die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tresorraumeinbruch“ veröffentlicht wurden
Landgericht Hamburg, Urteil vom 29.06.2023
- 330 O 127/22, 263/22 und 348/22 -
Haspa haftet für Schaden durch Tresorraumeinbruch
Volle Haftung wegen unzureichender Sicherung der Schließfächer
Das Landgericht Hamburg hat Urteile in drei Einzelprozessen über Schadensersatzforderungen wegen des Einbruchs in den Tresorraum der Haspa-Filiale Norderstedt im August 2021 verkündet, bei dem rund 650 Kunden-Schließfächer aufgebrochen worden waren. Nach den Urteilen haftet die Haspa den Kunden gegenüber auf Schadensersatz wegen des entwendeten Inhalts der aufgebrochenen Schließfächer, weil die für die Schließfachanlage getroffenen Sicherungsmaßnahmen (gemessen an der Pflicht zur sog. tresormäßigen Sicherung) unzureichend waren.
Im August 2021 waren unbekannte Täter mit Hilfe eines Kernbohrers aus einer Wohnung über der Haspa-Filiale durch eine Betondecke in den Schließfachraum eingedrungen. Sie stahlen Geld, Gold, Schmuck und viele andere Wertgegenstände aus den aufgebrochenen Schließfächern. Von der Millionenbeute fehlt jede Spur. Rechtsanwalt Jürgen Hennemann, der die Kläger vertritt, geht von einem Gesamtschaden in Höhe von rund 40 Millionen Euro aus. Die Haspa beziffert den Schaden auf 11 Millionen Euro.Nach Einschätzung der Kammer musste die Bank ihr Sicherungskonzept spätestens nach dem in ganz ähnlicher Weise verlaufenen Einbruchsversuch in ihrer... Lesen Sie mehr