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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tätigkeitsstätte“ veröffentlicht wurden

Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 25.03.2021
- 4 K 1788/18 -

Finanzgericht Hessen zur ersten Tätigkeitsstätte eines Zeitsoldaten

FG versagt den begehrten höheren Werbungskostenabzug

Das Hessische Finanzgericht hat im Falle eines Zeitsoldaten dessen Bundeswehr­stützpunkt einkommensteuer-rechtlich als erste Tätigkeitsstätte angesehen und damit seine Klage im Wesentlichen abgewiesen.

Der Kläger hielt den Stützpunkt nicht für seine erste Tätigkeitsstätte. Er machte deshalb für Fahrten zwischen diesem und seiner Wohnung statt der Pendlerpauschale höhere Fahrtkosten nach Reisekostengrundsätzen geltend.Das Gericht hat den begehrten höheren Werbungskostenabzug versagt. Für die Begründung einer ersten Tätigkeitsstätte ist es dem Urteil zufolge entscheidend, dass bereits die Einplanungsentscheidung der Bundeswehr eine Bestimmung des Stützpunktes vornimmt, dem der Kläger während seiner Tätigkeit dauerhaft zugeordnet ist. Unerheblich ist hingegen, dass der Kläger zum Beginn seiner Tätigkeit eine Eignungsübung an einem... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.05.2020
- VI R 24/18 -

BFH zur ersten Tätigkeitsstätte bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme

Dauer einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme für die Einordnung einer Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte unerheblich

Nach der Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts zum Veranlagungs­zeitraum 2014 gilt auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, als erste Tätigkeitsstätte. Dies gilt auch dann, wenn die Bildungseinrichtung lediglich im Rahmen einer kurzzeitigen Bildungsmaßnahme besucht wird, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat.

Seit dem Veranlagungszeitraum 2014 werden Auszubildende und Studierende, die eine Bildungseinrichtung dauerhaft aufsuchen, im Gegensatz zur früheren Rechtslage einem Arbeitnehmer steuerlich gleichgestellt, der eine erste Tätigkeitsstätte dauerhaft aufsucht. In diesen Fällen kann der Auszubildende/Studierende Aufwendungen für die Fahrten zur Bildungseinrichtung nur noch mit der Entfernungspauschale... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 18.09.2019
- 9 K 209/18 -

Doppelte Haushaltsführung bei eigener Wohnung und finanzieller Beteiligung an Kosten der Lebensführung eines Mehr­generationen­haus­haltes

Das Niedersächsische Finanzgericht hatte über die Möglichkeit der doppelten Haushaltsführung von Ledigen bei Innehaben einer Wohnung und ausreichender finanzieller Beteiligung an den Kosten der Lebensführung eines Mehr­generationen­haus­haltes zu entscheiden.

Dabei hat das Niedersächsische Finanzgericht - soweit ersichtlich - als erstes Finanzgericht zu dem mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2014 im Rahmen der Neuordnung des Reisekostenrechts neu eingefügten Satz 3 des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes Stellung genommen. Danach erfordert das Vorliegen eines eigenen Hausstandes außerhalb des Ortes der ersten Tätigkeitsstätte... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.11.2019
- 6 K 1475/18 -

Fahrt­kosten­berechnung: Feuerwehrmann hat bei Arbeit an verschiedenen Einsatzstellen keine sogenannte "erste Tätigkeitsstätte"

Für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können tatsächliche Fahrtkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Feuerwehrmann, der nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, seinen Dienst an verschiedenen Einsatzstellen zu leisten, keine sogenannte "erste Tätigkeitsstätte" hat. Dies hat zur Folge, dass er für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht nur die Entfernungs­pauschale, sondern die tatsächlichen Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen kann.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist bei einer Landesbehörde als Feuerwehrmann angestellt und hat seinen Dienst - jeweils 24-Stunden-Schichten - nach besonderer Einzelweisung alternativ an vier verschiedenen Einsatzstellen zu verrichten. Im Streitjahr 2016 war er ausschließlich in einer 15 km von seinem Wohnort entfernten Feuerwache eingesetzt.In der Einkommensteuererklärung... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.04.2019
- VI R 36/16, VI R 40/16, VI R 12/17, VI R 12/17 (Urteil v. 04.04.2019), VI R 6/17 (Urteil v. 10.04.2019) -

