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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Teilnahmegebühr“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.01.2014
- BVerwG 8 C 26.12 -
Bloße Teilnahmegebühr macht Poker-Turnier noch nicht zum entgeltlichen Glücksspiel
Zwischen Zahlung der Teilnahmegebühr und der Gewinnchance besteht kein für das Glücksspiel notwendiger Zusammenhang
Ein Poker-Turnier in der Variante „Texas Hold’em“ ist jedenfalls dann kein Glücksspiel im Sinne des § 284 Strafgesetzbuch und des § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag, wenn von den Spielern lediglich eine Teilnahmegebühr von 15 Euro verlangt wird, die allein die Veranstaltungskosten deckt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls veranstaltet in Mitteldeutschland Poker-Turniere in der Variante „Texas Hold’em“. Sie wollte im Juni 2010 ein so genanntes Qualifikationsturnier in Lutherstadt Wittenberg durchführen, das jedermann zur Teilnahme offen stand und dessen Gewinnern - abgesehen von geringwertigen Pokalen - die unentgeltliche Teilnahme zu weiteren Turnieren eröffnete, bei denen größere Gewinne in Aussicht gestellt wurden. Die beklagte Stadt Lutherstadt Wittenberg untersagte das Turnier mit der Begründung, es handele sich um ein verbotenes Glücksspiel.Nach erfolglosem Widerspruch hat die Klägerin Klage... Lesen Sie mehr
Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 11.04.2001
- 2 K 1991/99 -
Verzichtet der Arbeitnehmer auf Urlaub, um an einer Fortbildung teilzunehmen, so ist der Wert des Urlaubs steuerlich nicht absetzbar
Verzichtet ein Arbeitnehmer auf Urlaub, um an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen, so ist der Wert des Urlaubs, auf den der Arbeitnehmer verzichtet, steuerlich nicht absetzbar; dies gilt auch dann, wenn dem Arbeitnehmer freigestellt war, ob er für die Fortbildung auf Urlaubstage verzichtet oder aber statt dessen eine Teilnahmegebühr entrichtet. Dies entschied das Finanzgericht des Landes Brandenburg.
Im Streitfall wollte ein Arbeitnehmer an einer längeren Fortbildungsveranstaltung teilnehmen. Sein Arbeitgeber stimmte der Teilnahme zwar zu, forderte vom Arbeitnehmer aber eine Beteiligung an den Kosten der Fortbildungsveranstaltung: Entweder sollte der Kläger einen Beitrag von DM 4.700,- leisten oder aber auf 12 Urlaubstage im Jahr verzichten. Der Kläger entschied sich für den Urlaubsverzicht... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.06.2008
- 4 B 606/08 -
Nordrhein-Westfalen: Pokerturniere ohne Spieleinsatz sind zulässig
Allenfalls Werbung für illegale Pokerveranstaltungen darf verboten werden
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat eine erste Entscheidung zur Zulässigkeit von Pokerturnieren getroffen.
Die in Nordrhein-Westfalen ansässige Antragstellerin beabsichtigt die Durchführung von Pokerturnieren im Rahmen der "Poker-Bundesliga" in einer Gaststätte in Rheine. Bei diesen Turnieren wird um Gewinne gespielt, die Sponsoren zur Verfügung gestellt haben. Die Spielteilnehmer zahlen lediglich eine Teilnahmegebühr in Höhe von 15 Euro, die ausschließlich der Deckung der sonstigen Veranstaltungskosten... Lesen Sie mehr
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Landgericht München I, Urteil vom 21.12.2004
- 33 O 17757/04 -
Keine Sonderbehandlung für medien.marathon.münchen
Der Bayerische Leichtathletik-Verband e.V. hat gegenüber einem seiner Mitglieder mit Erfolg sein Recht auf einen Beitrag von 0,25 € pro Teilnehmer der vom Beklagten veranstalteten Läufe medien.marathon.münchen 2003 und 2004 durchgesetzt.
Die für Kartellrecht zuständige Zivilkammer des Landgerichts München I hat dem Kläger insgesamt rund € 4.400 zugesprochen und zugleich die Widerklage des Beklagten abgewiesen. Der Verein wollte mit der Widerklage die Feststellung erreichen, dass der Kläger bei zukünftigen Läufen keine Gebühren verlangen dürfe und die Genehmigung des Laufes nicht allein deswegen verweigern dürfe, weil... Lesen Sie mehr
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