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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tempo-30-Zone“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 12.12.2023
- 11 K 184/19 -
Gericht bestätigt Tempo 30 auf der Leipziger Straße in Berlin-Mitte
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Leipziger Straße in Berlin-Mitte ist rechtens
Die auf der Leipziger Straße in dem Abschnitt Potsdamer Platz bis Charlottenstraße angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.
Geklagt hatte ein Verkehrsteilnehmer, der eigenen Angaben zufolge die Leipziger Straße regelmäßig mit seinem Kfz befährt. Er ist der Ansicht, die Geschwindigkeitsbeschränkung sei nicht geeignet, die Schadstoffbelastung in der Luft zu senken. Entgegen der Prognose des Berliner Senats in der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans von Juli 2019 sei der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter in den letzten Jahren auf der Leipziger Straße unterschritten worden.Das VG hat die Klage abgewiesen. Die Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zwischen Leipziger Platz und Charlottenstraße sei in der... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 02.08.2023
- 8 B 760/23 und 8 B 763/23 -
Zeitverzögerung ist durch Tempo 30 geringfügig und zumutbar
Vorerst weiter Tempo 30 auf dem Winklerweg und auf der Gonellastraße in Meerbusch
Die Stadt Meerbusch hatte mit ihren Beschwerden gegen zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21.06.2023 Erfolg. Nach zwei Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts gilt auf dem Winklerweg und der Gonellastraße in Meerbusch vorerst weiter Tempo 30 und die STOP-Schilder an der Kreuzung Gonellastraße/Hauptstraße (Fußgängerzone) dürfen stehen bleiben.
Ein mit Erstwohnsitz in Bielefeld und mit Zweitwohnsitz in Meerbusch gemeldeter Kläger hatte gegen verkehrsrechtliche Anordnungen betreffend den Winklerweg in Meerbusch-Osterath und die Gonellastraße in Meerbusch-Lank-Latum (Tempo 30 und STOP-Zeichen) beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erhoben und zugleich Eilrechtsschutz beantragt. Damit hatte er Erfolg. Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 20.05.2022
- 18 K 3145/19 (An St. Katharinen), 18 K 973/20, 18 K 974/20 und 18 K 976/20 -
Bei Entscheidung über Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h ist eine Analyse verkehrlicher Auswirkungen erforderlich
Stadt Köln muss über Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h neu entscheiden
Die Stadt Köln muss an vier Stellen im Stadtgebiet Anträge auf Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h aus Lärmschutzgründen neu bescheiden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Konkret betroffen sind Straßenabschnitte der Straßen "An St. Katharinen", "Mommsenstraße", "Krefelder Straße" und "Clevischer Ring".
Anwohner dieser Straßen hatten bei der Stadt Köln eine Temporeduzierung auf die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h beantragt, da ihre Beeinträchtigungen aufgrund von Straßenlärm unzumutbar seien. Nachdem entsprechende Lärmgutachten eingeholt worden waren, lehnte die Stadt Köln die Anträge ab und verwies auf verkehrliche Aspekte wie befürchtete Rückstauungen, entstehende Schleichverkehre... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2022
- 6 L 1011/22 -
Einführung eines Tempo-30 Abschnitts in einer Ortsdurchfahrt ist bei unzureichender Abwägung rechtswidrig
Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt der L 137 in Meerbusch-Büderich vorläufig ausgesetzt
Die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 137 in Meerbusch im Bereich der Moerser, Düsseldorfer und Neusser Straße während der Zeit von 22 bis 6 Uhr ist rechtswidrig und muss vorläufig rückgängig gemacht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden.
