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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Türspion“ veröffentlicht wurden

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.06.2009
- 8 U 245/08 -

Bei vorhandener Wechselsprechanlage und Türspion hat ein gehbehinderter Mieter keinen Anspruch auf Installation einer Videokamera an Wohnungstür

Installation einer Videokamera stellt bauliche Veränderung im Sinne des § 554 a BGB dar

Die Installation einer Videokamera an der Wohnungstür stellt eine bauliche Veränderung der Mietsache dar und bedarf daher der Zustimmung des Vermieters. Ein Anspruch auf eine solche Zustimmung besteht für einen gehbehinderten und bettlägerigen Mieter gemäß § 554 a BGB nicht, wenn sein Bedürfnis nach Kontaktaufnahme durch eine Wechselsprechanlage am Bett und einem Türspion sichergestellt werden kann. Dies hat das Kammergericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall installierte ein gehbehinderter und bettlägeriger Mieter einer Wohnung an seiner Wohnungstür eine Videokamera. Er hielt dies für nötig, um sich ohne große Schwierigkeiten darüber zu informieren, wer an der Tür steht. Nach eigenen Angaben brauchte der Mieter etwa zwei Minuten, um zur Tür zu gehen und durch den Türspion zu schauen. Die Vermieterin war jedoch mit der Videokamera nicht einverstanden und klagte auf Beseitigung.Das Kammergericht entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe gemäß § 1004 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Beseitigung der Videokamera... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 15.03.1979
- 78 C 18/79 -

Vermieter muss Einbau eines Türspions zustimmen

Kenntnis der vor Wohnungstür stehenden Person ist schützenswertes Interesse des Mieters

Möchte der Mieter in seiner Wohnungstür einen Türspion einbauen, um damit zu wissen, wer vor seiner Wohnungstür steht, so muss der Vermieter dem Einbau zustimmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wollten die Mieter einer in einem Hochhaus liegenden Wohnung in ihrer Wohnungstür einen Türspion einbauen. Der Vermieter verweigerte aber sein Einverständnis. Er führte an, dass durch die Türschließ- sowie der Sprechanlage eine ausreichende Zugangskontrolle gewährleistet sei. Daraufhin erhoben die Mieter Klage auf Zustimmung.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 30.11.1981
- 37 b C 125/81 -

Vermieter muss Erlaubnis zum Einbau eines Türspions erteilen

Türspion dient der Lebensführung in der Wohnung

Ein Türspion dient der Lebensführung im Rahmen des Wohnzwecks. Daher ist der Vermieter grundsätzlich verpflichtet die Erlaubnis zum Einbau eines Türspions durch den Mieter zu erteilen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Mieter einen Türspion in seine Wohnungstür installieren. Da der Vermieter befürchtete dieser werde genutzt, um die Mitmieter auszuspionieren, verweigerte er seine Zustimmung. Der Mieter akzeptierte dies jedoch nicht und erhob Klage.Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Mieters. Denn der Vermieter... Lesen Sie mehr



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