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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Taschenkontrolle“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Regensburg, Urteil vom 05.02.1999
- 9 C 2783/98 -
Schmerzensgeld von 100 DM aufgrund unberechtigten Festhaltens eines Supermarktkunden durch Ladendetektive
Mitnahme einer Tasche in Supermarkt begründet keinen Diebstahlsverdacht
Nimmt ein Supermarktkunde eine Tasche mit in den Markt, so begründet dies für sich genommen keinen Diebstahlsverdacht. Wird der Kunde daher zu Unrecht von Ladendetektiven am Verlassen des Supermarktes gehindert, so kann diesem ein Schmerzensgeld von 100 DM zu stehen. Dies hat das Amtsgericht Regensburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da der Kunde eines Supermarktes eine Tasche mit in den Laden nahm, wurde er nach dem Bezahlen seiner Ware und dem Verlassen des Kassenbereichs von zwei Ladendetektiven gestoppt. Die beiden Detektive wollten die Tasche des Kunden kontrollieren, was der Kunde aber verhinderte. Daraufhin hielten die zwei Ladendetektive den Einkaufswagen des Kunden fest, um ihn somit am Verlassen des Supermarktes zu hindern. Der Kunde konnte jedoch den Einkaufswagen aus dem Griff der Detektive befreien und schließlich den Supermarkt verlassen. Er klagte anschließend gegen die Betreiberin des Supermarktes auf Zahlung eines Schmerzensgelds.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.11.1993
- VIII ZR 106/93 -
Taschenkontrollen im Supermarkt sind ohne konkreten Verdacht unrechtmäßig
Kunden brauchen ihre Taschen nicht am Supermarkteingang abgeben oder Taschenkontrollen hinnehmen
Körperliche und sonstige Durchsuchungen wie die Kontrolle mitgeführter Taschen stellen in aller Regel erhebliche Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht dar. Ein Supermarktbetreiber darf von seinen Kunden daher Taschenkontrollen nur bei einem konkreten Verdacht fordern. Ein Kunde, der eine Kontrolle verweigert, wenn es an einem konkreten gegen ihn gerichteten Verdacht fehlt, kann auch nicht wegen Störung des Geschäftsbetriebes mit einem Hausverbot belegt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Mit seinem Urteil gab der Bundesgerichtshof in der Revisionsinstanz einer Kundin Recht, die gegen das von einem Supermarktbetreiber gegen sie verhängte Hausverbot geklagt hatte. Sie hatte es abgelehnt, ihre Taschen, in denen sie in der Regel Schlüssel und Geldbörse aufbewahrte, zur Aufbewahrung im Eingangsbereich des Supermarktes abzugeben. Da sie sich auch einer Taschenkontrolle durch... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.07.1996
- VIII ZR 221/95 -
BGH zur höflichen Bitte einer Taschenkontrolle im Supermarkt
Taschenkontrolle nur durch die Polizei
Niemand muss stichprobenartige Taschenkontrollen im Supermarkt über sich ergehen lassen. Dies gilt auch dann, wenn sie per Hinweisschild angekündigt werden. Der Bundesgerichtshof wertete die Kontrollen als erheblichen Eingriff "in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht". Das Personal im Geschäft hat kein eigenes Recht zur Durchsuchung. Nur bei einem Diebstahlsverdacht darf die (vom Marktleiter herbeizurufende) Polizei in die Tasche gucken.
Im zugrunde liegenden Fall klagte ein Verbraucherverein gegen den Betreiber einer Einzelhandelsmarktkette. Im Eingangsbereich gab es eine Hinweistafel mit folgendem Text:"Information und TaschenannahmeSehr geehrte Kunden!Wir bitten Sie höflich, Ihre Taschen hier an der Information vor dem Betreten des Marktes abzugeben, anderenfalls weisen wir... Lesen Sie mehr
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