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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tierkauf“ veröffentlicht wurden
Landgericht Lübeck, Urteil vom 07.03.2024
- 14 S 92/21 -
Schadensersatz nach Kauf eines (kranken) Tieres?
Schadensersatz nur bei vorheriger Fristsetzung zur Nacherfüllung
Stellt der Käufer nach dem Kauf eines Tieres fest, dass es krank ist, muss er dem Verkäufer Gelegenheit geben, selbst tätig zu werden. Geht er stattdessen direkt selbst zum Tierarzt, bekommt er laut LG Lübeck die Kosten nur ersetzt, wenn ein Notfall vorlag.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau hatte zwei Katzen erworben und über eine weitere Entfernung zu sich nach Hause genommen. Dort stellte sie fest, dass die Katzen krank waren. Sie ging mit den Katzen am Folgetag und noch an weiteren Tagen zum Tierarzt. Von der Verkäuferin verlangte sie dann die Kosten der Behandlung zurück.Grundsätzlich können Käufer Schadensersatz wegen eines Mangels nur verlangen, wenn sie den Verkäufern zuvor erfolglos eine Frist zur Problemlösung gesetzt haben. Das steht in §§ 437 Nr. 3, 440, 280, 281 BGB. Dieser Grundsatz gilt auch beim Kauf eines Tieres, so der BGH. Direkt zum Tierarzt... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Beschluss vom 02.01.2019
- 523 F 9430/18 -
AG München zur Zuweisung eines Hundes nach Trennung von Eheleuten
Keine Herausgabe von einem oder beiden in der Ehezeit erworbenen Hunde
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Hund ist im Rahmen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten zwar grundsätzlich als "Hausrat" einzuordnen ist, der nach Billigkeit zu verteilen ist. Dabei müsse jedoch aus Gründen des Tierschutzes berücksichtigt werden, wer die Hauptbezugsperson des Tieres ist.
Die Beteiligten des zugrunde liegenden Streitfalls lebten nach drei Ehejahren seit Ende 2017 getrennt. Im September 2015 wurde ein erster Hund erworben. Den Kaufvertrag schloss die Antragstellerin. Den Kaufpreis in Höhe von 1.000 Euro zahlte hingegen der Antragsgegner. Im November 2017 erwarben die Beteiligten einen weiteren Bobtail. Den Unterhalt für die Tiere finanzierte der Antragsgegner.... Lesen Sie mehr
Landgericht Magdeburg, Urteil vom 05.10.2011
- 2 S 117/11 -
Pony-Kauf: Beim Kauf eines Tieres gelten die allgemeinen Gewährleistungsvorschriften
Beim Tierkauf geltend grundsätzlich die gleichen Gewährleistungsregeln wie beim Kauf eines Fernsehers
Wenn ein Tier beim Kauf einen "Mangel" aufweist, wie beispielsweise Verhaltensauffälligkeiten, dann kann der Käufer grundsätzlich allgemeine Gewährleistungsvorschriften geltend machen. Dies hat das Landgericht Magdeburg in seiner Entscheidung bekannt gegeben.
Im hiesigen Fall klagten die Käufer eines Ponys auf Rückzahlung des Kaufpreises für das Tier vom Verkäufer, da das Tier verhaltensauffällig war.Das Gericht hat die Klage abgewiesen, da auch beim Kauf eines Tieres dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt werden muss "Nacherfüllung" zu leisten. Nacherfüllung bedeutet entweder Beseitigung des Mangels (z. B. Reparatur)... Lesen Sie mehr
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