Bundesfinanzhof bestätigt neues Reisekostenrecht

BFH erklärt Neuregelung für verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das steuerliche Reisekostenrecht, das seit dem Jahr 2014 den Werbungskostenabzug für nicht ortsfest eingesetzte Arbeitnehmer und Beamte - wie z.B. Streifenpolizisten - einschränkt, verfassungsgemäß ist. Zeitgleich hat der Bundesfinanzhof vier weitere Urteile veröffentlicht, die die Folgen der geänderten Rechtslage für andere Berufsgruppen - wie etwa Piloten, Luft­sicherheits­kontroll­kräfte oder befristet Beschäftigte - verdeutlichen.

Steuerrechtlich sind beruflich veranlasste Fahrtkosten von nichtselbständig Beschäftigten grundsätzlich in Höhe des tatsächlichen Aufwands als Werbungskosten abziehbar. Abzugsbeschränkungen bestehen allerdings für den Weg zwischen der Wohnung und dem Arbeits- oder Dienstort. Werbungskosten liegen hier nur im Rahmen der sogenannten Pkw-Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro je Entfernungskilometer... Lesen Sie mehr

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Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 23.02.2017
- 1 K 1824/15 -

Erste Tätigkeitsstätte bei Flugpersonal ist der im Arbeitsvertrag festgelegte Flughafen

Fahrten von der Wohnung zum Flughafen können nur im Wege der Entfernungs­pauschale geltend gemacht werden

Ein angestellter Pilot und eine angestellte Flugbegleiterin können seit der gesetzlichen Neuregelung ab 2014 die Aufwendungen für durchgeführte Fahrten von der Wohnung zum Flughafen im Rahmen des Werbungs­kosten­abzugs nicht nach Dienst­reise­grund­sätzen, sondern nur im Wege der Entfernungs­pauschale ansetzen, wenn es sich bei diesem Flughafen um den arbeitsvertraglich zugewiesenen Flughafen handelt. Dieser arbeitsvertraglich zugewiesene Arbeitsort ist die erste Tätigkeitsstätte. Dies entschied das Hessische Finanzgericht.

Im zugrunde liegenden Rechtsstreit klagte ein angestellter Pilot und eine angestellte Flugbegleiterin. Die Eheleute waren laut jeweiligem Arbeitsvertrag an einem bestimmten Flughafen beschäftigt bzw. eingesetzt. Der Arbeitgeber hatte aber auch das Recht, den Kläger auf anderen Flugmustern oder an einem anderen Ort einzusetzen und die Klägerin mit Aufgaben an einem anderen Ort im In-... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 13.10.2016
- 6 K 20/16 -

Stationierungsflughafen eines Piloten gilt als "erste Tätigkeitsstätte"

Fahrtenaufwendungen sind nicht mehr nach Dienstreisegründsätzen abzugsfähig

Ein Pilot kann für die Fahrten zwischen seinem Wohnsitz und dem Stationierungs- und Heimatflughafen seit dem 01.01.2014 nur noch die Entfernungspauschale ("Pendlerpauschale") als Werbungskosten geltend machen. Dies hat das Finanzgericht Hamburg in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Die Klägerin im vorliegenden Fall war als Copilotin im internationalen Flugverkehr tätig. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein Flugzeugführer schwerpunktmäßig in einem Flugzeug und damit auswärts tätig. Ein Flugzeug sei nicht ortsfest und damit keine "regelmäßige Arbeitsstätte", wie es das Gesetz für die Anwendung der Entfernungspauschale vorsah. Aufwendungen für... Lesen Sie mehr



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