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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Transfermaßnahme“ veröffentlicht wurden
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.02.2013
- L 9 AL 42/10 -
Aufhebungsvertrag und Transfergesellschaft: Keine Sperrzeit bei möglicher rechtmäßiger Kündigung durch Arbeitgeber
Bayerisches Landessozialgericht untersagt Feststellung von Sperrzeiten bei Aufhebungsverträgen
Das Bayerische Landessozialgerichts hat der Bundesagentur für Arbeit die Feststellung von Sperrzeiten bei Aufhebungsverträgen untersagt. Gemäß der Entscheidung des Gerichts dürfen Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis jedenfalls dann sperrzeitfrei lösen, wenn alternativ eine rechtmäßige Arbeitgeberkündigung spätestens zum gleichen Beendigungszeitpunkt gedroht hätte.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger nach 37 Jahren Arbeit als Service-Techniker erfahren, dass seine Sparte weitreichenden Rationalisierungsmaßnahmen unterworfen werden sollte. Zur Abfederung waren durch Interessenausgleich u.a. der Transfer in eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit sowie Abfindungszahlungen vorgesehen.Der Kläger entschloss sich - trotz tariflicher Unkündbarkeit - für die Abfindung und wechselte für zwei Jahre in die Transfer-Einheit. Als er daran anschließend Arbeitslosengeld beantragte, stellte die Bundesagentur eine Sperrzeit fest. Der Kläger habe das unbefristete, unter Kündigungsschutz... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 06.12.2011
- S 4 AL 5946/09 -
Mitarbeiter-Profiling: Bundesagentur für Arbeit muss Zuschüsse bei verspäteten Anträgen des Arbeitgebers nicht gewähren
Arbeitgeberin hätte Zuschuss vor Durchführung eines Profilings ihrer Mitarbeiter beantragen müssen
Ein Arbeitgeber, der eine Transfermaßnahme in Form eines Profiling der Mitarbeiter durchführen und hierfür einen Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit erhalten möchte, muss diesen Zuschuss vor Beginn der entsprechende Maßnahmen beantragen. Einen im Nachhinein eingereichten Antrag auf Zuschüsse muss die Bundesagentur für Arbeit nicht berücksichtigen. Eine unbillige Härte liegt hierbei nur vor, wenn ein geringes Verschulden an der verspäteten Antragstellung ersichtlich ist und die Folgen erheblich sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls führte vom 17. bis 20. März 2009 eine Transfermaßnahme in Form eines Profiling ihrer Mitarbeiter durch. Am 18. Mai 2009 beantragte sie für diese Maßnahme einen Zuschuss in Höhe von 32.500 Euro von der Bundesagentur für Arbeit. Diese lehnte den Antrag ab, da er verspätet gestellt worden sei. Die hiergegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg.... Lesen Sie mehr
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