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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Toleranzgebot“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2015
- VIII ZR 197/14 -
Von einem Bolzplatz ausgehende Lärmbelästigung berechtigt nicht zwingend zur Mietminderung
BGH zum Mietmangel wegen Lärmbelästigung vom Nachbargrundstück
Der Bundesgerichtshof hat eine Grundsatzentscheidung zu der Frage getroffen, unter welchen Voraussetzungen der Mieter einer Wohnung wegen sogenannter Umweltmängel - hier Lärmbelästigungen von einem Nachbargrundstück - die Miete mindern darf und wie dabei Kinderlärm zu berücksichtigen ist.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagten mieteten vor vielen Jahren von den Klägern in Hamburg eine Erdgeschosswohnung nebst Terrasse. Das Wohngrundstück grenzt an eine Schule, auf deren Gelände im Jahr 2010 - zwanzig Meter von der Terrasse der Beklagten entfernt - ein Bolzplatz errichtet wurde. Der Bolzplatz soll nach der vom Schulträger angebrachten Beschilderung Kindern im Alter bis zu 12 Jahren von Montag bis Freitag bis 18.00 Uhr zur Benutzung offenstehen.Ab Sommer 2010 rügten die Beklagten gegenüber den Klägern Lärmbelästigungen durch Jugendliche, die auch außerhalb der genannten Zeiten auf dem Bolzplatz... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 27.09.2012
- 7 K 985/11.KO -
Schulhof darf auch außerhalb der Unterrichtszeiten zum Spielen genutzt werden
Kinderlärm steht unter besonderem Toleranzgebot der Gesellschaft
Der Schulhof einer Ortsgemeinde darf auch außerhalb der Unterrichtszeit zum Spielen genutzt werden, sofern die Nutzung zeitlich geregelt ist, die gesetzlichen Ruhezeiten gewahrt werden und die Lärmimmissionen der Nachbarschaft zuzumuten sind. Kinderlärm als solches steht unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft und ist als sozialadäquat von der Nachbarschaft hinzunehmen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
In dem zugrunde liegenden Fall verfügt die Grundschule in der Ortsgemeinde Kirchwald neben dem Gebäude und einer Gymnastikhalle über einen Schulhof, der seit 1997 auch außerhalb der Unterrichtszeit zum Spielen genutzt werden darf. Es wurden ein Tisch und zwei Bänke aufgestellt sowie ein Basketballkorb aufgehängt. Ein Ehepaar, das in der Nachbarschaft lebt, stört schon seit Jahren der... Lesen Sie mehr
Landgericht Siegen, Urteil vom 10.01.2006
- 1 S 117/05 -
90-jähriger Mieter kann nicht aufgrund unzureichender Wohnungspflege außerordentlich gekündigt werden
Keine Störung des Hausfriedens aufgrund unangenehmer Gerüche
Störungen durch einen Mieter, der schon lange im Haus wohnt und infolge Alter und Krankheit verhaltensauffällig wird, sind vom Vermieter und den Hausbewohnern hinzunehmen, da ein erhöhtes Maß an Verständnis und Rücksichtnahme zu erwarten ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Siegen hervor.
Im vorliegenden Fall versuchte ein Vermieter durch eine fristlose Kündigung einen Mieter aus der Wohnung zu entfernen, nachdem dieser aufgrund seines hohen Alters verhaltensauffällig geworden war und angeblich unangenehme Gerüche aus der Wohnung drangen.Das Landgericht Siegen entschied, dass die außerordentliche fristlose Kündigung der Klägerin unwirksam sei, da ein... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 28.06.2012
- 4 K 194/12.NW -
Lärm durch Kinderspielplatz für Nachbarn nicht unzumutbar
VG Neustadt verweist auf Gebot der Toleranzpflicht der Nachbarschaft von Kinderspielplätzen
Der von einem gemeindlichen Kinderspielplatz ausgehende Lärm durch spielende Kinder stellt keine unzumutbare Belästigung für das Wohngrundstück eines Nachbarn dar. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Ortsgemeinde Schwedelbach im Jahr 2009 in unmittelbarer Nachbarschaft des Klägers einen ca. 600 qm großen Kinderspielplatz errichtet und dazu auf der Grundlage des 2010 in Kraft getretenen Bebauungsplans, der hier eine entsprechende Nutzung im Dorfgebiet vorsieht, eine Baugenehmigung der Kreisverwaltung Kaiserslautern erhalten. Der Spielplatz... Lesen Sie mehr
Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 14.08.1996
- 10 T 359/96 -
Wohnungseigentümer darf grundsätzlich auf seiner Terrasse grillen
Dreimal Grillen im Jahr muss der Nachbar tolerieren
Wenn ein Wohnungseigentümer auf seiner Terrasse dreimal im Jahr für jeweils zwei Stunden grillt, muss der Nachbar dies hinnehmen und kann nicht die Unterlassung des Grillens verlangen. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stritten sich zwei Wohnungseigentümer. Der eine besaß eine Wohnung mit Terrasse (Beklagter), der andere (Kläger) bewohnte die obere Wohnung. Der Eigentümer der unteren Wohnung grillte gelegentlich - im Jahre 1995 insgesamt dreimal. Dies dauerte jeweils ca. zwei Stunden. Die hierdurch verursachten Rauch-, Ruß- und Grillgerüche störten aber den Eigentümer der... Lesen Sie mehr
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