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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „überhängende Äste“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.06.2021
- V ZR 234/19 -

Nachbar darf überhängender Äste bei Gefahr für Standfestigkeit des Baumes abschneiden

Eigenmächtiger Rückschnitt zulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Grundstücksnachbar - vorbehaltlich naturschutz­rechtlicher Beschränkungen - von seinem Selbsthilferecht aus § 910 BGB auch dann Gebrauch machen darf, wenn durch das Abschneiden überhängender Äste das Absterben des Baums oder der Verlust seiner Standfestigkeit droht.

Im hier vorliegenden Fall sind die Parteien Nachbarn. Auf dem Grundstück der Kläger steht unmittelbar an der gemeinsamen Grenze seit rund 40 Jahren eine inzwischen etwa 15 Meter hohe Schwarzkiefer. Ihre Äste, von denen Nadeln und Zapfen herabfallen, ragen seit mindestens 20 Jahren auf das Grundstück des Beklagten hinüber. Nachdem dieser die Kläger erfolglos aufgefordert hatte, die Äste der Kiefer zurückzuschneiden, schnitt er überhängende Zweige selbst ab. Mit der Klage verlangen die Kläger von dem Beklagten, es zu unterlassen, von der Kiefer oberhalb von fünf Meter überhängende Zweige abzuschneiden. Sie machen geltend, dass das Abschneiden der Äste... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.06.2019
- V ZR 102/18 -

BGH: Anspruch auf Baumrückschnitt bei Grund­stücks­beeinträchti­gung durch Laub-, Nadel- oder Zapfenfall von herüberragenden Ästen eines Nachbarbaums

Auf Ortsüblichkeit der Beeinträchtigung kommt es nicht an

Ragen die Äste eines Baums in das Nachbargrundstück herüber und kommt es dadurch zu einer Grund­stücks­beeinträchti­gung wegen des Laub-, Nadel oder Zapfenfalls, so steht dem Eigentümer des Nachbargrundstücks gemäß §§ 1004 Abs. 1, 910 BGB ein Anspruch auf Rückschnitt des Baums zu. Auf die Ortsüblichkeit der Beeinträchtigung durch den Laubfall gemäß § 906 BGB kommt es nicht an. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einem Grundstück stand nahe der Grundstücksgrenze eine Douglasie, deren Äste auf das Nachbargrundstück herüberragten. Dadurch fielen Nadeln und Zapfen auf die dort gelegene Grundstückseinfahrt. Die Eigentümerin des Nachbargrundstücks klagte daher gegen den Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Douglasie stand, auf Rückschnitt der Äste.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.02.2019
- V ZR 136/18 -

BGH: Nachbargesetz von Baden-Württemberg schließt Verjährung des Anspruchs des Grund­stücks­eigen­tümers auf Zurückschneiden von Ästen nicht aus

Regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gilt

Der Anspruch des Grund­stücks­eigen­tümers auf Zurückschneiden herüberragender Äste gemäß § 1004 Abs. 1 BGB ist nicht nach § 26 Abs. 3 des Nachbargesetzes von Baden-Württemberg (NRG BW) unverjährbar. Vielmehr unter liegt der Anspruch der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach §§ 195, 199 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg gegen seinen Nachbarn auf Zurückschneiden von Ästen einer Fichte, die in sein Grundstück hineinragten. Der Nachbar hielt den Anspruch für verjährt und damit für nicht gegeben, da der Grundstückseigentümer die Klage erst mehr als drei Jahre später erhoben hatte. Der Grundstückeigentümer ließ dies nicht... Lesen Sie mehr

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Landgericht Dortmund, Urteil vom 10.09.2010
- 3 O 140/10 -

Wesentliche Beeinträchtigung durch herüberhängende Zweige: Grund­stücks­eigentümer hat Anspruch auf Zurückschneiden der Äste

Beeinträchtigung durch Nadelbefall begründet kein Unterlassungs- oder Ausgleichsanspruch

Kommt es aufgrund von herüberhängenden Zweigen zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Grundstücks, so kann der Grund­stücks­eigentümer von seinem Nachbarn das Zurückschneiden der herüberhängenden Äste verlangen. Beeinträchtigungen durch den üblichen Nadelbefall begründen jedoch weder Unterlassungs- noch Ausgleichsansprüche. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Dortmund hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der herüberhängenden Äste der 10 bis 15 m hohen Lärchen des Nachbarn, kam es auf einem Grundstück wegen des Herabfalls von Nadeln zu erheblichen Beeinträchtigungen. So kam es zu Verstopfungen der Dachrinne und der Abflüsse, die wiederum einen Wasserschaden verursachten. Der Grundstückseigentümer verlangte daher das Zurückschneiden... Lesen Sie mehr

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 05.06.1986
- 2 S 185/84 -

Kein Anspruch auf Beseitigung von herüberragenden Birkenzweigen bei geringfügiger Beeinträchtigung

Geringfügige Beeinträchtigung aufgrund Laub- und Blütenfalls

Gehen von vom Nachbargrundstück herüberragenden Baumzweigen nur geringfügige Beeinträchtigungen aus, so kann nicht die Beseitigung der Zweige verlangt werden. Normaler Laub- und Blütenfall ist als eine nur geringfügige Beeinträchtigung anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Grundstückseigentümer gegen seinen Nachbarn auf Beseitigung von auf seinem Grundstück herüberragenden Birkenzweigen.Das Landgericht Saarbrücken entschied gegen den Grundstückseigentümer. Diesem habe kein Anspruch auf Beseitigung der Birkenzweige nach § 1004 BGB zugestanden. Denn er habe diese dulden müssen (§... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.09.2009
- 6 U 184/07 -

