die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Telefonüberwachung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 14.12.2015
- 2 Ss (OWi) 394/15, 2 Ss OWi 294/15 -
Verwertung von Ergebnissen aus einer Telefonüberwachung im Ordnungswidrigkeitenverfahren unzulässig
Verbot der Telefonüberwachung für das Ordnungswidrigkeitenverfahren
Ergebnisse, die sich aus einer Telefonüberwachung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ergeben, sind im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nicht verwertbar. Dies ergibt sich aus § 46 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), wonach eine Telefonüberwachung im Ordnungswidrigkeitenverfahren unzulässig ist. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund des Verdachts der Bestechlichkeit wurde die Telekommunikation eines Polizeibeamten überwacht. Da sich der Verdacht jedoch nicht ausreichend bestätigte, stellte die Staatsanwaltschaft Osnabrück das Strafverfahren ein. Aus der Telefonüberwachung ergaben sich jedoch Hinweise, dass der Polizeibeamte gegen das niedersächsische Datenschutzgesetz verstoßen und somit eine Ordnungswidrigkeit begangen hatte. Nachfolgende Ermittlungen bestätigten den Vorwurf. Gegen den Polizeibeamten wurden daher Geldbußen in Höhe von 800 und 700 EUR festgesetzt. Da dieser damit nicht einverstanden war, erhob er Klage gegen den Bußgeldbescheid.... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 24.04.2013
- VII B 202/12 -
BFH zum Verwertungsverbot von Zufallserkenntnissen im Besteuerungsverfahren
Zufallserkenntnisse aus Telefonüberwachung bei einfacher Steuerhehlerei dürfen nicht verwertet werden
Zufallserkenntnisse, die bei einer gegen einen anderen Beschuldigten durchgeführten Telefonüberwachung gewonnen worden sind, dürfen in einem Besteuerungsverfahren gegen den Betroffenen (hier: Inanspruchnahme als Haftender wegen Begehung oder Beteiligung an einer Straftat) nicht verwendet werden (Verwertungsverbot), wenn die dem Betroffenen im Haftungsbescheid zur Last gelegte Straftat strafprozessrechtlich die Anordnung einer Telefonüberwachung nicht gerechtfertigt hätte. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Hauptzollamt den Kläger als Haftenden für Tabaksteuer in Anspruch genommen. Ihm wurde im Haftungsbescheid zur Last gelegt, den Verkauf von unverzollten und nicht versteuerten Zigaretten zwischen Dritten vermittelt zu haben. Der Verkäufer der Zigaretten war deshalb vom Amtsgericht wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei verurteilt worden. Dem Kläger konnte... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.10.2008
- 2 BvR 236/08, 2 BvR 237/08 -
Vorratsdatenspeicherung: BVerfG weist Eilantrag gegen Neuregelung der Telefonüberwachung in der Strafprozessordnung ab
Nachteile nicht so schwerwiegend - umfassende Prüfung im Hauptsacheverfahren
Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG wurden neben der sogenannten Vorratsdatenspeicherung auch einzelne Vorschriften der Strafprozessordnung neugefaßt. Die Antragsteller in den hier zu entscheidenden Verfahren wenden sich gegen die Neufassungen der § 100 a Abs. 2 und Abs. 4 (Überwachung der Telekommunikation) und § 100 f StPO (Abhören außerhalb der Wohnung) durch Art. 1 Nr. 7 und Nr. 11 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sowie die durch Art. 1 Nr. 12 dieses Gesetzes neu eingeführte Bestimmung des § 110 Abs. 3 StPO (Durchsicht elektronischer Speichermedien).
Die Antragsteller im Verfahren 2 BvR 236/08 wenden sich zudem gegen den durch Art. 1 Nr. 13a des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung neu eingefügten § 160 a StPO (Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger). Sie haben neben ihren erhobenen Verfassungsbeschwerden einen Eilantrag gestellt, mit dem sie die einstweilige Aussetzung der durch das Gesetz zur... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.01.2008
- BVerwG 6 A 1.07 -
Strategische Telefonüberwachung durch BND nach "9/11" war rechtmäßig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die sog. strategische Überwachung der Telekommunikation durch den Bundesnachrichtendienst aufgrund des Gesetzes zu Art. 10 GG nach den Anschlägen vom 11. September 2001 für rechtmäßig erklärt. Strategische Kontrolle bedeutet, dass nicht die Telefonverbindungen einzelner Personen, sondern eine Vielzahl von Telefonverbindungen nach Maßgabe bestimmter Suchbegriffe insgesamt erfasst und in ausgesuchten Fällen ausgewertet werden.