Ortsdurchfahrten von Landesstraßen sollen den Verkehr bündeln und dadurch die Wohngebiete des Ortes ruhig halten. Um Ausweichverkehr durch Wohngebiete zu verhindern, darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit der StVO von 50 km/h auf Ortsdurchfahrten nur im Ausnahmefall und nur nach einer umfassenden Abwägung des Für und Wider auf Tempo 30 herabsetzt werden.In einem... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 28.05.2014
- 11 B 13.2154 -
Verkehrseilnehmer haben innerorts gesteigerte Pflicht zur Wahrnehmung von Tempo-30-Zonen
Beschilderung der Tempo-30-Zonen müssen mit raschem und beiläufigem Blick erkennbar sein
Verkehrsteilnehmer treffen innerorts die gesteigerte Pflicht zu prüfen, ob sie sich in einer Tempo-30-Zone befinden. Die Beschilderung einer Tempo-30-Zone muss für einen durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer mit raschem und beiläufigem Blick erkennbar sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2009 wurden in einem Münchner Stadtgebiet Schilder für eine Tempo-30-Zone aufgestellt. Ein in dieser Zone arbeitender Rechtsanwalt bemerkte nach eigenen Angaben erst im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im Dezember 2010 die neue Tempo-30-Zone. Er erhob im November 2011 Klage auf Aufhebung... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 04.01.2016
- VG 11 K 132.15 -
Luftreinhalteplan: Anwohner erzwingt Tempo 30 auf Bundesstraße
Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auch auf Hauptverkehrsstraßen kann verlangt werden
Anwohner können im Einzelfall die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auch auf Hauptverkehrsstraßen verlangen, wenn ein Luftreinhalteplan dies vorsieht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Der Kläger ist Anwohner der Berliner Allee in Berlin-Weißensee. Dabei handelt es sich um die Bundesstraße 2, die pro Fahrtrichtung zwei bis drei Spuren aufweist. Auf ihr verkehren drei Bus- und vier Straßenbahnlinien. Die Verkehrslenkung Berlin lehnte den Antrag des Klägers, die vorgesehene Höchstgeschwindigkeit zum Zweck der Verminderung der Luftschadstoffe auf 30 km/h zu reduzieren,... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 30.09.2010
- III-3 RBs 336/09 -
Zugewachsenes Tempo 30-Schild entfaltet für ortsunkundige Fahrzeugführer keine Rechtswirksamkeit
Für die Wirksamkeit von Verkehrszeichen gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz
Können Verkehrszeichen aufgrund von Verschmutzung, Schnee oder weil sie von Bäumen und Büschen verdeckt werden, nicht erkannt werden, sind sie für den Verkehrsteilnehmer nicht verbindlich. Es muss dem Führer eines Fahrzeugs auch mit flüchtigem Blick möglich sein, das Verkehrszeichen wahrzunehmen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer in einer Tempo 30-Zone die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 40 km/h überschritten und wurde daraufhin zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt. In der Begründung wurde ausgeführt, dass zwar das Verkehrsschild, das die Tempo 30-Zone ankündigte, zum Tatzeitpunkt durch Baum- und Buschbewuchs für den Beklagten nicht erkennbar gewesen sei, er... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 06.09.2006
- 3 Ss OWi 602/05 -
Als Beifahrer in die Tempo-30-Zone reingefahren - als Autofahrer rausgefahren
Ein Beifahrer muss nicht auf Verkehrszeichen achten
Wer abends als Beifahrer in eine Tempo-30-Zone hinein fährt, muss am nächsten Morgen als Fahrer nicht wissen, dass er sich in einer Tempo-30-Zone befindet. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Im Fall war ein alkoholisierter Autofahrer von einem Bekannten als Beifahrer in eine Tempo-30-Zone eingefahren. Am nächsten Tag ließ er sich von einem weiteren Bekannten zu seinem Fahrzeug bringen. Bei beiden Fahrten hat er nicht auf die Beschilderung der Straßen geachtet. Kurz nach Antritt seiner Fahrt, wurde er mit einer Geschwindigkeit von 52 km/h geblitzt. Er hatte damit die zulässige... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 16.08.2006
- VG 11 A 914. 05 -
Anwohner haben Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen in der Nacht
Tempo 30 in Berlin-Zehlendorf bleibt bestehen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat einer gegen die Wiedereinführung von Tempo 50 in der Sundgauer Straße in Berlin-Zehlendorf zwischen der Berliner Straße (B 1) und der Clayallee in der die Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) gerichteten Klage stattgegeben.
Die Sundgauer Straße führt in dem genannten Abschnitt durch ein Wohngebiet mit überwiegender Einfamilienhausbebauung. Ende 1990 wurde in diesem Bereich Tempo 30 eingeführt. Im Oktober 1992 wurde diese Regelung aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts rückgängig gemacht und wieder Tempo 50 eingeführt. Im September 2001 ordnete die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erneut... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 18.07.2006
- 12 LC 270/04 -
Tempo 30-Zonen jetzt unter erleichterten Voraussetzungen möglich
"Zonenbewusstsein" nicht erforderlich
Ein so genanntes "Zonenbewusstsein", also die den Verkehrsteilnehmern vermittelte Vorstellung, sich in einer Tempo 30-Zone zu befinden ist nicht mehr erforderlich, um eine Straße in eine Tempo 30 Zone umzuwandeln. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden.
Im Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit der verkehrsbehördlichen Anordnung einer Tempo 30-Zone in der Norderstraße in der Stadt Weener hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Berufung eines vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg unterlegenen Straßenanliegers zurückgewiesen.Der Kläger, der einen Holz- und Baustoffhandel betreibt, hatte geltend gemacht, dass die Norderstraße... Lesen Sie mehr
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