OLG Karlsruhe: Keine "Laubrente" vom Nachbarn wegen zweier Eichen

Mehraufwand für Gartenpflege zumutbar

Ein Grundstücksbesitzer in dessen Garten Bäume vom benachbarten bewaldeten Grundstücksstreifen hineinragen, hat keinen Anspruch auf "Laubrente" für die zusätzliche Pflege seines Gartens – z.B. wegen höheren Zeitaufwands für die Laubentfernung – wenn diese zusätzliche Arbeit nur einen geringen Teil des gesamten Aufwands ausmacht. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Die Klägerin bewohnt ein Reihenhaus mit Garten in einer Siedlung nahe am Wald. Hinter den Reihenhäusern befindet sich ein bewaldeter Grundstücksstreifen, der im Eigentum der beklagten Stadt steht. Unmittelbar neben dem Garten der Klägerin stehen zwei alte, hohe Eichen, deren Kronen in den Luftraum über dem Grundstück der Klägerin hineinragen.Die Klägerin hatte geltend... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Beschluss vom 28.07.2008
- 33 S 26/08 -

Auf das Nachbargrundstück hinüberhängende Äste müssen beseitigt werden, wenn der Nachbar hierdurch beeinträchtigt wird

Äste kennen keine Grenzen

Das Amts- und Landgericht Coburg haben einen Grundstückseigentümer auf Antrag seines Nachbarn verurteilt, die auf den Nachbarsgrund ragenden Äste seiner Bäume zu stutzen. Dass der Überwuchs dem Grundstück des Klägers Licht entzieht und es mit herab fallenden Nadeln, Ästen und Zapfen versorgt, muss der Kläger nicht hinnehmen.

Entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze standen seit mehr als 30 Jahren auf Seiten des Beklagten 18 Fichten und eine Birke. Ganz nach Baumart wuchsen sie nicht nur beständig gen Himmel, sondern streckten ihre Äste auch immer weiter in Richtung Garten des Klägers. Nachdem sie bis zu 4 m in seinen "Luftraum" vorgedrungen waren, hatte der genug und verlangte Beseitigung dieses Überwuchses.... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 21.03.2001
- 15 S 7927/00 -

Unzumutbare Verschattung durch Fichten: Nachbar darf zur Schere greifen

Selbsthilferecht nach § 910 Abs. 1 BGB

Wer durch den üppigen Bewuchs auf dem Nachbargrundstück, so stark beeinträchtigt wird, dass die Sommersonne auf dem eigenen Grundstück nicht mehr ankommt, darf Zweige abschneiden. Das hat das Landgericht München entschieden.

Im Fall stritten sich zwei Nachbarn. Der Kläger bewohnte eine Eigentumswohnung. Auf dem Nachbargrundstück standen ca. 80 cm von der Grundstücksgrenze entfernt mehrere Fichten. Die Äste hingen über die Grenze und verschatteten in unzumutbarerer Weise die Wohnung. Da der Nachbar, die Äste nicht beseitigen wollte, entfernte der Kläger die Äste selbst, wobei er sich professioneller Hilfe... Lesen Sie mehr

Landgericht Koblenz, Urteil vom 03.07.2007
- 6 S 162/06  -

Nachbar muss überhängende Zweige dulden

Rotbuche steht unter Naturschutz und darf nicht beschnitten werden

Ein Grundstückseigentümer muss herüberhängende Zweige eines auf dem Nachbargrundstück stehenden Baumes dulden, wenn der Baum unter Naturschutz steht, die Beseitigung der Zweige zu dessen Schädigung führen kann und die Beseitigung nicht aus zwingenden Gründen geboten ist. Dies hat das Landgericht Koblenz entschieden.

Die Beklagten sind Eigentümer eines in der Innenstadt von Koblenz gelegenen Grundstücks, auf dem sich eine alte, hoch gewachsene Rotbuche befindet. Der Baum ist aufgrund einer Rechtsverordnung vom 29.03.1977 als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen und in der Sammlung der Ortssatzungen der Stadt Koblenz aufgeführt. Der Kläger, ein Grundstücksnachbar, begehrte mit seiner Klage... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Beschluss vom 13.10.2006
- 32 S 83/06  -

Zu den Folgen, wenn die vom Nachbargrundstück herüberragenden Zweige unsachgemäß abgeschnitten werden

Schadensersatzpflicht wenn der Baum eingeht

Wer auf sein Grundstück überhängende Zweige mit einem beherzten Griff zur Schere selbst abschneidet, muss sehr aufpassen. Verendet der beschnittene Baum infolge falschen Zurechtstutzens, macht man sich unter Umständen schadensersatzpflichtig.

Davon zeugen vor kurzem ergangene Entscheidungen des Amts- und Landgerichts Coburg. Beide Gerichte verurteilten einen auf die Freiheit seiner Grenzlinie penibelst achtenden Grundbesitzer, an seinen Nachbarn Schadensersatz von rund 750 € zu bezahlen. Er hatte den Rückschnitt der die Grenzhoheit übertretenden Nachbarssträucher derart unfachmännisch vorgenommen, dass einige Pflanzen verendeten.... Lesen Sie mehr



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