die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „tierische Unberechenbarkeit“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.07.1976
- VI ZR 177/75 -
BGH: Ungewollter Deckungsakt kann Tierhalterhaftung begründen
Tierhalter haftet grundsätzlich für alle Folgen tierischer Unberechenbarkeit
Der ungewollte Deckungsakt zwischen zwei Hunden ist Folge der tierischen Unberechenbarkeit und kann daher eine Tierhalterhaftung begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wurde eine reinrassige Chow-Chow-Zuchthündin während des Auslaufens an einer Leine von einem Mischlingshund gedeckt. Die Hundehalterin klagte aufgrund der ungewollten Begattung auf Ersatz der Tierarztkosten für den Schwangerschaftsabbruch und der Behandlung der dadurch eingetretenen Gebärmutterentzündung.Der Bundesgerichtshof bejahte zunächst die Verwirklichung einer Tiergefahr und damit grundsätzlich einen Anspruch wegen der Tierhalterhaftung aus § 833 BGB. Soweit teilweise vertreten wird, dass ein ungewollter Deckungsakt keine... Lesen Sie mehr