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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 30.03.2021
- 18 K 2675/18 -
Radfahren gegen Einbahnstraße in Wermelskirchen bleibt verboten
VG Köln lehnt Eilantrag ab
In der Telegrafenstraße in Wermelskirchen muss der Radverkehr gegen die Einbahnstraße nicht zugelassen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit am 30.03.2021 den Beteiligten bekannt gegebenem Urteil entschieden und die Klage eines Bürgers abgewiesen.
Der Kläger begehrte die Zulassung des Radverkehrs in Gegenrichtung einer Einbahnstraße. Es handelt sich um die etwa 420 Meter lange und zwischen 3,55 und 6,20 Meter breite Telegrafenstraße im Stadtkern von Wermelskirchen, die in den am Lochesplatz gelegenen Brückenweg einmündet. Die Straße darf in Richtung der Einbahnstraße u.a. von PKW, Bussen und Fahrradfahrern befahren werden. Auf Antrag des Klägers war in der Straße bereits im Jahr 2011 der Radverkehr entgegen der Einbahnstraße zugelassen worden. Dies machte die Stadt Wermelskirchen jedoch 2013 rückgängig, weil es aufgrund der Öffnung zu einer Unfallhäufung gekommen sei. Der Kläger verfolgte... Lesen Sie mehr
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