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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Überhangmandate“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 25.07.2012
- 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11 und 2 BvE 9/11 -
Bundesverfassungsgericht erklärt Bundestagswahlrecht für verfassungswidrig
Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum Deutschen Bundestag unzulässig
Das mit der Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) neu gestaltete Verfahren der Zuteilung der Abgeordnetensitze des Deutschen Bundestages verstößt gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien. Dies betrifft zunächst die Zuweisung von Ländersitzkontingenten nach der Wählerzahl (§ 6 Abs. 1 Satz 1 BWG), weil sie den Effekt des negativen Stimmgewichts ermöglicht. Darüber hinaus sind die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien auch insoweit verletzt, als nach § 6 Abs. 2a BWG Zusatzmandate vergeben werden und soweit § 6 Abs. 5 BWG das ausgleichslose Anfallen von Überhangmandaten in einem Umfang zulässt, der den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Verfahren verhandelte das Bundesverfassungsgericht über eine abstrakte Normenkontrolle, eine Verfassungsbeschwerde und einen Antrag im Organstreitverfahren, die sich gegen das Neunzehnte Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) vom 25. November 2011richten.Mit Urteil vom 3. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht ein Wahlsystem, das es in typischen Konstellationen zulässt, dass ein Zuwachs an Wählerstimmen zu einem Mandatsverlust oder ein Verlust an Wählerstimmen zu einem Mandatsgewinn führt (so genannter Effekt des negativen Stimmgewichts), als mit den Grundsätzen der Gleichheit und der ... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 03.07.2008
- 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07 -
Bundesverfassungsgericht: Teile des Bundeswahlgesetzes sind verfassungswidrig
Sitzverteilung im Bundestag muss reformiert werden
Teile des Bundeswahlgesetzes hat das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis 2011 gefordert. Verfassungswidrig ist das so genannte negative Stimmengewicht. Dieses kann einer Partei trotz zusätzlicher Zweitstimmen weniger Mandate bescheren. Dies verletze den Grundsatz der Wahlgleichheit und führe zu willkürlichen Ergebnissen. Der derzeitige Bundestag könne aber trotz dieses Wahlfehlers weiter fortbestehen, entschieden die Richter.
Der durch § 7 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 4 und 5 Bundeswahlgesetz bewirkte Effekt des negativen Stimmgewichts kann dazu führen, dass in bestimmten Konstellationen abgegebene Zweitstimmen für solche Parteien, die Überhangmandate in einem Land gewinnen, insofern negativ wirken, als diese Parteien in demselben oder einem anderen Land Mandate verlieren. Umgekehrt ist es auch... Lesen Sie mehr
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