten Täterschaft des Anschlussinhabers
Werden über einen Internetanschluss Urheberrechtsverletzungen begangen, so spricht die allgemeine Lebenserfahrung für die vermutete Täterschaft des Anschlussinhabers (sog. Beweis des ersten Anscheins). Diese Vermutung kann der Anschlussinhaber durch die Darlegung eines möglichen anderen Geschehensablaufs widerlegen. Dazu genügt jedoch nicht die pauschale Behauptung, andere Nutzer könnten die Rechtsverletzung begangen haben. Auch ein widersprüchlicher Vortrag führt nicht zu einer Widerlegung der Vermutung. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall klagten verschiedene Rechteinhaberinnen von Musiktiteln gegenüber einem Familienvater auf Schadenersatz wegen begangener Urheberrechtsverletzungen. Aufgrund einer Software ermittelten die Klägerinnen für die begangenen Rechtsverletzungen den Anschluss des Familienvaters. Sie verlangten im Wege der Lizenzanalogie je 200 € für 15 vom Anschluss des Familienvaters... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 11.09.2012
- 33 O 353/11 -
Filesharing: Rechteinhaber muss Urheberrechtsverletzung durch Anschlussinhaber nachweisen
LG Köln verneint Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten
Wird über eine Internet-Tauschbörse ein Computerspiel unberechtigt heruntergeladen, so kommt eine Haftung des Anschlussinhabers nur dann in Betracht, wenn der Rechteinhaber die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers nachweisen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall behauptete ein Computerspielproduzent, dass über den Anschluss eines Familienvaters im Rahmen einer Internet-Tauschbörse eines seiner Computerspiele heruntergeladen worden sei. Im Haushalt des Anschlussinhabers wohnten neben seiner Ehefrau noch seine zwei Kinder im Alter von 16 bzw. 18 Jahren. Der Computerspielproduzent meinte, der Anschlussinhaber müsse... Lesen Sie mehr
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