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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tierarztrechnung“ veröffentlicht wurden

Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 06.05.2017
- 33 O 109/15 -

Totkranker Mops Ronja - Züchter muss an Käufer 50 % des Kaufpreises für Hund mit Gendefekt erstatten

Darüber hinaus angefallene Tierarztkosten müssen vom Züchter nicht übernommen werden

Das Landgericht Ingolstadt hat entschieden, dass eine Hundezüchterin, die einen Mops mit Gendefekt verkauft hat, dem Käufer 50 % des Kaufpreises erstatten muss. Die Züchterin ist jedoch nicht verpflichtet, darüber hinaus die angefallenen Tierarztkosten zu begleichen, da die Züchterin keine Kenntnis von dem Gendefekt des Tieres hatte und auch keine Kenntnis darüber haben musste.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger von der beklagten Züchterin im Mai 2012 die am 2. April 2012 geborene Mopshündin "Ronja" zu einem Preis von 1.400 Euro gekauft. Später forderte der Kläger 75 % des Kaufpreises (also 1.050 Euro) zurück sowie ab Januar 2014 bis zur Klageeinreichung 2015 angefallene Tierarztkosten in Höhe von bislang 5.487,78 Euro. Zur Begründung führte der Kläger aus, dass Ronja von Anfang an nicht mangelfrei gewesen sei. Am 12. Mai 2014 seien erstmals epileptische Anfälle aufgetreten. Es sei eine Meningitis und Ödeme im Gehirn diagnostiziert worden sowie ein Hydrocephalus (Wasserkopf) und Mopsencephalitis. Nach den Ausführungen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 02.11.2016
- 21 U 14/16 -

Landwirt kann verschuldens­unabhägig für selbst hergestelles und später konterminiertes Futter haften

Tierarztkosten für Behandlung erkrankter Pferde sind vom Landwirt zu tragen

Verfüttert ein Landwirt von ihm hergestelltes, kontaminiertes Gärfutter (Silage) an ein bei ihm eingestelltes Pferd, das hierdurch erkrankt, kann er dem Eigentümer des Pferdes gegenüber verschuldens­unabhängig haften. Darauf wies das Oberlandesgericht Hamm in einer Entscheidung hin. Der beklagte Landwirt nahm seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hagen daraufhin zurück.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger aus Hemer sind Eigentümer eines 1999 geborenen Pinto-Wallachs und Westernreitpferds. Dieses hatten sie im Pferdepensionsbetrieb eingestellt, den der Beklagte auf einem Hof in Iserlohn unterhält. Vereinbarungsgemäß versorgte der Beklagte das Pferd und fütterte es unter anderem auch mit Heu und selbst hergestellter Silage. Im... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom 05.01.2011
- 9 S 75/10 -

Zurück­behaltungs­rechtandrohung eines Tierarztes begründet Anfechtungsrecht wegen widerrechtlicher Drohung

Kein Zurück­behaltungs­recht an kranken Hund wegen offener Tierarztrechnung

Erkennt ein Hundehalter die Forderung eines Tierarztes an, weil dieser mit der Ausübung des Zurück­behaltungs­rechts am behandelten Hund droht, so kann der Hundehalter das Anerkenntnis wegen einer widerrechtlichen Drohung gemäß § 123 BGB anfechten. Ein Zurück­behaltungs­recht an einem kranken Hund wegen einer offenen Tierarztrechnung ist unzulässig. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Hundehalter die Forderung einer Tierärztin wegen der Behandlung seines kranken und einzuschläfernden Hundes anerkannt. Der Hundehalter behauptete er sei von der Tierärztin zur Abgabe des Anerkenntnisses genötigt worden, da sie andernfalls den Hund nicht habe herausgeben wollen. Er erklärte daher die Anfechtung des Anerkenntnisses und weigerte... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Bad Homburg, Urteil vom 11.04.2002
- 2 C 1180/01 (10) -

Kein Zurück­behaltungs­recht an Hund wegen offener Tierarztrechnung

Hundebesitzer kann von Hundehalter Ersatz der Tierarztkosten verlangen

Der gut- sowie bösgläubige Besitzer eines Hundes kann eine lebensnotwendige Operation veranlassen und die dadurch entstandenen Kosten vom Hundehalter ersetzt verlangen. Weigert sich der Hundehalter die Tierarztkosten zu tragen, so kann der Hundebesitzer die Herausgabe nicht von der Begleichung der Kosten abhängig machen. Insofern steht ihm kein Zurück­behaltungs­recht am Hund gemäß § 273 BGB zu. Dies hat das Amtsgericht Bad Homburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall geriet eine Frau im Januar 2001 in den Besitz einer Pudelhündin. Aufgrund einer Gebärmuttervereiterung war eine Operation der Hündin erforderlich, da andernfalls die Gefahr des Todes des Tiers bestand. Nach erfolgter Operation verlangte die Hundehalterin die Herausgabe ihrer Pudelhündin. Die Hundebesitzerin machte die Herausgabe jedoch von der Begleichung... Lesen Sie mehr

Landgericht Mainz, Urteil vom 30.04.2002
- 6 S 4/02 -

Tierarzt steht Zurück­behaltungs­recht an Hund bei Verweigerung der Rechnungsbegleichung durch Hundehalter zu

Verneinung eines Zurück­behaltungs­rechts nur in Ausnahmefällen

Bezahlt der Hundehalter eine Tierarztrechnung nicht, so kann der Tierarzt grundsätzlich an dem Hund das Zurück­behaltungs­recht gemäß § 273 Abs. 1 BGB ausüben. Ein solches Recht besteht nur dann nicht, wenn der Hund an Ver­einsamungs­gefühlen oder seelischen Schmerzen leidet, organische Krankheiten entstehen oder auf den Halter besonders fixiert ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Mainz hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2001 wurde ein altdeutscher Boxerhund eines Hundezüchters in einer Tierklinik operiert. Da sich der Züchter nachfolgend weigerte die offene Rechnung in Höhe von 3.600 DM zu bezahlen, behielt der Tierarzt den Hund. Daraufhin beantragte der Hundezüchter den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Tierarzt gerichtet auf Herausgabe des Hundes.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Duisburg, Urteil vom 28.07.2009
- 77 C 1709/08 -

Kein Zurück­behaltungs­recht des Tierarztes am Hund aufgrund offener Rechnung

Trennung des Hundes vom Halter kann zu irreparablen Charakter­veränderungen führen

Einem Tierarzt steht kein Zurück­behaltungs­recht an einem behandelten Hund zu, wenn der Hundehalter die Rechnung nicht bezahlt. Ein solches Recht ist ausgeschlossen, da eine Trennung von Hund und Halter zu einer irreparablen Charakter­veränderung beim Hund führen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Duisburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall weigerte sich eine Tierärztin wegen einer noch offenen Rechnung den behandelten Hund an seinen Hundehalter herauszugeben. Sie berief sich insofern auf ein Zurückbehaltungsrecht. Da der Hundehalter damit nicht einverstanden war, beantragte er den Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Herausgabe des Hundes.Das... Lesen Sie mehr



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