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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Thüringer Landtag“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 15.11.2013
- 32 Ss 135/13 -
Landtagsabgeordneter macht sich mit öffentlichem Aufruf zum "Schottern" strafbar
Abgeordneter kann sich nicht auf landesverfassungsrechtliche Indemnitätsvorschrift der Thüringischen Verfassung berufen
Ein Landtagsabgeordneter, der auf einer Internetseite öffentlich zum "Schottern" - zum Entfernen von Schottersteinen aus dem Gleisbett einer Schienenstrecke - aufruft, macht sich strafbar. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle und verwies darauf, dass sich der Landtagsabgeordnete bei Äußerungen außerhalb des Landtages nicht auf seine landesverfassungsrechtliche Indemnität, also seine strafrechtliche Verantwortungsfreiheit, berufen kann.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Etwa 1.780 Unterzeichner, darunter auch der Angeklagte - ein Abgeordneter der Partei "Die LINKE" im Thüringischen Landtag -, hatten sich im Jahr 2010 auf einer frei zugänglichen Internetseite mit ihren Namen in eine dort veröffentlichte Liste eingetragen, um die angekündigte "Schotter-Aktion" anlässlich des Castortransportes zu unterstützen. Ziel der Aktion war es den damaligen Castor-Transport aufzuhalten. Durch Entfernung der Schottersteine aus dem Gleisbett der Schienenstrecke, sollte die Standfestigkeit des Gleisbettes derart beeinträchtigt werden, dass die Strecke unbefahrbar würde (so genanntes Schottern).... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.09.2013
- 2 BvR 2436/10 und 2 BvE 6/08 -
BVerfG: Jahrelange Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow verfassungswidrig
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen
Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu den Voraussetzungen für die Beobachtung von Abgeordneten durch Behörden des Verfassungsschutzes geäußert und entschieden, dass die Beobachtung demnach einen Eingriff in das freie Mandat darstellt. Er unterliegt strengen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit. Die langjährige Beobachtung des Beschwerdeführers Bodo Ramelow, eines ehemaligen Bundestags- und jetzigen Landtagsabgeordneten für die Partei DIE LINKE, genügt diesen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit nicht.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschwerdeführer war ab Oktober 1999 Mitglied des Thüringer Landtags. Von Oktober 2005 bis September 2009 war er Mitglied des Deutschen Bundestags und der Fraktion DIE LINKE sowie deren stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Seit Herbst 2009 ist er Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.... Lesen Sie mehr
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