Der Kläger ist wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die er gegenwärtig in Deutschland verbüßt. Der Bundesnachrichtendienst teilte ihm Ende 2006 mit, dass er "in der Zeit vom 18. Oktober bis 5. November 2001 …. zur rechtzeitigen Erkennung und Begegnung der Gefahr der Begehung internationaler terroristischer... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 08.11.2007
- VG 27 A 315.07 -
Telekommunikationsbetreiber muss keine Technik zur Überwachung von Auslandstelefonaten bereit halten
Zweifel an Verfassungsmäßigkeit
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Verpflichtung eines Telekommunikationsbetreibers zur Einrichtung von Vorkehrungen zur sog. Auslandskopfüberwachung vorläufig ausgesetzt. Die Antragstellerin, eine deutsche Tochter eines britischen Telekommunikationsnetzbetreibers, hatte mit ihrem Eilantrag geltend gemacht, einer ihr nach der Telekommunikationsverordnung (TKÜV) obliegenden entsprechenden Verpflichtung aus finanziellen Gründen nicht nachkommen zu können.
Konkret ging es um die Verpflichtung aus § 4 Abs. 2 TKÜV, wonach die Telekommunikation in den Fällen zu erfassen ist, in denen sie von einem den berechtigten Stellen nicht bekannten Telekommunikationsanschluss herrührt und für eine in der Anordnung angegebene ausländische Rufnummer bestimmt ist. Für die dem Verpflichteten hierdurch entstehenden Kosten sieht die TKÜV keine Entschädigung vor.... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.04.2007
- 2 BvR 2094/05 -
Handyüberwachung eines Strafverteidigers zur Suche des Mandanten verfassungswidrig
Verstoß gegen Fernmeldegeheimnis und Berufsfreiheit
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, wurde für einen des schweren Raubes verdächtigen Mandanten als Verteidiger tätig. Im Ermittlungsverfahren gegen den beschuldigten Mandanten, der sich nach Italien abgesetzt hatte, ordnete das Amtsgericht die Überwachung des Mobiltelefonanschlusses des Beschwerdeführers an, um auf diese Weise den Aufenthaltsort des Beschuldigten zu ermitteln. In der Folgezeit leitete die Staatsanwaltschaft auch ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen des Verdachts der Geldwäsche ein. Ein Strafverteidigers hat sich erfolgreich gegen die Überwachung seines Mobiltelefonanschlusses gewendet. Das Amtsgericht hatte die Überwachung angeordnet, um den Aufenthalts eines vom Strafverteidiger vertretenen Beschuldigten zu ermitteln. Das Bundesverfassungsgericht sah hierin eine Verletzung des Fernmeldegeheimnis und des der Berufsfreiheit des Anwalts.
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, wurde für einen des schweren Raubes verdächtigen Mandanten als Verteidiger tätig. Im Ermittlungsverfahren gegen den beschuldigten Mandanten, der sich nach Italien abgesetzt hatte, ordnete das Amtsgericht die Überwachung des Mobiltelefonanschlusses des Beschwerdeführers an, um auf diese Weise den Aufenthaltsort des Beschuldigten zu ermitteln.... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.04.2007
- 2 BvR 2151/06 -
Telefonüberwachung von El Masri-Anwalt war verfassungswidrig
Verletzung gegen Fernmeldegeheimnis und Berufsausübungsfreiheit
Der Beschwerdeführer ist anwaltlicher Vertreter des von Dezember 2003 bis Mai 2004 – mutmaßlich von Geheimdienstkreisen – entführten Khaled El Masri. Im Januar 2006 ordnete das Amtsgericht München die Überwachung des Telefon- und Telefaxanschlusses der Rechtsanwaltskanzlei des Beschwerdeführers sowie seiner beiden Mobilfunkgeräte an. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass auf Grund der verstärkten Medienberichterstattung über den Fall „El Masri“ damit gerechnet werden müsse, dass die Täter der Entführung telefonisch mit dem Geschädigten oder dem Beschwerdeführer in Verbindung träten, um eine „Lösung des Falles“ zu diskutieren.
Das Landgericht München I bestätigte die Überwachungsanordnung. Aufgrund des Ende 2005 (wieder-) erwachten Medieninteresses sei die Annahme des Amtsgerichts nicht zu beanstanden, dass sich dem Täterkreis nahe stehende Personen an den Beschwerdeführer wenden könnten, um Vereinbarungen zu treffen, die den Geschädigten aus dem Blickfeld der Medien nehmen sollten.Die gegen... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 27.07.2005
- 1 BvR 668/04 -
Regelungen des Niedersächsischen Polizeigesetzes zur vorbeugenden Telefonüberwachung nichtig
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die präventive Telefonüberwachung untersagt. Die seit Ende 2003 in Niedersachsen mögliche Abhörbefugnis verstoße gegen das Grundgesetz und sei daher nichtig.Die Regelungen des § 33 a Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG), die die Polizei zur Telekommunikationsüberwachung... Lesen Sie mehr