die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Teppichkauf im Ausland“ veröffentlicht wurden
Kammergericht Berlin, Urteil vom 21.02.2018
- 19 U 60/17 -
Rücktritt vom Teppichkauf in der Türkei nach deutschem Verbraucherrecht möglich
Besuch der Teppichknüpferei während eines Ausfluges im Rahmen einer Pauschalreise ist als Freizeitveranstaltung mit Widerrufsrecht für Kaufvertrag einzustufen
Das Kammergericht in Berlin hat entschieden, dass eine Gesamtbetrachtung aller Umstände dazu führen kann, dass ein im Ausland geschlossener Kaufvertrag, der grundsätzlich nach dem Recht des ausländischen Staates zu beurteilen ist, dem deutschen Recht unterfällt.
Im zugrunde liegenden Fall kaufte eine Frau auf einer Urlaubsreise in der Türkei einen Teppich bei einem Besuch einer Teppichfabrikation, die zudem Teil der Pauschalreise war. Die Vertragsverhandlungen wurden in deutscher Sprache geführt, der Kaufpreis in Euro angegeben und der Kaufvertrag enthielt mit dem Begriff Eigentumsvorbehalt Formulierungen der deutschen Rechtssprache. Nach ihrer Rückkehr widerrief sie den Kaufvertrag und berief sich dabei auf Bestimmungen des deutschen Rechts.Das Kammergericht führt aus, dass grundsätzlich zwar der Abschluss eines Kaufvertrages im Ausland dafürspricht, dass auch die dort geltende Rechtsordnung... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.04.2014
- 5 K 1989/12 -
Schweigegeld kann nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden
Aufwendungen fehlt es an Zwangsläufigkeit für möglichen Abzug als außergewöhnliche Belastungen
"Erpressungsgelder" können nicht als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich geltend gemacht werden. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Streitfall machten die Kläger in ihrer Einkommensteuererklärung für 2011 u.a. Aufwendungen für ein "Ermittlungsverfahren wegen Erpressung" in Höhe von rund 14.500 Euro (incl. Anwaltskosten) als außergewöhnliche Belastungen geltend.Zur Begründung schilderten sie folgenden Sachverhalt: Im April 2005 hätten sie im Rahmen eines Auslandsurlaubs einen... Lesen Sie mehr
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29.06.1993
- 13 S 40/93 -
Teppichkauf im Urlaub - Fehlvorstellungen über den Wert der Kaufsache sind unbeachtlich
Keine Zusicherung über Wert des Teppichs - Händler machte lediglich allgemeine Anpreisungen
Falsche Vorstellungen über den Wert der gekauften Sache berechtigen den Käufer nicht, sich einseitig vom Vertrag zu lösen. Das gilt selbst dann, wenn der Verkäufer versichert hatte, dass die Sache ihren Preis wert sei. Nur dann, wenn die Ware selbst einen Fehler hat oder wenn ihr eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, liegt ein Sachmangel vor, der Gewährleistungsansprüche auslösen kann. Mit dieser Begründung verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth einen Kunden zur vollständigen Bezahlung eines Teppichs, den er während eines Auslandsurlaubs gekauft hatte.
Überzeugt, mit seinem Teppichkauf direkt im Herkunftsland ein "Schnäppchen" gemacht zu haben, kehrte Uwe B. (Name geändert) von seinem letzten Mittelmeer-Urlaub zurück. Doch dann überkamen ihn doch Zweifel, ob der Teppich tatsächlich die 3.500 DM wert war, die das gute Stück kosten sollte. Der von ihm eingeschaltete Privatgutachter bestärkte seinen Verdacht. Der Teppich sei allenfalls... Lesen Sie mehr
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Kammergericht Berlin, Urteil vom 21.02.2008
- 19 U 60/07 -
Rücktritt vom Teppichkauf in der Türkei nach deutschem Verbraucherrecht möglich
Auf einen Teppichkauf in der Türkei kann deutsches Recht anwendbar sein
Wer auf einer Urlaubsreise in der Türkei einen Teppich gekauft hat und dies nach seiner Rückkehr in Deutschland bereut, kann unter Umständen von dem Kaufvertrag zurücktreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden Fall kaufte eine Frau auf einer Urlaubsreise in der Türkei einen Teppich bei einem Besuch einer Teppichfabrikation, die zudem Teil der Pauschalreise war. Die Vertragsverhandlungen wurden auf deutsch geführt, der Kaufpreis in Euro angegeben und der Kaufvertrag enthielt mit dem Begriff "Eigentumsvorbehalt" Formulierungen der deutschen Rechtssprache. Nach ihrer Rückkehr... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.05.2007
- 9 U 12/07 -
Für Teppichkauf in der Türkei gilt türkisches Recht
Vorsicht beim Souvenirkauf
Der Kauf eines Teppichs in der Türkei unterliegt türkischem Recht – auch, wenn ein deutscher Tourist ihn während seiner Urlaubsreise kauft. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Eine türkische Firma hatte den deutschen Käufer eines Teppichs auf Zahlung des restlichen Kaufpreises verklagt. Nach Vereinbarung des Kaufvertrags war die Kaufpreiszahlung in Raten vereinbart worden. Der Käufer wollte von dem Vertrag zurücktreten und verlangte seinerseits die bereits gezahlten 2.300 Euro zurück.Grundsätzlich könnten die Vertragsparteien individuell vereinbaren,... Lesen Sie mehr
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Landgericht Tübingen, Urteil vom 30.03.2005
- 5 O 45/03 -
Teppichkauf in der Türkei: Rückgaberecht für im Urlaub gekaufte Waren nach deutschem Recht
Deutsches Recht anwendbar
Wenn zwischen dem Reiseveranstalter und dem Geschäftsinhaber eines Teppichknüpfzentrums in der Türkei enge Verflechtungen und Geschäftsbeziehungen bis hin zu Gewinnabsprachen bestehen, ist auf den Vertragsabschluss während einer Verkaufsveranstaltung deutsches Recht anzuwenden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Tübingen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar bei einem Reiseveranstalter in Deutschland einen einwöchigen Pauschalurlaub in der Türkei gebucht. Bestandteil dieser Reise war u.a. der Besuch einer Verkaufsveranstaltung in einem Teppichknüpfzentrum. Die Eheleute kauften dort zwei Teppiche für insgesamt 45.000 ,- EUR, ohne über ein Widerrufsrecht belehrt worden zu sein. In Deutschland ließ... Lesen Sie mehr