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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Terminsaufhebung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 23.05.2024
- 191 C 23654/23 -
Gutschein fürs Panzerfahren - Geld zurück bei nicht durchführbarer Erlebnis-Buchung
Unternehmen wegen ausgefallener und nicht mehr möglicher Panzerfahrt zur Rückzahlung verpflichtet
Eine Frau kauft für 342 Euro einen Gutschein der Jochen-Schweizer-GmbH, um in einem Schützenpanzer zu fahren. Doch das Erlebnis kommt nicht zustande. Für das Amtsgericht München ist klar, wer den Ausfall bezahlen muss.
Die Klägerin erwarb beim Beklagten, einem Vermittler von Erlebnisgeschenken, für 342 € einen Erlebnis-Gutschein für 60 Minuten Schützenpanzer-Fahren in der Nähe von Oldenburg. Das Erlebnis sollte durch einen lokalen Veranstalter als Leistungserbringer durchgeführt werden. Für die Durchführung wurde zunächst der 09.10.2021 als Termin festgelegt. Dieser wurde einvernehmlich verschoben auf den 15.03.2022. Dieser Termin wurde erneut aufgehoben; inzwischen bietet der Veranstalter das Erlebnis nicht mehr an, so dass die Fahrt innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins nicht erbracht werden konnte.Vor dem Amtsgericht München verklagte... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 18.04.2018
- 1 U 1509/17 -
Freistaat Sachsen haftet auf Schadensersatz wegen verspäteter Mitteilung eines Rechtsanwalts zur Terminsaufhebung
Staat muss Reisekosten und Tagesgeldpauschale erstatten
Die Aufhebung eines Gerichtstermins muss den Verfahrensbeteiligten noch vor der Abreise zugehen. Geschieht dies nicht und entstehen daher unnötige Kosten, haftet das betreffende Bundesland gemäß § 839 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG auf Schadensersatz. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 7. April 2016 brach ein Hamburger Rechtsanwalt in den frühen Morgenstunden zu einem Gerichtstermin in Dresden auf. Leider war der Termin bereits aufgehoben worden. Die entsprechende Aufhebung erreichte seine Kanzlei erst am Terminstag, obwohl die Aufhebung bereits am 31. März 2016 angeordnet wurde. Die Geschäftsstellenbedienstete des Gerichts... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2013
- 7 N 78.13 -
Terminsverlegung: Rechtsanwalt kann Gerichtstermin nicht wegen Lehrtätigkeit verlegen lassen
Lehrtätigkeit begründet verschuldete Abwesenheit und stellt Verletzung von Mitwirkungspflichten dar
Geht ein Anwalt einer Lehrtätigkeit nach und kommt es deswegen zu einer Kollision mit einem Verhandlungstermin, so stellt dies keinen erheblichen Grund für eine Terminverlegung im Sinne des § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar. Denn durch die Lehrtätigkeit ist der Anwalt verschuldet abwesend und verletzt dadurch seine Mitwirkungspflichten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Prozesses zum Aufenthaltsrecht eines Vietnamesen beantragte der Rechtsanwalt die Verlegung eines Verhandlungstermins. Zur Begründung führte er aus, dass er zu der Zeit einer Lehrtätigkeit bei der Bundespolizei nachgehen müsse. Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den Antrag ab und entschied über den Fall in Abwesenheit des... Lesen Sie mehr
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